109/PET XXV. GP

Eingebracht am 13.06.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

1017 Wien, Österreich

 

 

Wien, am 13.Juni 2017

 

 


Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Eigenverantwortung und Selbstbestimmung für private Pensionsvorsorge stärken

 

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Betriebspensionsgesetz, Pensionskassengesetz, Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, Einkommensteuergesetz und weiterer Gesetze

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von                    BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

 

Anlage

 

 

 

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.


Eigenverantwortung und Selbstbestimmung für Private Pensionsvorsorge stärken

Die soziale Absicherung im Alter ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Aufgaben. Dem staatlichen österreichischen Pensionssystem gelingt diese Absicherung immer weniger, was sich in der sinkenden Höhe von neu zuerkannten Pensionen zeigt: Im Jahre 2015 ist die Höhe der neuzuerkannten Alterspensionen um ganze 5% (im Ver­gleich zum Vorjahr) zurückgegangen. Bei Männern sanken sie um 5,2% bei Frauen um 3,5%. Auch wenn diese Reduktionen - unabhängig vom Ausmaß - kontinuierlich stattfinden, kann nicht über die langfristige Dynamik hinweggetäuscht werden, die immer niedrigere Pensionen, schlechtere finanzielle Absicherung im Alter, Altersarmut und vor allem eine Unangemessenheit der Pensionshöhen mit sich bringen. Damit ist vor allem klar, dass das Versprechen angemessener Pensionen nicht langfristig gehalten werden kann, insbesondere wenn die mittel- und langfristigen Finanzierungsprobleme in Betracht gezogen werden.

Es zeigt sich deutlich, dass die Leistungsansprüche in der ersten Säule - im staatlichen Pensionssystem - das Halten des Lebensstandards im Alter fortlaufend weniger gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre eine stärkere Altersvorsorge in der zweiten und dritten Säule notwendig.

Aktuell überwiegt in Österreich bei Weitem die Altersvorsorge über die erste Säule (staatliches Pensionssystem) bei Weitem. Die zweite und dritte Säule sowie die Ein­kommen aus Erwerbstätigkeit in der Pension sind im internationalen Vergleich stark unterentwickelt. (Verhältnis Österreich 90:4:6 - Zum Vergleich Frankreich: 51:34:15, Niederlande: 50:40:10, Schweiz 42:32:26). Dass die Pensionen aus der ersten Säule massiv sinken, wird den Bürgerinnen und Bürgern aber verschwiegen. Auch die fi­nanziellen Risiken durch die hohe Konzentration auf die erste Säule werden nicht aufgezeigt. Dabei ist völlig klar, dass eine bessere Streuung auf die verschiedenen Säulen eine langfristige Sicherheit mit sich bringt, falls eine der Säulen in ihrer Tragkraft nachlässt.

Wesentlich für die starke Konzentration auf die erste Pensionssäule ist auch die politisch mitverursachte Unattraktivität privater und betrieblicher Pensionsvorsorge. Die betriebliche Vorsorge ist sehr strikt auf zwei Produkte (Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung) beschränkt. Zudem besteht in diesem Zusammenhang kein individuelles Recht auf betriebliche Altersvorsorge sondern nur ein kollektives. Wer Interesse an der Vorsorge in der zweiten Säule hat, ist auf die Zustimmung und das Wohlwollen des eigenen Arbeitgebers angewiesen. In der Produktauswahl ist der Einzelne der Entscheidung von Unternehmensleitung und Betriebsrat unterworfen. Für individuelle Bedürfnisse und Risikopräferenzen kennt das österreichische System keinen Spielraum.

Weiters wurde unter Finanzministerin Fekter die Möglichkeit der Vorwegbesteuerung von Pensionskassenguthaben geschaffen, die zu einer weiteren Belastung für die Betroffenen führt. Bei der Auszahlung des bereits besteuerten und damit verkleinerten Guthabens wird trotzdem weiterhin ein Viertel besteuert.

 

Problematisch ist auch die Mindestertragsgarantie. Wenn der Pensionskassenvertrag eine Mindestertragsgarantie vorsieht, ist eine Mindestertragsrücklage zu bilden. Diese wird von der Deckungsrückstellung (Pensionskassenguthaben) abgezogen. Diese Zuweisung an die Mindestertragsrücklage wird nicht als Werbungskosten anerkannt, während Zuweisungen aus der Mindestertragsgarantie voll als laufender Bezug be­steuert werden.

Diese aufgezeigten grundsätzlichen und kleineren Probleme führen dazu, dass Bürger_innen nur eingeschränkt private und betriebliche Altersvorsorge nutzen und in einem außerordentlichen Maße auf die staatliche erste Säule angewiesen sind. Zur Stärkung betrieblicher und privater Vorsorge und damit zur besseren Absicherung des Lebensstandards im Alter sind folgende Reformschritte dringend erforderlich:

       Jeder Erwerbstätige darf analog zur Politiker-Regelung individuell bis zu 1/11 seines/ihres Einkommens steuerfrei der kapitalgedeckten Altersvorsorge widmen, in der Wahl des Vorsorgeprodukts muss den Bürger_innen größtmögliche Freiheit gewährt werden

       steuerliche SchlechtersteIlungen von bestehenden Altersvorsorgeprodukten sind zu beseitigen. Das betrifft beispielsweise die Abschaffung der Vier­telbesteuerung vorwegbesteuerter Pensionskassenguthaben und die Aner­kennung von Zuweisungen zur Mindestertragsgarantie als Werbungskosten.