41/PET XXV. GP

Eingebracht am 10.02.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die Frau

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

A-1017 Wien

Wien, am 10. Februar 2015

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die
Petition
„NEIN zum ABSOLUTEN RAUCHVERBOT!“

von NAbg. Peter Wurm, NAbg. Mag. Roman Haider, BR. Mag. Reinhard Pisec, Präsident FPÖ-Pro Mittelstand, Ronald Walter, Trafikantensprecher FPÖ-Pro Mittelstand und Mitglied der Fachgruppe der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Wien, sowie Walter Bachofner, Fachgruppe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft WKW.


Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht festgestellt: Gesundheitswesen, Tabakgesetz, Monopolwesen, Tabakmonopolgesetz betreffen die Gesetzgebung des Bundes.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

NAbg. Peter Wurm                                                              NAbg. Mag. Roman Haider


FPÖ-lnitiative Freiheit & Verantwortung

für Bürger und Gastronomie

NEIN zum ABSOLUTEN RAUCHVERBOT!

KEINE BEVORMUNDUNG DER BÜRGER!

KEINE KNEBELUNG DER WIRTSCHAFT!

KEIN ÜBERWACHUNGSSTAAT!

Mit den aktuellen Vorhaben der rot-schwarzen Bundesregierung gegen die Raucher wird ein neues Kapitel in der Bevormundung der Bürger, der Knebelung der Wirtschaft und einem gegen die Selbstbestimmung gerichteten Überwachungsstaat aufgeschlagen. Gerade weil die SPÖ/ÖVP-Bundesregierung in zentralen politischen Bereichen nichts zusammenbringt, stürzt sie sich auf die Raucher und die österreichische Wirtshauskultur.

SPÖ und ÖVP wollen ein totales Rauchverbot gegen die österreichischen Bürger durchsetzen. Dies soll von den Gastronomie- und Tourismusbetrieben über die eigene Wohnung bis hin zum eigenen Auto reichen. Mit der durch SPÖ und ÖVP geplanten einseitigen Außerkraftsetzung des 2008 gefundenen Kompromisses betreffend Nichtraucherschutz in der Gastronomie wird ein weiteres Mal der Rechtsstaat mit Füßen getreten. Anstatt Gastronomen und Konsumenten die Wahlfreiheit zu lassen, ob sie ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit Nichtraucher- und Raucherbereich betreiben bzw. besuchen, verordnet man in staatssozialistischer Manier wieder einmal von oben herab, was das Beste sein soll.

Mit dieser Regelung grenzt man einerseits einen wesentlichen Teil der Bevölkerung und der Touristen vom Besuch der Gastronomie aus. Dies wird in der Folge zu massiven Verlusten bei Umsatz und Deckungsbeiträgen führen. Darüber hinaus werden die Gastromomen kalt enteignet, indem man die von ihnen getätigten Investitionen in den Nichtraucherschutz durch Umbauten in der Höhe von mehr als 100 Millionen Euro vernichtet.

Der ÖVP-Wirtschaftsbund und der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) und ihre Abgeordneten im Nationalrat legen wieder einmal die Hände in den Schoß und machen der konsumentenschutz- und wirtschaftsfeindlichen Politik die Mauer. Ankündigungen, dass die Tourismuswirtschaft ihre Investitionen, die sie zumeist fremdfinanziert hat, ja steuerlich abschreiben könne, sind eine Verhöhnung der vielen kleinen und mittleren Betriebe in der Gastronomie.


Die FPÖ steht für die Wahlfreiheit der Konsumenten und Gastronomen beim Nichtraucherschutz ein. Es soll Lokalbesuchern und Lokalbetreibern überlassen bleiben, ob sie auf der Grundlage der derzeitigen Rechtslage ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit Nichtraucher- und Raucherbereich besuchen. Damit sollen gleichzeitig die Umsätze der Gastronomie und die bisher erfolgten Umbaukosten geschützt und die österreichische Wirtshauskultur mit ihrem vielfältigen Angebot für alle Konsumenten, ob Raucher oder Nichtraucher, erhalten werden.

Gleichzeitig soll es den Bürgern in Eigenverantwortung überlassen bleiben, ob sie in ihren eigenen vier Wänden bzw. auf ihrem eigenen Balkon oder in ihrem eigenen PKW rauchen. Auch im öffentlichen Raum, d.h. auf der Straße und in Parkanlagen usw. soll weiterhin eine Rauchmöglichkeit gegeben sein. Dies ist im Hinblick auf den Umweltschutz mit einer entsprechenden Anbringung von öffentlichen Aschenbechern zu gewährleisten. Das hat auch bisher bestens funktioniert, ohne dass sich der Staat dabei eingemischt hat.

Auch die öffentlich zugänglichen Tabakwarenautomaten mit Jugendschutz, d.h. Tabakwarenentnahme erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sollen weiterhin erhalten werden. Diese Tabakwarenautomaten sollen aus Jugendschutzgründen wie bisher den Trafikanten bzw. Gastronomen exklusiv vorbehalten bleiben.

Daher fordern wir:

      Gastronomen sollen selbst entscheiden, ob sie ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit Nichtraucher- und Raucherbereich betreiben

       Konsumenten, die Raucher sind, sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Lokale zu besuchen, wo eine Rauchmöglichkeit besteht

      Bürger sollen selbst entscheiden, ob sie in den eigenen vier Wänden, auf dem Balkon und im Garten oder im eigenen PKW rauchen oder nicht

      Bürger sollen weiterhin im öffentlichen Raum, d.h. auf der Straße und in Parkanlagen usw. eine Rauchmöglichkeit garantiert bekommen. Dies ist im Hinblick auf den Umweltschutz mit einer entsprechenden Anbringung von öffentlichen Aschenbechern zu gewährleisten.

      Öffentlich zugängliche Tabakwarenautomaten mit Jugendschutz, d.h. Tabakwarenentnahme erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sollen weiterhin erhalten werden. Diese Tabakwarenautomaten sollen aus Jugendschutzgründen wie bisher den Trafikanten bzw. Gastronomen exklusiv vorbehalten bleiben.