43/SPET XXV. GP

Eingebracht am 16.04.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition


 

An den

Ausschuss für Petitionen und
Bürgerinitiativen des Nationalrates

Parlament
1017     Wien

per mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

GZ: BKA-350.710/0041-l/4/2015                                            Wien, am 16. April 2015

Betrifft: Petitionen Nr. 28, 30 und 34 sowie Bürgerinitiative Nr. 56
            Stellungnahme des Bundeskanzleramtes

 

 

 

Im Anhang werden die Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes zu den Petitionen Nr. 28, 30 und 34 sowie zur Bürgerinitiative Nr. 56 übermittelt.

 

 

 

 

Für den Bundeskanzler:

BAYER

Anlagen


 

 

 

 

 


 

 

 

Zu Petition Nr. 30 - „Gläserne Parteien statt gläserner Bürger“

Das Parteiengesetz 2012 sieht sowohl Kontrollpflichten als auch Sanktionen vor. Dabei kommt dem Rechnungshof und dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat eine bedeutende Rolle zu. Aufgrund des Inkrafttretens des Parteiengesetzes stellen die im Herbst dieses Jahres erstellten Rechenschaftsberichte die ersten dar, die vollständig nach den Regelungen des Parteiengesetzes 2012 erstellt wurden. Diese Rechenschaftsberichte haben auch die erforderlichen Angaben in Bezug auf eine Nationalratswahl aufzuweisen.

Die Rechenschaftsberichte wurden dem Rechnungshof übermittelt, der im Falle von Verstößen entsprechende Anträge beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat stellen kann. Dies kann zur Verhängung von Geldbußen gegen Parteien sowie von Verwaltungsstrafen gegen bestimmte Personen im Zusammenhang mit den Vorschriften des Parteiengesetzes 2012 führen.

Es sollte daher die Wirksamkeit und Praktikabilität des Sanktionenregimes abgewartet werden, bevor neuerliche Änderungen diskutiert werden.