269/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 11.06.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einbindung von Parlament, Rechtsschutzbeauftragten und Rechnungshof bei einer Reform des BVT

 

Nach nur wenigen Monaten im Amt ist es BM Kickl gelungen, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in einer die Sicherheitslage des Landes massiv gefährdenden Art und Weise ins Chaos zu stürzen.

Nachdem das „Dossier“ bereits seit vielen Monaten bekannt war und auch Verfahren anhängig waren, werden Verfahren vom höchsten Beamten des BMI persönlich durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Staatsanwältin wieder in Gang gebracht- dies auch hinblicklich Sachverhaltselementen, die das eigene Haus (BMI) noch im Oktober 2017 als "übliche und reguläre Vorgänge" bezeichnete und deren "Skandalisierung" trotz längst erfolgter "Widerlegung" öffentlich beklagte (vgl. BMI, OTS vom 27.10.2017). Damit nicht genug, wurden sogar die wichtigsten Zeugen der WKStA von MitarbeiterInnen des BMI vermittelt und zwei von ihnen von einem Kabinettsmitarbeiter als Vertrauensperson bei den Einvernahmen begleitet. Das BMI war auch bereits im Vorfeld in den Ablauf der Hausdurchsuchungen am 28. Februar 2018 eingebunden und wählte sogar die aus ihrer Sicht passende Polizeieinheit für den Einsatz aus.

Vor diesem Hintergrund kam es zu mehreren vorläufigen Suspendierungen gegen Mitarbeiter des BVT, darunter auch dessen Direktor Gridling.

Mittlerweile hat sich die Indizienkette derart verdichtet, dass nur eine einzige Deutung ein schlüssiges Bild ergibt: die neue FPÖ Führung des BMI hatte nach Übernahme des Ministeriums ein großes Ziel vor Augen, und das wurde mit geradezu brachialer Gewalt verfolgt: namentlich die Umfärbung der aus naheliegenden Gründen offenbar unliebsamen (die Extremismusabteilung ermittelte immer wieder höchst professionell) Behördenspitze. Überlegungen, was ein solch brachiales Vorgehen samt Entfernung kompetenter Führungskräfte und Beschlagnahmung hochsensibler Daten für die Sicherheit im Lande bedeuten, wurden entweder nicht angestellt oder mussten dem blauen Machtrausch weichen.

Dank aufmerksamer Journalisten, darauf aufbauender politischer Arbeit und funktionierender Gerichte misslang der offensichtlich versuchte Coup. Die Suspendierung von Direktor Gridling wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 22. Mai aufgehoben, danach auch jene eines anderen BVT-Beamten.

Nunmehr wird seitens BM Kickl ganz offenbar versucht, den missglückten Umfärbecoup wieder einzufangen. In diesem Sinne soll laut Ankündigung von BM Kickl das BVT reformiert werden. Details zur Neuaufstellung des Geheimdienstes sind bis dato nicht bekannt, nur, dass bis zum Herbst organisatorische Maßnahmen geprüft und diese sodann bis nächsten Sommer umgesetzt werden sollen.

Nun ist gegen eine sinnvolle Reform mit einhergehender Fokussierung des BVT insbesondere vor dem Hintergrund sich ständig wandelnder Bedrohungsszenarien nichts einzuwenden. In Anbetracht der oben umrissenen Versuche von BM Kickl, die Behörde mit brachialen Methoden und ohne Rücksicht auf (Sicherheits-)Verluste nach seinen Vorstellungen umzugestalten, ist aus Sicht der Antragsteller aber zu befürchten, dass ohne entsprechende Einbindung von Parlament, Rechnungshof und Rechtsschutzbeauftragen die Reform lediglich der "Plan B" zur Umfärbung und Schwächung des BVT ist.

Im Interesse der Sicherheit des Landes und im Sinne der Wahrung und Optimierung bestehender Behördenstrukturen stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher nachfolgenden Antrag.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, hinsichtlich der angekündigten Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, unabhängige in- und ausländische Expert_innen, die Sicherheitssprecher_innen sämtlicher im Nationalrat vertretenen Parteien, den Rechtsschutzbeauftragten nach dem Sicherheitspolizeigesetz sowie den Rechnungshof einzubinden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.