33/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.12.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen

betreffend Nein zu Sonderklagerechten für Konzerne - Mitbestimmung des Parlaments sichern

Begründung

Die bedingungslose Zustimmung von ÖVP und FPÖ zu CETA, die im Regierungsprogramm verankert ist, zeigt: Schwarz-Blau will österreichische Interessen den Konzernen opfern. Dies ist das Gegenteil von dem, was die FPÖ ihren Wählerinnen versprochen hat.

Der nunmehrige Vizekanzler Strache erklärte am 20. September 2017: „Sogenannte unabhängige' Schiedsgerichte, vor denen Konzerne ganze Staaten verklagen können, sind in dieser Form nicht zu akzeptieren! Es ist völlig unklar, wer diese Urteile fällt und wem diese ,Richter‘ verpflichtet sind. Wir aber wollen unseren österreichischen Rechtsstaat, der ein Pfeiler der Demokratie ist, schützen und bewahren. Daher darf eine Entscheidung darüber nur mit Volksabstimmung erfolgen.“ (https://www.fpoe.at/artikel/hc-strache-mehr-direkte- demokratie-und-selbstbestimmunq-statt-ceta-und-ttip-diktate/)).

Noch drei Tage vor der Wahl, am 12.10.2017, stimmte die FPÖ einem Antrag der SPÖ zu, der ein endgültiges Inkrafttreten von CETA verhindern wollte, so lange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält.

Auf Facebook sprach der nunmehrige Vizekanzler für eine Volksabstimmung zu CETA sogar eine Garantieerklärung der FPÖ aus und ließ die Forderung nach einer solchen auch in ganz Österreich plakatieren.

 

Jetzt nach der Wahl ist von alledem nichts mehr übrig. Im Gegenteil enthält das schwarz-blaue Regierungsprogramm die bedingungslose Zustimmung zu CETA. Zu Sonderklagerechten für Konzernen wird einfach geschwiegen.

Derzeit verhandelt die EU Kommission rund 20 weitere Abkommen. Diese Verhandlungen ' befinden sich in unterschiedlichen Stadien. Alle diese Abkommen enthalten aber Bestimmungen zum Konzernschutz. Jedes einzelne dieser Abkommen greift tief in die Regelungshoheit des Nationalrates ein. Die zuständige Wirtschaftsministerin sollte daher unbedingt sicherstellen, dass solche Abkommen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Nationalrates ratifiziert werden können.

Die Gefahr von Sonderklagerechten bleibt gleichzeitig evident: zuletzt haben sich über 100 führende Rechtsprofessorinnen in einem flammenden Appell an die europäischen Regierungen gewandt, diese Sonderklagerechte zu verhindern. Sie würden dem europäischen Recht widersprechen und unser Justizsystem aushöhlen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Wirtschaft, wird aufgefordert, ein endgültiges Inkrafttreten von CETA zu verhindern, so lange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält.

Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Wirtschaft haben im Rat der EU außerdem sicherzustellen, dass alle zukünftigen Handelsabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten nur mit Zustimmung der nationalen Parlamente ratifiziert werden dürfen.“

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss