5/A XXVI. GP

Eingebracht am 09.11.2017
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Kern, Stöger, Muchitsch

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 128/2017, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 10 wird folgender Abs. 67 angefügt:

„(67) § 13 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“

2. § 13 Abs. 4 lautet:

„(4) Ausgaben für Beihilfen und Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen für über 50-jährige Langzeitbeschäftigungslose sind ab Juli 2017 bis 30. Juni 2019 bis zu einer Obergrenze von 778 Mio. €, im zweiten Halbjahr 2019 bis zu einer Obergrenze von 270 Mio. € und ab dem Jahr 2020 bis zu einer Obergrenze von 540 Mio. € jährlich wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln. Die Maßnahmen sind bis Ende 2018 durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu evaluieren.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, eine erste Lesung gemäß § 69 Abs. 4 GOG-NR durchzuführen und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.

Begründung

 

Die im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 vereinbarte Beschäftigungsaktion 20.000 soll langfristig zur Halbierung der Langzeitarbeitslosigkeit in der betroffenen Altersgruppe führen.

Im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 sollen für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen geschaffen bzw. gefördert und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe langfristig halbiert werden.

Die Beschäftigungsaktion 20.000 wurde mit 1. Juli 2017 in Form von Pilotprojekten (je Bundesland in einem Arbeitsmarktbezirk) gestartet. Mit Jänner 2018 startet die österreichweite Implementierung der Aktion 20.000.

Die Mittel für die Beschäftigungsinitiative wurden vorläufig auf zwei Jahre befristet zur Verfügung gestellt.

Die Umsetzung der Beschäftigungsaktion 20.000 erfolgt durch das Arbeitsmarktservice. Um eine zielgerichtete Programmumsetzung gewährleisten zu können, gelten dafür strenge Qualitätsstandards.

Obwohl bislang nur Pilotprojekte laufen, zeigt sich bereits klar, dass die Beschäftigungsaktion 20.000 einen wesentlichen Beitrag leisten kann, um die Altersarbeitslosigkeit und die Langzeitarbeitslosigkeit möglichst gering zu halten. Mit der Beschäftigungsaktion 20.000 gelingt es, zusätzliche Beschäftigungspotenziale für ältere langzeitbeschäftigungslose Personen zu erschließen. Die Finanzierungsgrundlagen für die Beschäftigungsaktion 20.000 aus passiven Mitteln sollen daher unbefristet verlängert werden.

Ende Oktober 2017 gab es rund 50.000 Langzeitbeschäftigungslose im Alter von 50 und mehr Jahren in AMS-Vormerkung.

Teilweise sind diese Personen schon deutlich mehr als ein Jahr ohne Beschäftigung und sind bei der Arbeitsvermittlung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen benachteiligt. Durch die lange Zeit der Beschäftigungslosigkeit verlieren viele dieser Menschen an Selbstwert, ziehen sich zurück und entfernen sich immer weiter vom Arbeitsmarkt, sodass eine (Wieder-)Eingliederung zunehmend unwahrscheinlicher wird.

Für diese Personengruppe führt der Wirtschaftsaufschwung bislang noch zu keinem deutlich ausgeweiteten Angebot an offenen Stellen und der Bedarf für einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt ist eindeutig gegeben.

Im Rahmen der Pilotphase des Programms wurden in den ausgewählten Modellregionen von Juli bis Mitte Oktober 2017 bereits 1.200 zusätzliche Arbeitsverhältnisse geschaffen. Personen, die durch die Beschäftigungsaktion 20.000 Arbeit gefunden haben, berichten, dass sie durch einen sinnvollen Beitrag zum Gemeinwohl wieder Anerkennung gewonnen haben und sich wieder als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft fühlen können. Einkommen aus Arbeit und das Knüpfen von sozialen Kontakten im beruflichen Umfeld stärken das Selbstbewusstsein und die Hoffnung auf Reintegration in den Arbeitsmarkt.

In 8 von 11 Modellregionen der Beschäftigungsaktion 20.000 konnte der Trend zum Anwachsen der Langzeitbeschäftigungslosigkeit Älterer mit Ende Oktober bereits gestoppt werden.

Die Ausweitung der Aktion 20.000 wie geplant auf das gesamte Bundesgebiet und die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung ist daher wirtschaftlich sinnvoll sowie von zentraler arbeitsmarktpolitischer und sozialpolitischer Bedeutung.