Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Arbeitsruhegesetzes

Das Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2018, wird wie folgt geändert:

In § 5 Abs. 3 und 4, § 13 Abs. 3, § 15 Abs. 1 und 2, § 26 Abs. 2, § 33a Abs. 21 sowie § 34 Abs. 1 Z 1, 3 und 4 wird der Ausdruck „Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ jeweils durch den Ausdruck „Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ ersetzt.

Artikel 2

Änderung des Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996

Das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, BGBl. Nr. 410/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2017, wird wie folgt geändert:

In § 23 Abs. 1 wird der Ausdruck „Bundesminister/in für Arbeit und Soziales“ durch den Ausdruck „Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ ersetzt.

Artikel 3

Änderung des Feiertagsruhegesetzes 1957

Das Feiertagsruhegesetz 1957, BGBl. Nr. 153/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2006, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 4 wird der Ausdruck „Bundesministerium für soziale Verwaltung“ durch den Ausdruck „Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ ersetzt.

2. In § 4 wird der Ausdruck „Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau“ durch den Ausdruck „Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ ersetzt.

Artikel 4

Änderung des Landarbeitsgesetzes 1984

Das Landarbeitsgesetz 1984, BGBl. Nr. 287/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2019, wird wie folgt geändert:

1. (Grundsatzbestimmung) In § 41 Abs. 2 § 45 Abs. 4 und § 50 Abs. 6 wird jeweils der Ausdruck „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ durch den Ausdruck „Bundesministerium für Arbeit, Sozialen, Gesundheit und Konsumentenschutz“ und in § 94 Abs. 2 der Ausdruck „Bundesminister/in für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ durch den Ausdruck „Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ ersetzt

2. (Grundsatzbestimmung) In § 45 Abs. 5 Z 1 wird der Ausdruck „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft“ durch den Ausdruck „Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus“ ersetzt.

3. (Unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Dem § 285 wird folgender Abs. 75 angefügt:

„(75) Die Ausführungsgesetze der Länder zu § 41 Abs. 2, § 45 Abs. 4 und 5 sowie § 50 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2019 sind binnen sechs Monaten nach dem der Kundmachung folgenden Tag zu erlassen.“

Artikel 5

Änderung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes

Das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 280/1980, zuletzt geändert durch die Dienstrechts-Novelle 2018, BGBl. I Nr. 60/2018, wird wie folgt geändert:

In § 44 wird das Zitat „Dem Dienstnehmer“ durch das Zitat „Der Dienstnehmerin oder dem Dienstnehmer“ ersetzt.