642/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Untätigkeit der Bundesregierung beim Thema Bürokratieabbau und Deregulierung für Unternehmer_innen

 

Aufgabe einer funktionierenden Wirtschaftspolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die erfolgreiches Unternehmertum ermöglichen. Gerade in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung muss man diese Herausforderungen annehmen, als Chance begreifen und mitgestalten. Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der heimischen Wirtschaft.

Um für sie die Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft zu halten und noch zu steigern, muss die Politik – konkret die türkis-blaue Regierung unter Kanzler Kurz – entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, welche den vielen Unternehmen ein geeignetes Umfeld und einen attraktiven Standort bieten.  

Neben anderen Aspekten wie der restriktiven Gewerbeordnung und der hohen Belastung des Faktors Arbeit, zählt vor allem ein Punkt zu den Faktoren, die Unternehmertum unterdrücken: die Bürokratie.

Österreich ist vollkommen überreguliert und überbürokratisiert und liegt damit hinsichtlich der unternehmerischen Freiheit bei weitem nicht im Spitzenfeld. Das lässt sich in den Statistiken ablesen: Die Wettbewerbsposition Österreichs ist in den letzten 10 bis 20 Jahren deutlich gesunken. Ein Dschungel an Vorschriften und eine Flut an Informationspflichten führen dazu, dass Unternehmer_innen zunehmend mehr Zeit damit verbringen, sich mit bürokratischen Hürden (und oft auch Schikanen und Behördenwillkür) auseinanderzusetzen, anstatt ihrer eigentlichen Tätigkeit nachzukommen: Ihr Geschäft weiterzuentwickeln, auszubauen und so letztlich bereits geschaffene Arbeitsplätze zu erhalten und weitere zu erschaffen.

Wie sehr Aufholpotenzial besteht, zeigt auch eine Detailanalyse des von NEOS gemeinsam mit SORA präsentierten Freiheitsindex: 59 Prozent der Befragten sind der Überzeugung, dass kleine und mittlere Unternehmen freier handeln können müssen.

Dass in Sachen Bürokratieabbau und Deregulierung endlich Maßnahmen gesetzt werden sollten, ist keine ganz neue Erkenntnis. Auch die türkis-blaue Regierung hat viel versprochen. Allein im Regierungsprogramm findet sich 37 Mal das Wort „Bürokratie“ – immer im Zusammenhang mit der Reduktion ebendieser in den unterschiedlichsten Bereichen. Und auch auf der Tonspur haben sich sowohl Wirtschaftsministerin Schramböck als auch „Reformminister“ Moser immer wieder zu diesen Plänen bekannt – spürbare Taten folgten diesen Worten bisher aber nicht. Nach bald eineinhalb Jahren in der Regierungsverantwortung kam seitens der Bundesregierung zu diesem Thema wenig bis gar nichts. Dabei müssen sich Unternehmer_innen in ganz Österreich in ihrem Alltag noch immer mit skurrilen Bestimmungen, Schikanen und Behördenwillkür auseinander setzen. Dies erschwert nicht nur Firmengründungen, sondern kostet auch Jobs und sorgt für ein wirtschaftsfeindliches Klima. Selbst banale Dinge wie die Streichung der Pflichtveröffentlichung in der Wiener Zeitung (https://derstandard.at/2000087353981/Abschaffung-der - abgerufen am 18.2.2019) werden auf die lange Bank geschoben.

Josef Moser entrümpelte den Rechtsbestand und strich dabei rund 600 Gesetze. Nachdem es sich dabei aber um tote Gesetze handelte, brachte diese Maßnahme wohl Jurist_innen Erleichterungen, die sich nicht mehr durch ganz so dicke Gesetzestexte durchwühlen müssen. Den Unternehmer_innen ist damit aber nicht geholfen – totes Recht berührte sie bisher in ihrem Handeln auch noch nicht.

Für die Freiheit und Chancen für Unternehmer_innen fand die türkis-blaue Regierung unter Kanzler Kurz bisher noch wenig Zeit. Schöne Worte und Diskussionen rund um die Verankerung des Wirtschaftsstandorts in die Verfassung werden hingegen keinem Unternehmen weiterhelfen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher durch geeignete Entbürokratisierungs- und Deregulierungsmaßnahmen bessere Rahmenbedingungen für österreichische Unternehmer_innen schafft.

Der Gesetzesentwurf soll dabei insbesondere folgende Punkte beinhalten:

·        die gesetzliche Verankerung eines ständigen Ausschusses für Deregulierung, welcher ein permanentes Monitoring des Bürokratieaufwands ermöglichen soll,

·        die Implementierung eines Normenkontrollrates nach deutschem Vorbild, einer Expertengruppe, die direkt beim Kanzleramt angesiedelt ist, alle Gesetze auf Bürokratiekosten hin überprüft und dabei als zentrales politisches Steuerungsorgan für alle Fragen, die sich mit dem Bürokratieabbau befassen, fungiert und bei neuen Gesetzen automatisch in die Ressortabstimmung gleich einem Bundesministerium miteinbezogen wird, sowie

·        die Überprüfung von Gesetzen auf den verursachten Bürokratieaufwand, wobei jedes Gesetz in den zuständigen Ministerien mittels wirkungsorientierter Folgenabschätzung genau auf Kosten und erwarteter Nutzen analysiert und in einem weiteren Schritt diese Analysen auch auf den erwarteten bürokratischen Mehraufwand ausgedehnt werden sollen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.