182 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen (III-55 der Beilagen)

„Kinderrechte sind keine Sonderrechte, sondern Menschenrechte ohne Abstriche.“

 

Ihre Anwendung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen gehören zu den Aufgaben der Volksanwaltschaft. Unter den Voraussetzungen der Tätigkeit als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) (Art. 1 4 8 a BVG) und unter der Maßgabe der nachprüfenden Verwaltungskontrolle geht es um die Sicherung des Rechtsschutzes der jungen Menschen.

 

Fünf Jahre NPM-Prüftätigkeit - im Wesentlichen unangekündigte Expertenbesuche und deren Auswertung - lassen uns Schwachstellen in den jeweiligen Systemen auf Bundes-, Länder- und Gemeinde-Ebene identifizieren und die entsprechenden Rückschlüsse ziehen. So manch bedrückender Fall verweist auf Gesetzesmängel, Umsetzungsprobleme, Ausbildungs- und Professionsdefizite oder Kommunikationsschwierigkeiten. Dabei gilt, dass Kinder und Jugendliche zu den vulnerablen Personen zählen und die Einhaltung von Mindeststandards nicht verhandelbar ist.

 

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen basieren auf dem Prinzip der Teilhabe, Unterstützung und Partizipation, keinesfalls dürfen an ihre Stelle unbegründet stellvertretende Entscheidungen und Ersatzhandlungen treten. Wesentlich ist, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und damit Vertrauen in ihre Umgebung entwickeln. An Hand verschiedener Problemfelder wird aufgezeigt, mit welchen Herausforderungen sowohl Institutionen und Personen als auch die betroffenen Jugendlichen vor dem Hintergrund von Gewalt und Missbrauchserlebnissen konfrontiert sind. Das Kindeswohl steht dabei im Zentrum.

 

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die fremd untergebracht werden, steigt – genauso wie die Ausweitung der ambulanten/mobilen Erziehungshilfen und -Angebote. Wichtig ist, dass der Familienkontakt aufrecht erhalten bleiben soll. Dieser Entwicklung ist auf Basis aktuell gültiger Standards auf allen Ebenen Rechnung zu tragen.

 

Die Mitglieder der Volksanwaltschaft stützen sich in ihrer Arbeit auf eine Vielzahl von Rechtsquellen unterschiedlichen Ranges, die in den einzelnen Berichtsabschnitten zitiert werden.

 

Bedauerlich erscheint der Umstand, dass viele Fehler vermeidbar (gewesen) wären, gäbe es unter den jeweiligen politischen und institutionellen Trägern eine bessere Abstimmung oder eine formal oder pragmatisch abgesicherte Kooperation über Qualitätsmaßstäbe oder einheitliche Vorgangsweisen. Oftmals führt die Einsicht in gültige Standards und Normen zwar zu einer Präzisierung der Vorschriften, nicht aber zur entsprechenden Ressourcenausstattung.

 

Generell lässt sich feststellen, dass vor allem auf der unmittelbaren Handlungsebene die Bereitschaft zur Problemeinsicht steigt. Diese gilt es zu nähren und zu stärken – damit es frühzeitig gelingt, für Kinder und Jugendliche Hilfe und Unterstützung für ihre spezifischen Probleme zu etablieren - und damit das Bewusstsein vom "Schutzschild" gegen die Gefahren unserer Zeit.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seiner Sitzung am 7. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Edith Mühlberghuber die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Ing. Reinhold Einwallner, Petra Wimmer, Dr. Stephanie Krisper und Andreas Kollross sowie die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter, Dr. Peter Fichtenbauer und Dr. Gertrude Brinek.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig (nicht anwesend: P) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen (III-55 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2018 06 07

                            Edith Mühlberghuber                                                         Carmen Schimanek

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau