204 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 68/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme schulärztlicher Daten in ELGA

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) soll ein besserer Informationsaustausch zwischen Ärzten, Spitälern, Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren Gesundheitsberufen ermöglicht werden. Diese Form des Datenaustausches ist, vorausgesetzt sie erfolgt nach sicherheitstechnischen und zweckmäßigen Bestimmungen, gesundheitspolitisch zu begrüßen. Durch die Zusammenführung von Daten in ELGA können Mehrfachuntersuchungen verringert und der Verlust von gesundheitsrelevanten Informationen vermieden werden. Dass jedoch wertvolle Informationen untergehen, wenn bestimmte Stakeholder nicht in ELGA einbezogen werden, gesteht auch das Gesundheitsministerium in seiner aktuellen Diabetes-Strategie ein. Hier schreibt das BMGF, jetzt BMASGK, zu schulärztlich festgestellten Daten und Diabetes:

Gesundheitsrelevante Informationen zu bestimmten Bevölkerungsgruppen werden im Rahmen standardisierter ärztlicher Untersuchungen erhoben, wie z. B. in der Stellungsuntersuchung, der schulärztlichen Untersuchung oder der Vorsorgeuntersuchung-NEU, in denen Menschen mit einem Diabetes-Risiko identifiziert werden können. Diese Daten und Informationen bleiben derzeit weitgehend ungenützt, es fehlen Anknüpfungspunkte bzw. Routinen zu vorhandenen Strukturen für Diagnostik und Therapie.‘ (Siehe Wirkungsziel 4: Integrierte Versorgung konzipieren, implementieren und sicherstellen, Diabetes-Strategie S. 29). In seinem Handlungsempfehlungen auf Seite 30 hält das BMGF deshalb fest:

Empfohlen wird diabetesrelevante Informationen einzuholen, die im Rahmen von allgemeinen ärztlichen Untersuchungen erfasst werden und zur Identifizierung von Risikogruppen beitragen können.
Dazu zählen unter anderem folgende Untersuchungen:

- Schulärztliche Untersuchungen (...)‘ (Siehe Handlungsempfehlungen zum Wirkungsziel 4, Diabetes-Strategie S. 30)

Das Gesundheitsministerium sieht also nicht nur die Informationslücke durch die Nicht-Weitergabe von schulärztlich relevanten Daten zu Diabetesrisiken und potentiellen Diabeteserkrankungen, sondern regt in seinen Handlungsempfehlungen einen besseren Informationsaustausch der Schulärzte mit anderen Ärzten und Gesundheitsberufen an. Problematisch ist, dass die Schulärzte derzeit nicht in das ELGA-System eingebunden sind. Eine Vernetzung der schulärztlichen Dienste mit dem ELGA-System wird nicht nur einen besseren Informationsaustausch gewährleisten, sondern gleichzeitig die Handlungsempfehlung zum Wirkungsziel 4 der aktuellen Diabetes-Strategie flächendeckend umsetzen. Dies bedeutet schnellere Diagnose und frühzeitigere Therapie für eine große Zahl diabetesgefährdeter oder diabeteskranker Schulkinder.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. März 2018 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc und Dominik Schrott sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein.

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss bei der Debatte mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F dagegen: S, N, P) die Einholung von schriftlichen Stellungnahmen. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Nachstehende Institutionen wurden gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben:

Bildungsministerium, Bundesländer (im Wege der Verbindungsstelle), Österr. Gemeindebund, Österr. Städtebund, Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Österr. Ärztekammer, Gesundheit Österreich GmbH

In seiner Sitzung am 19. Juni 2018 hat der Gesundheitsausschuss den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Gabriela Schwarz, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc und Mag. Gerhard Kaniak.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Gabriela Schwarz, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„In der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 6. März 2018 wurde einstimmig beschlossen, zum Antrag 68/A(E) der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme schulärztlicher Daten in ELGA Stellungnahmen damit befasster Behörden und Institutionen einzuholen. Zusammenfassend kann als Ergebnis festgestellt werden, dass einerseits eine Arbeitsgruppe Schulgesundheit im Rahmen des Finanzausgleichs tagt, um weitere Maßnahmen zwischen Bund, Länder und Gemeinden abzuklären, zu denen auch die Aufnahme schulärztlicher Daten in ELGA zählt. Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe Schulgesundheit sollen bis Ende 2018 vorliegen. Darüber hinaus treten mit 1.9.2018 die Neufassung der §§ 66, 66a und 66 b Schulunterrichtsgesetz in Kraft, die die Stellung und Tätigkeit der Schulärzte regeln. Die Evaluierung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die Erfahrungen des Vollzugs der §§ 66, 66a und 66b Schulunterrichtsgesetz sowie weitere Anregungen aus den Stellungnahmen an den Gesundheitsausschuss sollen deshalb die inhaltliche Grundlage eines Berichts der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz darstellen, der bis zum 1.9.2019 dem Nationalrat zur weiteren Beratung vorgelegt werden soll.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Gabriela Schwarz, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriela Schwarz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 06 19

                               Gabriela Schwarz                                                            Dr. Brigitte Povysil

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau