208 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (186 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) erlassen wird

Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record-Daten, im folgenden PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität, ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 132 (im Folgenden: PNR-Richtlinie), die bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen ist.

Die PNR-Richtlinie verpflichtet Fluggesellschaften zur Übermittlung der von ihnen bereits aktuell für die Abwicklung der Reise erhobenen Fluggastdaten an die nationale Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit – PIU), die jeder Mitgliedstaat einzurichten hat und der die Verarbeitung der PNR-Daten obliegt. In Österreich wird die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt angesiedelt sein, was sich aus § 4 Abs. 3 Bundeskriminalamt-Gesetz ergibt. Zur entsprechenden Umsetzung der PNR-Richtlinie wird das Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) geschaffen.

Ziel der PNR-Richtlinie ist die Bekämpfung von grenzüberschreitenden Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus und schwerer Kriminalität durch die Verwendung von Fluggastdaten. Die Überprüfung der Fluggastdaten soll es den Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichten, Zollbehörden, dem Abwehramt sowie dem Heeres-Nachrichtenamt im Rahmen ihrer Befugnisse sowie der engen Zweckbindung der PNR-Richtlinie ermöglichen, nicht nur bereits bekannte Personen zielgerichtet zu identifizieren, sondern auch solche Personen, die den zuständigen Behörden bislang nicht bekannt waren und die mit einer terroristischen Straftat oder einer Straftat von vergleichbarer Schwere in Zusammenhang stehen könnten

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl die Abgeordneten Irene Hochstetter-Lackner, Mag. Philipp Schrangl, Dr. Stephanie Krisper, Werner Amon, MBA, Dr. Alfred J. Noll, Werner Herbert sowie der Bundesminister für Inneres Herbert Kickl.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (186 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 06 21

                          Mag. Wolfgang Gerstl                                                           Angela Lueger

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau