27 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Tätigkeitsbericht 2017 des Rechnungshofes - Reihe BUND 2017/66 (III-73 der Beilagen)

Der Tätigkeitsbericht 2017 wurde dem Nationalrat gemäß Art. 126d Abs. 1 B-VG vorgelegt.

Der Bericht weist folgende Kapitel auf:

-       Aus- und Rückblick

-       Prüfungen, Berichte, Ausschüsse

-       Wirkung der Prüfungen

-       Begutachtung von Gesetzen

-       Sonderaufgaben

-       Organisation

-       Internationale Aktivitäten

 

Gemeinden am eifrigsten bei Umsetzung von RH-Empfehlungen

Trotz begrenzter Möglichkeiten zeigen die Rechnungshofkontrollen laut Tätigkeitsbericht zu 75 % Wirkung. Rund die Hälfte der Rechnungshofempfehlungen, konkret 1.328 von 2.817 (47 %), wurden demnach 2017 umgesetzt, wie der Rechnungshof bei seinen Follow-up Prüfungen erhob. Für weitere 797 (28 %) Empfehlungen sagten die geprüften Stellen eine Umsetzung zu. Die meisten RH-Empfehlungen wurden nach eigenen Angaben von den Gemeinden (66 %) berücksichtigt, gefolgt von den Bundesländern (54 %) vor dem Bund (41 %).

Als Erfolg verbucht der Rechnungshof die beginnende Bewegung bei der Transparenzdatenbank "nach jahrelangem Stillstand". Der Rechnungshof hatte in einem Bericht sechs Jahre nach Einrichtung der 13,6 Millionen Euro teuren Datenbank für öffentliche Förderungen festgestellt, dass keines der Ziele wie staatliche Leistungssteuerung und Missbrauchsbekämpfung erreicht war, da es an Zahlen aus den Bundesländern fehlte. Als Reaktion auf den kritischen Bericht gaben Oberösterreich und der Gemeindebund bekannt, sämtliche Förderungen eingespeist zu haben. Niederösterreich will ab Sommer 2018 nachziehen. Gefordert wird von den Gemeinden allerdings eine bürokratische Vereinfachung beim Datentransfer.

Generell ruft der Rechnungshof dazu auf, die hohe Anzahl an Fördergebern, Fördertöpfen und Förderungsprogrammen zwecks Übersichtlichkeit und Verwaltungsvereinfachung zu reduzieren. Werden klar definierte Wirkungen durch eine Förderung nicht erreicht, sei diese Förderung einzustellen. Nicht nur im Förderwesen, auch bei Bildung, Sicherheit, Gesundheit oder den Sozialversicherungen scheitere eine Reform häufig an Einzelinteressen von Bund, Ländern und Gemeinden. Dabei müsse Österreich seine Strukturen, etwa bei den Pensionen, neuen Herausforderungen anpassen, um im internationalen Wettbewerb mit Standortvorteilen zu punkten.

Parteifinanzen inhaltlicher RH-Kontrolle entzogen

Keine echte Möglichkeit zur Finanzkontrolle sieht der Rechnungshof bei den politischen Parteien. Zwar unterliegen die Rechenschaftsberichte der Parteien gemäß Parteiengesetz der formalen Kontrolle des Rechnungshofs und müssen auf der RH-Website veröffentlicht werden. Die PrüferInnen verfügen aber über keine originären Einschau- und Prüfungsrechte in relevante Unterlagen und Belege. "Damit ist ein wesentliches Ziel des Parteiengesetzes, nämlich die umfassende Transparenz hinsichtlich der Finanzierung aller Parteien, nicht erreicht", hält der Rechnungshof zur mangelnden inhaltlichen Kontrollmöglichkeit in seinem Tätigkeitsbericht fest.

Spenden an politische Parteien müssen ab einer Höhe von 50.000 Euro auf der RH-Website veröffentlicht werden. 2017 gab es 12 derartige Spenden, im Jahr davor drei. Unzulässige Spenden haben die Parteien an den Rechnungshof für mildtätige oder wissenschaftliche Organisationen weiterzuleiten, letztes Jahr wurden keine solchen Spenden übermittelt, auch nicht in Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl.

Zuständigkeitsgrenzen verhindern RH-Prüfungen

Grenzen der Rechnungshofkontrolle aufgrund der bestehenden Prüfzuständigkeit zeigten sich zuletzt am Flughafen Wien. Dieser verweigerte mit Hinweis auf die Eigentümerstruktur aus Wien, Niederösterreich und einem Luxemburger Unternehmen letztes Jahr die RH-Prüfung zur "Instandhaltung von Anlagen- und Gebäudetechnik". Die Prüfvoraussetzung einer 50%igen Beteiligung der öffentlichen Hand gibt es nicht, Wien und Niederösterreich haben zusammen 40 % Anteil. Der Flughafen wollte auch keine tatsächliche Beherrschung durch den Staat mittels organisatorischer Maßnahmen wie Syndikatsverträge erkennen, die Rechnungshofprüfungen auch bei Unterschreitung der 50%-Grenze ermöglichen.

2009 erlebte der Rechnungshof aus ähnlichen Gründen eine Prüfverweigerung beim später als Millionenskandal bekannt gewordenen Projekt "Skylink" des Flughafens. Im aktuellen Fall wandte sich der Rechnungshof an den Verfassungsgerichtshof, der für eine Entscheidung eine nähere Konkretisierung des Prüfzeitraums und -gegenstandes verlangte.

Sonderaufgaben

Eine Sonderaufgabe des Rechnungshofs ist die Erstellung des jährlichen Bundesrechnungsabschlusses. Mit dem Budgetausschuss des Nationalrats möchte das Kontrollorgan nun erörtern, ob seine Aufgabe betreffend Rechnungsabschluss nicht als "Prüfung der Abschlussrechnungen des Bundes" präzisiert werden soll, um Erstellung und Prüfung nicht bei einer Institution zu vermengen. Das entspreche nämlich nicht den internationalen Standards.

Prüfplan für 2018 umfasst 102 Prüfungen

Insgesamt verdeutlicht der Rechnungshof im gegenständlichen Tätigkeitsbericht, dem ersten unter Präsidentin Kraker erstellten Jahresrückblick, seinen Willen, Impulsgeber für Reformen in Österreich zu sein. Mit dem Auftrag, die gesamte Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden zu überprüfen, verfolgt der Rechnungshof das Ziel eines verbesserten Einsatzes der öffentlichen Mittel. 90 Prüfberichte legte der Rechnungshof letztes Jahr vor, neben Schwerpunkt-, Stichproben- und Follow-up-Prüfungen auch Sonderprüfungen, darunter der jährliche Bundesrechnungsabschluss. In den Fokus nahm der Rechnungshof bei seinen Prüfungen so unterschiedliche Themenfelder wie das Gesundheitswesen, den geplanten U-Bahn-Ausbau der Stadt Wien, die EVN Abfallverwertung in Niederösterreich, die Abwasserentsorgung in Graz, Agrarische Investitionsförderungen oder die Bankenaufsicht.

Der Prüfplan für 2018 umfasst 102 Prüfungen.

Beratend begutachtet der Rechnungshof Gesetzesvorschläge und Verordnungen von Bund und Ländern, 2017 waren es insgesamt 249 Vorschläge. Der Bund kam laut Rechnungshof zu 83 % seinen Verpflichtungen zur Darstellung bzw. Abschätzung der finanziellen Auswirkungen auf den Vermögens-, Finanzierungs- und Ergebnishaushalt nach, von den Ländern lieferte Kärnten die meisten plausiblen Angaben zu finanziellen Auswirkungen.

Compliance im eigenen Haus und außerhalb

Zu den organisatorischen und strukturellen Änderungen im Rechnungshof 2017 gehörte unter anderem die Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit für Korruptionsprävention, Compliance- und Risikomanagement. Zum einen prüft sie den Kompetenzaufbau innerhalb des Rechnungshofes, zum anderen Compliance-relevante Themenbereiche.

 

 

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 6. März 2018 in Verhandlung genommen. Die Berichterstattung erfolgte durch die Abgeordnete Angela Fichtinger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Hermann Gahr, Wolfgang Zanger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Rudolf Plessl sowie die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und die Ausschussobfrau Dr. Irmgard Griss.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegen­ständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Tätigkeitsbericht 2017 des Rechnungshofes - Reihe BUND 2017/66 (III-73 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2018 03 06

                               Angela Fichtinger                                                             Dr. Irmgard Griss

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau