336 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2016 und 2017, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend (III-207 der Beilagen)

Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAVV-Gesetz) sieht in § 24 vor, dass dem Nationalrat alle zwei Jahre ein Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen ist. Dieser Bericht hat insbesondere Angaben über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Anwaltschaft für Gleichbehandlung, die Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission und die sonstige Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission zu enthalten. Der Vorliegende Bericht wird von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend und der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz vorgelegt.

Der Bericht besteht aus zwei Teilen:

 

Teil I

beinhaltet den Tätigkeitsbericht der drei Senate der Gleichbehandlungskommission, den Be­richt des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betref­fend die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes und des GBK/GAVV-Gesetzes, Informationen über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gerichte sowie Ausführungen zur Gleichbehandlung im EU-Recht.

Da gemäß § 12 Abs. 7 GBK/GAVV-Gesetz die Einzelfallprüfungsergebnisse der Senate der Gleichbehandlungskommission in anonymisierter Form in vollem Wortlaut auf der VVebsite des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen sind, sind die von den Senaten mit einem Prüfungser­gebnis abgeschlossenen Fälle im Bericht nur mehr überblicksmäßig dargestellt.

Link:

https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/gleichbehandlung/gleichbehandlungskomissionen/gleichbehandlungskommission.html

Die Prüfungsergebnisse können im Volltext unter den Senaten I bis III beim jeweiligen Senat unter der Rubrik „Veröffentlichungen" unter der im Bericht genannten GBK-Zahl bei den dort aufgeführten Diskriminierungsgründen in der Anonymisierung gemäß § 12 Abs. 7 GBK/GAW-Gesetz oder über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter der Rubrik „Judika­tur" abgerufen werden.

 

Teil II

beinhaltet den Bericht über die Tätigkeit und die Wahrnehmungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Dieser Berichtsteil umfasst u. a. die Gleichbehandlungsanwaltschaft und ihre Weiterentwicklung, Schwerpunkte der Beratung und Unterstützung, Informations-, Bewusstseinsarbeit, Kooperation und Berichte, Wahrnehmungen und Vorschläge der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission und vor den Gerichten sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen.

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am
6. November 2018 in Verhandlung genommen.

 

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Carmen Schimanek und den Auskunftspersonen Dr.in Eva Matt und Mag.a Sandra Konstatzky die Abgeordneten Angela Baumgartner, Petra Bayr, MA MLS, Sabine Schatz, Stephanie Cox, BA, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Gudrun Kugler, Mario Lindner und Edith Mühlberghuber sowie die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2016 und 2017, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend (III-207 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2018 11 06

                             Carmen Schimanek                                                     Gabriele Heinisch-Hosek

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau