507 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (491 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Integrationsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das EIRAG und das Marktordnungsgesetz 2007 geändert werden sowie ein Bundesgesetz zur kollisionsrechtlichen Beurteilung von im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland registrierten Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Österreich erlassen wird (Brexit-Begleitgesetz 2019 – BreBeG 2019), hat der Verfassungsausschuss am 25. Februar 2019 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, J, dagegen: S) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Tritt das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ohne ein Austrittsabkommen gemäß Art. 50 Abs. 2 EUV aus der Europäischen Union aus, sind Kapitalanlagefonds, die als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) die Voraussetzungen der Richtlinie 2009/65/EG erfüllen und von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich begeben wurden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts als Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß der Richtlinie 2011/61/EU zu qualifizieren. Es erscheint daher erforderlich, für Produkte der fondsgebundenen Lebensversicherung, die an den Wert eines solchen OGAW gebunden sind, eine Übergangsbestimmung zu schaffen (vgl. auch die geplante Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter und Vorsorgegesetzes – BMSVG, BGBl. I Nr. 100/2002). Die Übergangsbestimmung soll vermeiden, dass Fondsanteile bis zum Wirksamwerden des Austritts möglicherweise unter Verlusten zu Lasten der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten veräußert werden müssen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Mag. Harald Stefan, Dr. Markus Tschank, Mag. Josef Lettenbichler, Dipl.-Ing. Alois Rosenberger, Katharina Kucharowits, Mag. Christian Ragger, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Jörg Leichtfried und Dr. Alfred J. Noll sowie der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel, MBA und der Ausschussobmann Dr. Peter Wittmann das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Harald Stefan gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 02 25

                              Mag. Harald Stefan                                                           Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann