1032/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.06.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds "im Bedarfsfall"

 

Im Wahlprogramm der ÖVP für die Nationalratswahl hieß es unter anderem, Ziel sei "eine weitere Erhöhung der Mittel des Auslandskatastrophenfonds für humanitäre Hilfe, um im Falle von Kriegen, von Hungeroder Naturkatastrophen den Betroffenen noch besser helfen zu können."

Im von ÖVP und FPÖ beschlossenen Regierungsprogramm steht: "Bekenntnis zu einer stärkeren Hilfe vor Ort sowie zum langfristigen Ziel, die EZA auf 0,7% des BIP zu erhöhen, verstärkte Koppelung an die Bereitschaft von Drittstaaten zur Kooperation bei der Rücknahme abgelehnter Asylwerber, plus eine Erhöhung des Auslandskatstrophenfonds".

Und auch im Strategiebericht zum Bundesbudget, das dieses Jahr beschlossen wurde, und in den Wirkungszielen werden diese Bekenntnisse wiederholt. Aber sie werden durch die Zahlen in diesem Budget nicht erfüllt. Rund um die Budgetrede fand zusätzlich eine eher beschämende Debatte statt, in der die Kürzung des Auslandskatastrophenfonds (AKF) von 20 Millionen 2017 auf 15 Millionen 2018 als Tippfehler ausgegeben wurde und die Schuld daran zwischen BMEIA und BKA hin- und hergeschoben wurde. Gebracht hat das alles insofern nichts, als dass der AKF nicht wieder auf 20 Millionen "hinaufkorrigiert" wurde. Vonseiten der Bundesregierung, konkreter von Ihnen als zuständige Ministerin hieß es, man werde den AKF "im Bedarfsfall" aufstocken (https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5393742/Weniger-Hilfe-vor-Ort) und Mittel aus anderen Budgets in den AKF verschieben. Sie nannten dabei weder einen Betrag, der Ihnen für den AKF angemessen erscheint, noch wurden Sie konkret dabei, aus welchen Töpfen die zusätzlichen Mittel kommen sollten. Auch, was angesichts der geopolitischen Lage und den vielen schwelenden Krisen gegenwärtig einen "Bedarfsfall" konstituiert, haben Sie nicht erklärt.

Im Jahr 2017 wurden die zur Verfügung stehenden 20 Millionen Euro wie folgt ausgegeben: Unterstützung syrischer Flüchtlinge in Jordanien: 150.000 Euro (UNHCR), humanitäre Hilfe für vertriebene Rohingyas in Bangladesch: 350.000 Euro (IFRK), Beitrag zum EU-Treuhandfonds für Afrika / Region Nordafrika: 3,0 Mio. Euro (Europäische Kommission), Humanitäre Krise in Somalia: 1,0 Mio. Euro (UNHCR), Dürrebewältigung in Äthiopien: 2,0 Mio. Euro (Caritas, CARE, ÖRK, SOS-KDI), Unterstützung von Flüchtlingen und Stärkung der Aufnahmegemeinden in Uganda: 0,5 Mio. Euro (UNHCR), 1,0 Mio. Euro (UNHCR), humanitäre Krise in Niger: 0,5 Mio. Euro (IOM), humanitäre Krise in der Tschadsee-Region: 1,0 Mio. Euro (IKRK), Dürrebewältigung in Kenia: 1,0 Mio. Euro (IFRK), bewaffneter Konflikt in der Ukraine: 0,5 Mio. Euro (IKRK), Unterstützung syrischer Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinden in Jordanien und Libanon: 2,0 Mio. Euro (Caritas, CARE, ÖRK), bewaffneter Konflikt im Irak: 1,0 Mio. Euro (UNDP), bewaffneter Konflikt in Syrien: 1,0 Mio. Euro (UNICEF), 800.000 Euro (IKRK), 200.000 Euro (OHCHR), humanitäre Krise im Südsudan: 1,0 Mio. Euro (IKRK), 1,5 Mio. Euro (IKRK), bewaffneter Konflikt im Jemen: 1,5 Mio. Euro (IKRK, UN-OCHA) (http://www.entwicklung.at/themen/humanitaere-hilfe/auslandskatastrophenfonds-akf/).

Nachdem die Mittel vollständig ausgegeben wurden und Menschen zugeführt wurden, die sich in größter Not befinden und die wenigsten dieser Krisen sich in der Zwischenzeit entschärft haben, ist davon auszugehen, dass der von Ihnen genannte "Bedarfsfall" auch weiterhin besteht und daher ein dringende Notwendigkeit besteht, den AKF zumindest wieder auf das Vorjahresniveau aufzustocken.

Es ist an der Zeit, konsequent zu sein und zu dem Wort, das den Wählerinnen und Wählern im Wahlkampf und danach gegeben wurde, auch zu halten. Das Versprechen der Bundesregierung lautete auf eine Erhöhung und nicht eine Kürzung des AKF. Bei der Vororthilfe befindet sich Österreich in der seltenen Situation, dass sich laut den oben zitierten Papieren nicht nur die Regierungsparteien, sondern auch Opposition und Zivilgesellschaft einig darüber sind, dass es für diesen Topf mehr Mittel braucht. Es liegt nur an der Bundesregierung, diesen gemeinsamen Willen auch umzusetzen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Haben Sie bereits Gespräche mit dem Finanzminister darüber geführt, aus welchen Töpfen Mittel in den Auslandskatastrophenfonds gelangen könnten?
a) Wenn ja, wann und mit welchem Resultat?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Was ist Ihr Vorschlag, auf welche Töpfe man diesbezüglich zugreifen sollte?

2.    Was konstituiert für Sie einen "Bedarfsfall", in dem der AKF aufgestockt werden sollte und inwiefern sehen Sie diesen durch die oben aufgezählten Krisenherde nicht erfüllt?

3.    Halten Sie den Betrag von 15 Millionen Euro für den AKF ausreichend?
a) Wenn nein, auf welchen Betrag sollte der AKF Ihrer Ansicht nach aufgestockt werden und inwiefern setzen Sie sich für diese Aufstockung ein?