1204/J XXVI. GP
Eingelangt am 04.07.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend
betreffend Förderungen der Sektion für Frauen und Gleichbehandlung
Laut dem Förderungsbericht 2016 lagen die Förderungsschwerpunkte in der (damals noch als eigenes Ministerium geführten) Sektion für Frauen und Gleichbehandlung im Jahr 2016 auf der Forcierung einer umfassenden Gleichstellung, einer Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung der Gewalt. Insbesondere sollte außerdem
· ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Beratungs- und Hilfsangebot Benachteiligungen entgegenwirken
· das Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit weiterentwickelt werden.
Wie laut Medienberichten (http://wienerin.at/home/jetzt/5405261/Gewaltschutz_So-werden-Frauen-von-der-Regierung-im-Stich-gelassen) bekannt wurde, setzt die Sektion für Frauen und Gleichbehandlung Förderungsschwerpunkte auf den Gewaltschutzbereich und auf Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Bei diesen Beratungsstellen wurden jedoch seit Jahresbeginn Kürzungen vorgenommen. „Eine eine Kürzung der Fördergelder um fünf Prozent steht im Raum, konkret um eine Million Euro auf 12 Millionen Euro jährlich für alle Familienberatungsstellen“, schreibt das Netzwerk der österreichischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen in einem Offenen Brief vom 17. Juni 2018 an die Bundesministerin und weitere Regierungsmitglieder, welcher bislang unbeantwortet blieb. Darüber hinaus schreibt das Netzwerk in ihrem Brief: „Ganz konkret wurde der Frauen-, Mädchen- und Familienberatungsstelle „FRAUENZENTRUM“ in St. Pölten für das erste Halbjahr um 5% weniger Geld als 2017 überwiesen.“
Diese Maßnahmen scheinen den gesetzten Förderungsschwerpunkten zu widersprechen und könnten gravierende Auswirkungen auf die Wirkungsbereiche dieser Einrichtungen haben.
Aufgrund dessen soll abgefragt werden, welche Förderschwerpunkte es in dieser Legislaturperiode von Seiten der Sektion für Frauen und Gleichbehandlung (UG 10) geben wird und wo Mittel eingespart werden sollen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Fördermittel wurden seit 2007 durch die Sektion für Frauen und Gleichbehandlung ausbezahlt und an welche Organisationen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Fördersumme, Fördernehmer, ggf. Projekttitel, Bundesland und ggf. definierter Schwerpunkt)
2. In welchem Ausmaß wurden in der aktuellen Legislaturperiode Organisationen oder Projekte durch die Sektion für Frauen und Gleichbehandlung gefördert? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Fördersumme, Fördernehmer, ggf. Projekttitel, Bundesland und ggf. definierter Schwerpunkt)
3. In welcher Höhe wurden seit 2007 Organisationen oder Projekte gefördert, die sich speziell für den Gewaltschutzbereich einsetzen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Fördersumme, Fördernehmer, ggf. Projekttitel, Bundesland)
a. In welcher Höhe haben Sie als Ministerin in der aktuellen Legislaturperiode Organisationen oder Projekte gefördert, die sich speziell für den Gewaltschutzbereich einsetzen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Fördersumme, Fördernehmer, ggf. Projekttitel, Bundesland)
4. Wie hoch sind die Förderungen, die seit 2007 für Frauen- und Mädchenberatungsstellen ausbezahlt wurden? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Fördersumme Fördernehmer, ggf. Projekttitel, Bundesland)
a. Wie hoch sind die Förderungen, die Sie als Ministerin in der aktuellen Legislaturperiode an Frauen- und Mädchenberatungsstellen ausbezahlt haben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Fördersumme, Fördernehmer, ggf. Projekttitel, Bundesland)
5. Welche Förderungsschwerpunkte haben Sie für die Legislaturperiode definiert und warum?
a. Wurden andere Förderungsschwerpunkte gestrichen bzw. ersetzt und wenn ja warum?
6. Wurden die Kriterien, nach denen Förderungen vergeben werden, seit Ihrem Amtsantritt verändert?
a. Wenn ja, wie und welche Kriterien wurden gestrichen oder hinzugefügt?