1365/J XXVI. GP
Eingelangt am 05.07.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Karin Greiner, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Versorgung von KabinettsmitarbeiterInnen und Aufwertungen
Die Personalpolitik der Bundesregierung zeichnet sich dadurch aus, dass an relevanten Stellen loyale Personen installiert werden – egal ob in staatsnahen Unternehmen oder in der Verwaltung. Diverse Anlassfälle lassen leider keinen anderen Schluss zu. Das gesamte Ausmaß ist jedoch bislang unbekannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts wurden seit Ihrem Amtsantritt mit Leitungsfunktionen in Ihrem oder einem anderen Ressort betraut?
2. Um welche Leitungsfunktionen handelt es sich?
3. Wie viele (ehemalige) MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts wurden seit Ihrem Amtsantritt in Organe von Unternehmungen entsandt, an denen der Bund beteiligt ist?
a. Beziehen diese MitarbeiterInnen dafür ein zusätzliches Entgelt?
4. Wie viele (ehemalige) MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts wurden seit Ihrem Amtsantritt in Organe von anderen ausgegliederten Rechtsträgern entsandt?
a. Beziehen diese MitarbeiterInnen dafür ein zusätzliches Entgelt?
5. Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts gehen einer Nebenbeschäftigung nach?
6. Wie viele Leitungsfunktionen haben Sie seit Ihrem Amtsantritt insgesamt neu ausgeschrieben?
7. Wie viele davon haben Sie mit Frauen besetzt?
8. Wie viele davon haben Sie mit Personen besetzt, die jemals in einem Ministerkabinett oder Büro eines Staatssekretärs beschäftigt waren?
9. Wie viele davon haben Sie mit Personen besetzt, die jemals bei ÖVP, FPÖ oder einer ihrer Teilorganisationen beschäftigt war?
10. Welche Planstellen wurden seit Ihrem Amtsantritt aufgewertet bzw. einer anderen Verwendungsgruppe etc. zugewiesen?
11. Wie hoch sind die jährlichen zusätzlichen Kosten durch die genannten Änderungen?
12. Wie wäre die Beantwortung der obigen Fragen für den Bereich des Ihnen beigegebenen Staatssekretariats?