1467/J XXVI. GP
Eingelangt am 23.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend Umweltschutz durch Strafrecht
Immer
wieder berichten Medien über den rücksichtslosen Umgang mancher
Unternehmen mit der Umwelt in Österreich. Aus den letzten Jahren sind noch
der HCB-Skandal in Kärnten aus den Jahren 2014 und 2015 (https://www.kleinezeitung.at/kaernten/5326900/Goertschitztal Was-vom-
HCBSkandal-geblieben-ist) oder die
Grundwasserverseuchung in Korneuburg (https://www.noen.at/korneuburg/korneuburg-grundwasser-skandalkeine-folgen-fuer- behoerden-vertreter-pestizide-grundwasser-22551266) schmerzlich in Erinnerung.
Im Strafgesetzbuch wird zwar schwerwiegendes umweltschädigendes Verhalten unter Strafe gestellt (§§ 180 - 183 StGB), aber zu Verurteilungen kommt es nur äußerst selten. Die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit sind derzeit zu hoch, als dass das Strafrecht tatsächlich einen wirksamen Schutz vor schwerwiegender Umweltkriminalität bieten könnte (Vgl etwa Sautner, RdU, 2009, 9f). Im Jahr 2016 kam es zu bloß sechs Verurteilungen wegen solcher Taten (Sicherheitsbericht Justiz 2016, 47). Demgegenüber gab es im selben Jahr 143 Anzeigen. Im Jahr 2015 waren es sogar 163 Anzeigen (Sicherheitsbericht Kriminalität Anhang 2016, 165). Das Umweltstrafrecht ist eine sehr komplizierte Materie, aber spezialisierte Staatsanwaltschaften, die solche Delikte effizient verfolgen könnten, scheint es derzeit ebenso nicht zu geben.
Das Regierungsprogramm widmet dem Thema Umweltschutz zwar ein eigenes Unterkapitel. Weder dort, noch im Justizteil wird allerdings von Reformen bei der Verfolgung von Umweltkriminalität gesprochen. Es sieht daher nicht so aus, als hätte die Ausweitung der Verfolgung in diesem Bereich eine hohe Priorität für die Regierung.
Aus diesem Grund richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende
Anfrage:
1) Wie verteilen sich die Verurteilungen im Zusammenhang mit Umweltstraftaten der Jahre 2014-2016 auf die einzelnen Bundesländer?
2) Wie viele Anzeigen, aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen und Bundesländern, gab es im Zusammenhang mit Umweltstraftaten im Jahr 2017?
3) Wie viele Verurteilungen, aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen und Bundesländern, gab es im Zusammenhang mit Umweltstraftaten im Jahr 2017?
4) Wie viele Anzeigen, aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen und Bundesländern, gab es bisher im Zusammenhang mit Umweltstraftaten im Jahr 2018?
5) Wie viele Verurteilungen, aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen und Bundesländern, gab es bisher im Zusammenhang mit Umweltstraftaten im Jahr 2018?
6) Beschäftigt sich das BMVRDJ derzeit mit einer Ausweitung der Verfolgung von Umweltstraftaten?
a. Wenn nein: Weshalb nicht?
b. Wenn ja: Was sind die Ergebnisse?
7) Wie viele Staatsanwälte sind derzeit spezifisch mit dem Gebiet des Umweltstrafrechts betraut?
a. Ist geplant, diese Zahl zu erhöhen?
8) Gab es in der Vergangenheit bereits besondere Ausbildungs- oder Fortbildungsprogramme in der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zum Thema Umweltstrafrecht?
a. Wenn nein: Weshalb nicht?
b. Wenn ja: Bestanden dabei Unterschiede innerhalb der verschiedenen Gerichtssprengel?
i. Wenn ja: Inwiefern?
ii. Wenn ja: Ist geplant, die Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme zu vereinheitlichen?
c. Wenn ja: Welche Erfahrungen wurden mit diesen gemacht?
d. Wenn ja: Werden diese auch nach den Budgetkürzungen im Zusammenhang mit der Fortbildung von Staatsanwälten und Richtern weiter bestehen?
9) Wie viel Geld wurde in den letzten Jahren für Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten im Zusammenhang mit Umweltstrafrecht investiert?
10) Wie viel Geld wird derzeit spezifisch für Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten im Zusammenhang mit Umweltstrafrecht investiert?
a. Ändert sich durch das Budget für 2018/2019 daran etwas?
11)Gibt es derzeit besondere Ausbildungs- oder Fortbildungsprogramme in der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zum Thema Umweltstrafrecht?
a. Wenn nein: Weshalb nicht?
b. Wenn ja: Bestehen dabei Unterschiede innerhalb der verschiedenen Gerichtssprengel?
i. Wenn ja: Inwiefern?
ii. Wenn ja: Ist geplant, die Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme zu vereinheitlichen?
c. Wenn ja: Welche Erfahrungen wurden mit diesen gemacht?
d.Wenn ja: Werden diese auch nach den Budgetkürzungen im Zusammenhang mit der Fortbildung von Staatsanwälten und Richtern weiter bestehen?
12) Sind für die Zukunft neue Ausbildungs- oder Fortbildungsprogramme für Richter und Staatsanwälte in diesem Bereich geplant?
a. Wenn nein: Weshalb nicht?
b. Wenn ja: Wie werden diese Fortbildungsprogramme aussehen?
13) Ist geplant, eine eigene Sonderstaatsanwaltschaft einzurichten, die sich mit der Verfolgung solcher Delikte beschäftigt?
a. Wenn nein: Weshalb nicht?
b. Wenn ja: In welchem Zeitrahmen wird dies geplant?
14) Gibt es derzeit oder gab es in der Vergangenheit Zusammenarbeit zwischen dem BMJ/BMVRDJ und dem Umweltministerium/BMNT im Zusammenhang mit der Materie Umweltstrafrecht?
a. Wenn nein: Weshalb nicht?
b. Wenn ja: Was war das Ergebnis dieser Zusammenarbeit?
c. Ist eine (weitere) Zusammenarbeit geplant?
15) Wird sich die Task Force Strafrecht mit dem Thema Umweltkriminalität beschäftigen?
a. Wenn nein: Weshalb nicht?
b. Wenn ja: Inwiefern?