1492/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.08.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an Bundesminister für Inneres

betreffend Logos der Grenzschutzeinheit

 

Wie der Standard am 03.08.2018 (https://www.derstandard.de/story/2000084686487/logos-fuer-grenzschutzeinheit-und-pferdestaffel-wurden-von-fpoe-naher-agentur) sowie am 11.07.2018 (https://derstandard.at/2000083180827/Innenministerium-sagt-nicht-wer-Puma-Logo-entworfen-hat) berichtete, war es nahezu unmöglich, in Erfahrung zu bringen, wer die Logos für die Grenzschutzeinheit "Puma" entworfen hat. Nun liegt dem Standard ein Werknutzungsvertrag vor, welchem zufolge das Design von der Signs Werbeagentur GmbH stammt. Der Geschäftsführer und Vertragsunterzeichnender dieser Werbeagentur war Chef der FPÖ-nahen Werbeagentur Ideenschmiede, welche aufgrund ominöser Geldflüsse bereits ins Visier der Behörden geraten war. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte nach Vorwürfen illegaler Geldflüsse der Kärntner Werbeagentur in Richtung der Freiheitlichen Ermittlungen aufgenommen, zu einem Urteil kam es dem Standard zufolge bisher nicht.

Die Geheimniskrämerei des Innenministeriums ließ die medialen Wogen in der Sache hoch gehen. Hinzu kommt, dass von Seiten des Bundesministers bereits bekannt gegeben wurde, dass dem Auftrag für das Design des Logos kein Ausschreibungsverfahren vorangegangen war.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Medien hatten in der Sache beim Bundesministerium für Inneres diesbezügliche Informationen angefragt und wann?

2.    Wie wurde von Seiten des BMI auf die medialen Anfragen jeweils geantwortet?

a.    Welche Personen waren im Ministerium mit der Sache befasst?

3.    Mit welcher Begründung wurden die Anfragen des Standards bzw. anderer Medien inhaltlich nicht beantwortet?

a.    Wer traf die diesbezügliche Entscheidung im Ministerium?

4.    Gibt es von Seiten der Werbeagentur einen Urheberrechtsverzicht?

5.    Welche konkreten Rechte umfasst die genannte Werknutzungsvereinbarung?

a.    Wurde ein Recht auf Veränderung, Bearbeitung und/oder Überarbeitung vereinbart? Wenn nein, besteht seitens des Ministeriums Interesse, ein solches Recht zu erwerben?

6.    Wer traf die Entscheidung, dass es kein Ausschreibungsverfahren geben würde?

a.    Aufgrund welcher Überlegungen gab es kein Ausschreibungsverfahren?

b.    Wer stellte den Kontakt zu der Werbeagentur her, wenn es keine offizielle Ausschreibung gab?

7.    Waren Ihnen die Vorwürfe illegaler Geldflüsse zwischen der Werbeagentur und der FPÖ bekannt?