1525/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl
Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Verfahren seit Jahren anhängig"

BEGRÜNDUNG

Im Frühjahr 2018 haben wir eine Anfrage zu laufenden Verfahren rund um fragwürdige Geschäfte beim Wiener Stadterweiterungsfonds sowie beim Integrationsfonds gestellt. Betroffen sind prominente Liegenschaftsgeschäfte wie zum Beispiel jenes am Heumarkt, das schon vor über zehn Jahren stattgefunden hat.

Sie haben geantwortet, dass mehrere Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 22 natürliche und juristische Personen eröffnet wurden und bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) geführt werden.

Von der Anfrage betroffen waren folgende Geschäfte:

        Verkauf der Liegenschaft Am Heumarkt 4, 1030 Wien (siehe Rechnungshof Bund 2012/3, TZ 17)

        Verkauf der Liegenschaft Postgasse 1-3, 1010 Wien (siehe Rechnungshof Bund 2012/3, TZ

17)

        Verkauf der Liegenschaft Mölkerbastei, 1010 Wien (siehe Rechnungshof Bund 2015/3, TZ

18)

         Einzelverkäufe von 33 Wohnungen (siehe Rechnungshof Bund 2015/8, TZ 13)

        Verkäufe der Objekte Stromstraße und Trinkhausstraße (siehe Rechnungshof Bund 2015/8, TZ 16)

        Verkauf von 70 Wohnungen in einem Paket (siehe Rechnungshof Bund 2015/8, TZ 18)

        Anmietung des „Haus für Bildung und berufliche Integration (HABIBI)" (siehe Rechnungshof Bund 2015/8, TZ 27 ff)

        Spendentätigkeit des Wiener Stadterweiterungsfonds (siehe Rechnungshof Bund 2013/3, TZ 20)

Die Ermittlungsverfahren zu diesen Fällen sind nun aber schon viele Jahre lang anhängig.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Was ist - soweit Sie dazu Stellung nehmen dürfen - der aktuelle Stand der Ermittlungsverfahren zu den oben angeführten Geschäften?

2.      Wie kann es sein, dass die oben genannten Verfahren seit so vielen Jahren anhängig sind?

3.      Woran lässt sich Ihrer Meinung nach ein Fortschritt der genannten Verfahren erkennen?

4.      Wann rechnen Sie mit einer Anklage oder Einstellung der Verfahren?

5.      Ist der bisherige Verlauf dieser Verfahren in ihrer zeitlichen Dimension für Sie als Justizminister zufriedenstellend?

6.      Was würden Sie als zumutbare Dauer dieser Verfahren in einem Rechtsstaat bezeichnen?

7.      Am Wiener Heumarkt wurde das Grundstück weit unterhalb des Marktwertes verkauft. Angesichts der Tatsache, dass dort bald ein höchst umstrittenes Bauprojekt gestartet werden soll: Wäre es aus Ihrer Sicht nicht besonders wichtig, die Ungereimtheiten um den Verkauf zu klären und was werden Sie tun, um hier dem Wunsch der Öffentlichkeit nach Aufklärung Rechnung zu tragen?

8.      In der Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage vom 26.2.2018 haben Sie Auskunft gegeben, in den genannten Verfahren eine Weisung nach §29a Abs. 1 StAG erteilt zu haben. Was war der Inhalt dieser Weisung?

9.      Haben Sie seitdem weitere Weisungen in den genannten Verfahren erteilt und wenn ja, was war deren Inhalt?