1564/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.08.2018
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Anfrage



der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Evaluierung der Teststrecken

 

Seit 1.8.2018 gibt es auf Österreichs Autobahnen zwei Teststrecken auf denen 140km/h gefahren werden darf. Fraglich ist jedoch, ob es sich dabei wirklich um ernsthafte Tests handelt oder um ein Polit-Thema um das Sommerloch zu füllen. In diePresse hieß es beispielsweise: "Hofers Schritt ist, was es ist: Symbolpolitik vom Feinsten, die am Stammtisch polarisiert."

Das BMVIT verspricht jedenfalls eine Evaluierung. Auf der Website des Ministeriums liest man dazu folgendes: "Beim Pilotprojekt Tempo 140 gilt höchste Transparenz im Hinblick auf sämtliche Auswirkungen. Die ASFINAG begleitet die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit mit detaillierten Vorher-Nachher-Messungen. Konkret wurden und werden in den betroffenen Abschnitten - noch bei geltendem Tempo 130 - Luftgüte, Lärm, Durchschnittsgeschwindigkeiten und Unfallzahlen ermittelt. Die gleichen Messungen folgen ab dem Start von Tempo 140, sodass bis 2019 Vergleichswerte vorliegen. Auf deren Grundlage kann das BMVIT die Entscheidung über eine Beibehaltung von Tempo 140 oder eine allfällige Ausweitung auf andere Autobahnen treffen."

Welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit aus der Teststrecke ein permanenter Korridor wird, ist nicht klar.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Kriterien müssen aus den Messungen ablesbar bzw. erfüllt sein, um sagen zu können, ob aus dem Test-Gebiet ein permanenter 140km/h Korridor gemacht werden kann?

2.    Welche Kriterien müssen aus den Messungen ablesbar bzw. erfüllt sein, um sagen zu können, dass auch auf anderen Abschnitten 140km/h zugelassen werden können?

3.    Wird es eine breit angelegte Evaluierung geben?

a.    Bitte um Auflistung und Anzahl der Orte bzw. Bundesländer, in welchen Messungen und Evaluierungen vorgenommen werden.

4.    Welche Daten werden zum Zwecke einer Evaluierung herangezogen?

a.    Welche Vergleichswerte werden dafür herangezogen und sind diese schon einsehbar? Wenn ja, bitte um Bereitstellung derselben.

5.    Gibt es Vergleichsmessungen betreffend CO2 Ausstoß?

a.    Wenn nein, gibt es Schätzungen über den zusätzlichen CO2 Ausstoß, und wenn ja, wie hoch ist dieser?

6.    Welche Institute sind mit der Evaluierung beauftragt?

7.    Wieviel kostet die Evaluierung?

8.    Werden die Ergebnisse dieser Evaluierung veröffentlicht?

a.    Wenn ja, wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?