1565/J XXVI. GP
Eingelangt am 24.08.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Gutachten zum Familienbonus
Der Familienbonus Plus wird von der schwarz-blauen Bundesregierung als größte familienpolitische Maßnahme aller Zeiten angepriesen. De facto handelt es sich um eine massive Steuerreform, die Familien mit mittlerem Einkommen begünstigt. Ähnlich wie bei der geplanten Indexierung der Familienbeihilfe soll auch der Familienbonus für Kinder, die in EU-Mitgliedstaaten, dem EWR oder der Schweiz leben, an die dortigen vergleichbaren Preisniveaus angepasst werden.
Das Argumentarium der Bundesregierung, warum eine Indexierung der Familienbeihilfe auch EU-rechtlich haltbar sein sollte, stützt sich im Wesentlichen auf ein Gutachten des Rechtwissenschaftlers Prof. Wolgang Mazal. Dieses ist auch öffentlich einsehbar und wurde somit Gegenstand hitziger öffentlicher Debatten. Um abzuklären, ob auch eine Indexierung des Familienbonus EU-rechtskonform ist, hat das Finanzministerium Medienberichten zufolge ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben, das allerdings nicht für die Öffentlichkeit einsehbar ist (https://kurier.at/politik/inland/experte-familienbonus-darf-fuer-auslaender-gekuerzt-werden/312.957.887).
Fraglich ist nun, auf welchen Rechtsquellen basierend eine Indexierung des Familienbonus gerechtfertigt sein soll, und wieso dieses Gutachten (analog zur Vorgehensweise und Diskussion rund um die Indexierung der Familienbeihilfe) nicht im Sinne der Transparenz öffentlich einsehbar ist. Außerdem sollen die Kosten für Werbe- und Informationsmaßnahmen für den Familienbonus offen gelegt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist das Gutachten von Prof. Michael Lang bzgl. Indexierung des Familienbonus für Bürger_innen einsehbar?
a. Wenn ja, wie und wo?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Auf welchen Rechtsgrundlagen basierend ist die Indexierung des Familienbonus lt. Gutachten europarechtskonform?
3. Wie wird lt. Gutachten argumentiert, dass die Indexierung nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt?
4. Wie hoch ist das "Einsparungspotential", das sich durch die Indexierung des Familienbonus pro Jahr ergibt?
5. Wie viele im Ausland lebende Kinder werden Schätzungen nach von einer Indexierung betroffen sein? (Wenn möglich bitte um Auflistung nach Staat, in dem die Kinder dauerhaft leben)
6. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um größtmögliche Transparenz im Gesetzgebungsbereich herzustellen?
7. Wie gewährleisten Sie, dass Bürger_innen die bestmögliche und nachvollziehbare Information bzgl. geplanter Maßnahmen zur Verfügung gestellt bekommen?
8. Welche Werbe- und Marketingmaßnahmen wurden ergriffen, um Bürger_innen über den Familienbonus zu informieren?
a. Wie hoch waren die Kosten dafür?
b. Wie viel Budget ist dafür noch veranschlagt und aus welchen Töpfen kommt das Geld?
9. Wie viele Inserate wurden in Printmedien geschalten, um Informationen bzgl. Familienbonus bereitzustellen? (Bitte um Auflistung nach Datum, Medium, Bundesland und Kosten)
a. Ist es geplant, noch weitere Inserate zu schalten und wie viel Budget ist dafür veranschlagt?
10. Wie hoch sind die Kosten für den erweiterten Brutto-Netto-Rechner, mit dem der Familienbonus berechnet werden kann?
a. Mit welchen weiteren Kosten ist zu rechnen?
b. Aus welchem Budget kommen die Mittel dafür?
11. Wie viele Mittel stehen für weitere Informationsmaßnahmen zur Verfügung und aus welchen Töpfen kommen sie?