1569/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.08.2018
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Wiener Augarten am Wochenende - Vorwürfe einer Zwangsbeschallung durch Anrainerlnnen

Der Augarten nimmt als ältester Barockgarten Wiens einen schillernden Platz im gesellschaftlichen und kulturellen Leben Wiens ein. Als Sitz und Wirkungsstätte vielfältiger Kulturinstitutionen, die zur Belebung und Vielfalt beitragen ist er ein bedeutender Kulturfaktor im Zentrum Wiens und sowohl Freizeitpark als auch Kulturpark - vor allem aber Naherholungsgebiet in einem dicht verbauten Wohngebiet.

Zahlreiche Veranstaltungen wie beispielsweise Yoga Conventions (https://www.heldenderfreizeit.com/yoga-convention-2018-auRarten/), Musikkonzerte (https://www.augarten.com/de/neuigkeiten/ganz-wien-feiert-300-jahre-wiener- porzellanmanufaktur/), Kinovorstellungen (http://kinowienochnie.at/spielort/) oder Sommerfestivals (http://www.vienna.at/wein-co-laedt-zum-sommerfestival-im-augarten- wien/5872838) finden in der schönsten Jahreszeit im Augarten statt.

Von Anrainerlnnen wird nun über eine „Schattenseite" geklagt: Der Augarten, als „Bühne für Veranstaltungen" sei oftmals für zahlreiche Anrainerlnnen störend. So würden um den Augarten befindliche Häuser beinahe jedes Wochenende (von Ende Frühling bis Anfang Herbst) bei einem Event nach dem anderen mit lauter Musik mitbeschallt werden, Sonntagsruhe und Mittagsruhe würden ignoriert und der Lärmpegel aus den Lautsprechern viel zu hoch und in Richtung Wohngebiet gedreht werden. Für Anrainerlnnen würde dies bedeuten, dass man beim Öffnen der Fenster oder Türen mit lauter Musik und schallenden Ansagen durchs Mikrofon konfrontiert werde und Ruhezeiten nicht eingehalten würden.

Interessanterweise wurde im Leitbild des Augartens von 2008, welches von Stellen der Stadt Wien, der Burghauptmannschaft, Initiativen und BürgerInnen erarbeitet wurde, folgende Formulierung aufgenommen: „Die stadtökologischen Werte sind zu erhalten. Bewahrung der Ruhe eines barocken Gartens der BürgerInnen“. Im beigefügten Kommentar von Augarteninitiativen ist außerdem zu lesen: „Kommerzielle Großevents sind auszuschließen".

Zur Klärung der Stichhaltigkeit dieser Beschwerden richten die unterzeichnenden Abgeordneten daher an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus nachstehende


Anfrage

1.      Wie viele Veranstaltungen fanden im Jahr 2017 im Augarten statt?

2.      Wer konkret war jeweils Veranstalter der einzelnen Veranstaltungen?

3.      An welchen Wochentagen fanden diese Veranstaltungen statt und wie lange dauerten sie unter der Woche?

4.      Wie oft fanden Veranstaltungen an Wochenenden sowie an Feiertagen statt? Wie lange dauerten diese?

5.      Welche Auflagen sind bei diesen Veranstaltungen zu erfüllen bzw. gibt es Auflagen (Ausrichtung der Lautsprecher, Lautstärke, Ruhezeiten wie Mittagsruhe, Sonntagsruhe,etc)?

6.      Gibt es Auflagen in Bezug auf „Soundchecks" (also musikalische und technische Probeaufnahmen vor den eigentlichen Veranstaltungen) und wenn ja, wird deren Einhaltung bzw. Erfüllung überprüft?