2405/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.12.2018
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Stilllegung und Nachnutzung des Haus Steinhaus am Semmering

Laut einem Artikel, welcher am 2.10.2018 auf ORF Steiermark veröffentlicht wurde, legt das Bundesministerium für Inneres sieben Betreuungsstellen, die in die Kompetenz des Bundes fallen, still - darunter auch das Asylquartier Steinhaus am Semmering. 1

Zu Spitzenzeiten waren in dem Quartier am Semmering bis zu 250 AsylwerberInnen untergebracht. Zuletzt wurden in dem Erstaufnahmezentrum laut dem Bürgermeister von Spital am Semmering, Reinhard Reisinger, zwischen 25 und 35 Menschen betreut; aktuell seien es rund 30, die auf einen Asylbescheid warten. Geplant sei, das Quartier Ende des Jahres dicht zu machen.

Land und Gemeinde wurden vom Bund nicht über die Stilllegung und Nachnutzung des Asylquartiers informiert.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.     Welche rechtlichen Folgen hat es, dass das Haus Semmering stillgelegt und nicht geschlossen wird?

 

2.     Stimmt es, dass es nach der propagierten Schließung es eine Möglichkeit der Rücknahme gibt bzw. dass aus dem Haus Steinhaus wieder eine AsylwerberInnen-Unterkunft entstehen kann?

 

3.     Welche Zuteilung bekommen die bis dato vor Ort angestellten MitarbeiterInnen und wird es aufgrund der verringerten Streifenfahren auch zu einer Dezimierung der Planstellen am Polizeiposten Mürzzuschlag kommen?

 

4.     Werden Möglichkeiten des Ausstiegs aus dem Pachtvertrag, sowie aus dem Betreuungsvertrag mit der Firma ORS in Betracht gezogen?

 

a.     Wenn ja, wie werden sich diese gestalten?

 

5.     Aus welchem Budget wird die Erhaltung und Instandhaltung der BS Steinhaus finanziert und wird es durch die teure Nicht-Nutzung des Hauses zu Kürzungen bei anderen Budgetposten des BMI (z.B. Bei Polizeiposten, SchülerInnen-Ausbildung etc.) kommen?

 

6.     Wie hoch werden die anfallenden Kosten sein, die ab 1. Jänner 2019, wenn das Haus stillgelegt ist, anfallen?


7.     Wie hoch werden die Betriebskosten sein, die trotz der Stilllegung anfallen?

 

8.     Wie viele Personen werden nach der Stilllegung im Haus Semmering beschäftigt sein?

 

 

9.     Gibt es mit dem Pachtvertragspartner Kontakt und wurde über eine mögliche Vertragslösungen gesprochen?

 

a.     Wenn ja, welche Ausstiegsoptionen haben sich daraus ergeben?

 

10.  Der Mietvertrag wurde zwischen den Vertragsparteien Haus Semmering Hotelbetriebs GmbH und der Firma ORS Service GmbH unbefristet abgeschlossen. Zusätzlich wurde zwischen der ORS Service GmbH und der Haus Semmering Hotelbetriebs GmbH ein temporärer Kündigungsverzicht von 15 Jahren vereinbart. Was bedeutet in diesem Fall temporärer Kündigungsverzicht?

 

1 https://steiermark.orf.at/news/stories/2939083/