2495/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Hannes Jarolim, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Familiäre Politik in Brunn an der Pitten

Die Realisierung der Errichtung einer Reihenhaussiedlung in Brunn an der Pitten/NÖ löst seit längerem großes Entsetzen innerhalb der weithin bekannten Dorfgemeinschaft aus.

Mit einem offenen Brief der Freiwilligen Feuerwehr, selbst der ÖVP-Ortsvorsteherin (welche als Vertreterin des Bürgermeisters in der Katastralgemeinde fungiert) und der Dorfgemeinschaft (in Form von 160 gesammelten Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern) von Brunn an der Pitten an den ortsansässigen ÖVP-Bürgermeister und Nationalratsabgeordneten Johann Rädler und die Mitglieder des Gemeinderates der Markt Gemeinde Bad Erlach wird die tiefe Betroffenheit an dem Bauvorhaben in offener Form zum Ausdruck gebracht.

Es geht um die Realisierung eines Projekts, welches das Dorfleben und die Ortschaft durch den unsachlich erzwungenen Bau von 30 Reihenhäusern massiv verändern wird. Dies wird von der ansässigen Bevölkerung daher auch mit großer Entschiedenheit abgelehnt: Dass das Bauvorhaben jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt ist auch ohne juristische Fachkenntnisse offenkundig. Laut Projektplanung ist etwa klar ersichtlich, dass durch den geplanten Bau für die Sicherheit des Ortes unerlässliche Freiräume der Freiwilligen Feuerwehr Brunn an der Pitten zur Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge und damit zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und Durchführung eines geordneten Dienst- und Ausbildungsbetriebes massiv beschnitten werden! Zudem sind die in der vorliegenden Projektvariante vorgesehenen sechs Stellplätze für die Feuerwehr nicht nur sichtbehindernd im Kreuzungsbereich positioniert sondern zudem nicht einmal annähernd ausreichend für einen ordnungsgemäßen Betrieb dimensioniert. Gleiches gilt für die fehlende Gestaltung der Nebenflächen mit Gehsteigen und Grünflächen.

Wenig interessiert die Gemeindevertretung auch eine Veränderung, welche durch den Wegfall von Freiräumen innerhalb des Ortsgebietes und durch eine dichte Ver- bzw. Zubauung ökologisch wertvoller Feuchtbereiche entlang des Altabaches eine dramatische Auswirkungen auf Flora und Fauna und das Mikroklima hat. So werden die 30 Reihenhäuser auf genau jener Wiese gebaut, welche als „Germwiesen" bekannt ist und vor der Umwidmung zum Bauland aufgrund des temporär bis an die Geländeoberfläche reichenden Grundwasserverhältnisses als ökologisch wertvolle Feuchtwiese bekannt war und aufgrund der Untergrund- und Grundwasserverhältnisse als für Bauland völlig ungeeignet bezeichnet wurde. Entgegen einem geologischen Gutachten wurde schrittweise die Umwidmung der Flächen betrieben und schlussendlich auch erreicht.

Trotz der Tatsache, dass es sich hier um ein Großprojekt handelt, wurde absurderweise weder die Feuerwehr noch die Ortsvorstehung, noch die Anrainerlnnen über den Planungsprozess informiert, geschweige denn um ihre Meinung gefragt. Erst nach dem Vorliegen einer bereits baureifen Planung und nach positiver Zustimmung durch den Baubeirat konnte das lange erbetene Gespräch mit dem ÖVP-Vizebürgermeister Alois Hahn sowie dem für den Bau verantwortlichen Vorstandvorsitzender der „NÖ-Wohnbaugruppe" Christian Rädler, der auch Gemeinderat der Marktgemeinde Bad Erlach und der Sohn des Bürgermeisters ist, vereinbart werden. Bei diesem Bürgermeister handelt es sich um den Nationalratsabgeordneten Johann Rädler, welcher im Jahr 2000 aufgrund des mancherorts beachteten Ausspruchs „mehr drin für Brunn" Bekanntheit und im etwas geringerem Ausmaß Anerkennung im lokalen Umfeld erlangt hat.

Vorstandsvorsitzender der NÖ-Wohnbaugruppe Christian Rädler verwaltet ein jährliches Bauvolumen von circa 70 Mio. EUR und rund 20.000 Wohnungen. Der Umstand, dass der Vater und Bürgermeister von Brunn das heftig umstrittene Projekt seines Sohnes als Vorstandsvorsitzender einer Wohnbaugruppe unter Ausschaltung der Betroffenen genehmigte - noch dazu im Eilzugstempo - führte zu heller Empörung im gesamten Umfeld. Gegipfelt wurde die Transaktion dadurch, dass das 3.705m2 große Grundstücks unmittelbar nach der Umwidmung der Grundflächen an die Wohnbaugruppe zu einem in jeder Hinsicht auffallend geringen Betrag von 215.000,00 EUR veräußert wurde.

Als wäre das Zusammenspiel von Familienmitgliedern in der Form eines baubewilligenden Bürgermeisters einerseits und eines bauwerbenden Sohnes andererseits und zudem auf einem von allen relevanten Kräften abgelehnten ökologisch hochwichtigen Grundstück nicht schon allein ein von der Bevölkerung erkannter Skandal, setzt die Auswahl der für das Unterfangen zuständigen Planerin dem gegenständlichen an mittelalterliche Lehenszeiten gemahnende Vorgängen die Krone auf: Hier firmiert die Cousine des Bürgermeisters und Großcousine des geschäftsführenden Bauwerbers Hermine B. als zuständige Planungsexpertin!! Zusätzlich sitzt im Vorstand des Gemeinderates auch keine geringere als die Schwester des Bürgermeisters, Frau Rudolfine R.! Dem Vernehmen nach soll der nunmehrige Bürgermeister von Wr. Neustadt und Klubobmann der ÖVP-NÖ im Landtag, Herr Schneeberger dem Vorhaben in keiner für Bürgermeister Rädler erkennbaren Weise entgegengetreten sein, was die Bedenklichkeit des Sachverhaltes aber nicht zu entkräften vermag.

Eine Umwidmung eines offenkundig ungeeigneten Baulandes, die Gefährdung der Bevölkerung aufgrund der nicht mehr vorhandenen Platzsituation der Feuerwehr und die private Verflechtung von Bauwerber, Bürgermeister und Planerin zeigt jedenfalls in erschreckendem Ausmaß Verhältnisse auf, welche als längst der Vergangenheit angehörig vermutet wurden.

Als informative Beilage wird der offene Bittbrief der verzweifelten Menschen beigefügt, aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne die namentliche Nennung der zahlreichen gesammelten Unterschriften.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nachstehende

Anfrage

1.       Wenn ein Bürgermeister das in der Bevölkerung heftig bekämpfte Bauvorhaben seines Sohnes als Vorstandsvorsitzender unter Planung der Schwester des Bürgermeisters genehmigt, wirft dies die Frage einer massiven Interessenskollision auf.

a.       Liegt hier nach Ansicht des Ministers bzw. Ministeriums eine Interessenskollision vor?

b.       wenn ja, ist die Auffälligkeit von rechtlicher Relevanz, etwa hinsichtlich des Vergehens des Amtsmissbrauchs,

c.       wie gedenken Sie in diesem Zusammenhang vorzugehen?

d.       Werden sich staatsanwaltschaftliche Behörden das Unterfangens prüfen?

2.       Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein aufgrund seiner Beschaffenheit offenkundig ungeeignetes Grundstück in Bauland umgewidmet werden?

3.       Entspricht der gegenständliche Sachverhalt Ihrem als für Reform zuständigem Minister bestehenden Vorstellungen über die Zukunft des Landes?

4.       Ist das BMVRDJ der Meinung, dass das geplante Bauvorhaben, in seiner Gesamtheit so genehmigt werden durfte?

a. Wenn ja, auf welche rechtlichen Grundlagen bezieht sich das Ministerium?

b. Wenn nein, warum nicht?


Öffentlicher Brief der Freiwilligen Feuerwehr, der Ortvorstehung

und der Dorfgemeinschaft von Brunn an der Pitten

 

an den BÜRGERMEISTER und die

GEMEINDERÄTE der MG BAD ERLACH und die

NÖ-WOHNBAUGRUPPE

 

 

An die Marktgmeinde Bad Erlach

z.H. Bgm. Johann Rädler und die Mitglieder des Gemeinderates
Fabriksgasse 1
2822 Bad Erlach

An die NÖ-Wohnbaugruppe
z.H. Vorstandsmitglied Dir. Christian Rädler
Bahnhofplatz 1
2340 Mödling

Brunn an der Pitten, am 29.01.2018

Beabsichtigte Errichtung einer Reihenhaussiedlung

mit 30 Wohneinheiten in der KG Brunn an der Pitten - Änderungsvorschläge;

Vorschlag zur Ausgestaltung der Landesstrasse zw. Goldsteindlstr. Und Ortseinfahrt aus
Richtung Linsberg

Sg. Hr. Abg.z.NR. Bgm. Johann Rädler!

Sg. Damen und Herren des Gemeinderates!

Sg. Hr. Direktor Christian Rädler!

Mit großem Entsetzen und tiefer Betroffenheit mussten wir die Pläne für die vorgesehene Reihenhaussiedlung auf den Grundstücken 124, 125, 135/1 und 135/3 der KG Brunn an der Pitten, vis-á- vis vom Feuerwehrhaus Brunn zur Kenntnis nehmen.

Mit großem Entsetzen deshalb, weil bei Realisierung des Projektes in geplanter Form unsere Heimat, unser Ort unwiederbringlich in einer Art und Weise verändert wird, wie das die Mehrheit der hier ansässigen Bevölkerung entschieden ablehnt und auch nie gewollt hat. Davon abgesehen wird aufgrund der fehlenden Parkmöglichkeiten und der wegfallenden Freiräume der Freiwilligen Feu­erwehr Brunn die Basis für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft, die Durchführung eines geordneten Dienst- und Ausbildungsbetriebes und letztlich auch die wirtschaftliche Basis entzogen. Mit dem Bestand der Feuerwehr und dem Feuerwehrhaus selbst ist allerdings auch das Dorfleben in untrennbarer Weise verbunden, da das komplette Brauchtum das mühselig Stück für Stück nach dem Neubau des Feuerwehrhauses in den vergangenen Jahrzehnten wiederbelebt bzw. neu aufgebaut wurde. Dieses ist für die Mehrheit der Bewohner jedoch ein wesentlicher Faktor für das Selbstverständnis und die Identität als „Brunner“, was für die Mehrzahl bedeutet, das heute selten gewordene Gefühl zu haben, in einem „lebenswerten Dorf' mit einer intakten Dorfgemeinschaft, in der man sich gegenseitig kennt und respektiert, gemeinsam trauert und lacht und sich selbstver­ständlich auch hilft, zu leben! Eine wesentliche Keimzelle dafür ist nicht zuletzt auch der Dorftratsch, der monatlich nach der Abendmesse von der Ortsvorstehung im Feuerwehrhaus organisiert wird. Durch den Wegfall von Freiräumen und Parkmöglichkeiten und der künftig stark eingeschränkten Nutzung ist nicht nur dieses Brauchtum in Gefahr, sondern wird auch der Bestand des Gasthofes zur Therme, der dritten Säule unseres Dorflebens und der örtlichen Identität, in besonde­rem Maße gefährdet. Die in der vorliegenden Projektvariante vorgesehenen 6 Stellplätze für die Feuerwehr (FF1 bis FF6), u.a. sichtbehindernd im Kreuzungsbereich, sind nicht einmal annähernd ausreichend und darüber

Öffentlicher Brief der Freiwilligen Feuerwehr, der Ortvorstehung

und der Dorfgemeinschaft von Brunn an der Pitten

 

hinaus durch die Lage im öffentlichen Gut eigentlich g^nicht für die Feuerwehr freizuhalten.

Mit tiefer Betroffenheit deshalb, weil aus der vorliegenden Planung für die ortsansässige Bevölkerung ableitbar ist, wie wenig bekannt die notwendigen Rahmenbedingungen für ein Funktionieren der Feuerwehr sind, wie wenig bekannt auch die vorhandenen Probleme und Missstände infolge der ungeordneten und unzureichenden Regelung der Parkplatzsituation im Bereich der vorhande­nen „WET-Wohnblöcke“ und durch die fehlende Gestaltung der Nebenflächen mit Gehsteigen und Grünflächen sind. Wie wenig bekannt bzw. wie wenig eine Veränderung interessiert, die durch den Wegfall von Freiräumen innerhalb des Ortsgebietes und durch eine derart dichte Verbauung der ökologisch wertvollen Feuchtbereiche entlang des Altabaches entstehen und die nicht nur Auswir­kungen auf Flora und Fauna, sondern auch unser Mikroklima haben wird. Nicht zuletzt deshalb tragen diese feuchten Wiesen seit Jahrhunderten nachweislich die Bezeichnung „Germwiesen“. Die Wiesenpflanze „Weißer Germer“ ist seit jeher als ein Zeiger für saure Böden und damit für feuchte Wiesen bekannt. Abgesehen vor der zu befürchtenden Auswirkung auf unser Mikroklima, wird nach der bereits vor Jahren durchgeführten Verrohrung des Gerinnes innerhalb des Zentrums die Alta, als identitätsstiftendes Element des Ortes Brunn an der Pitten, in ihrer natürlichen Funkti­onsfähigkeit weiter beeinträchtigt und durch weitere Einengung der vorhandenen Ufervegetation auch in ihrer Funktion als landschaftsprägender Vegetationsgürtel massiv gefährdet.

Mit tiefer Betroffenheit auch deshalb, weil nicht be- und erkannt wurde, wie sehr die Realisierung eines derartigen Projektes die Ortschaft und das Dorfleben durch den Bau von 30 Reihenhäusern innerhalb kurzer Zeit verändern wird, wofür die natürlich gewachsene und homogene Entwicklung über 50 Jahre benötigt hat. Im Jahr 1968 wurde in Brunn das Haus Nr. 80 baurechtlich bewilligt. Als letztes wurde 2017 die Haus Nr. 107 vergeben.

Mit tiefer Betroffenheit deshalb, weil trotz der Dimension des Projektes, weder die Feuerwehr, noch die Ortsvorstehung, noch die Anrainer über den Planungsprozess informiert und zu den vorhandenen und für ein „möglichst konfliktfreies Nebeneinander“ erforderlichen Randbedingngen befragt wurden. Erst nach Vorliegen einer baureifen Planung und nach positiver Zustimmung durch den Baubeirat konnte nach Intervention ein Gespräch mit Herrn Christian Rädler in seiner Doppelfunktion als Vorstandsmitglied der NÖ-Wohnbaugruppe und als Gemeinderat der MG Bad Erlach und Herrn Vizebürgermeister Hahn als weiterem politischen Vertreter der Gemeinde erreicht werden. Besonders betroffen macht die Tatsache, dass Bürgermeister Johann Rädler bis dato an keinem Gespräch teilgenommen hat, obwohl er vor seiner Wahl im Jahr 2000 der gesamten Ortschaft „Mehr drin für Brunn“ versprochen hat.

Mit tiefer Betroffenheit auch deshalb, weil in der bisher knappen Stellung wiederholt von Gemeindevertretern beteuert wurde, dass die Gemeinde nichts zur Realisierung des vorliegenden Projektes beigetragen habe. Das sieht jedoch ein nicht unerheblicher Teil der Brunner Bevölkerung nicht nur anders, sondern hat dies auch anders in Erinnerung. Der Bereich der „Germwiesen“ galt aufgrund des temporär bis an die Geländeoberfläche reichenden Grundwasserverhältnisse einerseits als ökologisch wertvolle Feuchtwiesen andererseits aufgrund der Untergrundverhältnisse und der vorhanden Grundwasserverhältnisse als ungeeignetes Bauland, was wenig überraschend, unseres Wissens nach, bereits vor ca. einem Jahrzehnt in einem geologischen Gutachten attestiert wurde. Nachdem unserer Erinnerung nach, die Gemeinde trotz massiver Bedenken der damaligen Brunner Gemeindevertreter in der ersten Dekade des neuen Jahrtausends eine Option für diese Grünflächen beschlossen hat, wurde über mehrere Jahre die Umwidmung dieser Flächen betrieben und letztendlich erreicht. Ebenso bedauernswert ist aber aber auch der Umstand, dass im Jahr 2003 ein ca. 2000 m2 großer „Robinson-Erlebnisspielplatz“ auf der Parzelle 125 und Teilen der Parzelle 124 errichtet wurde, der neben seiner Funktion als Spielplatz auch zum Dorfanger ausgebaut und mit einer ent­sprechenden Strom- und Wasserversorgung ausgestattet wurde, die heute noch sichtbar ist. Der Spielplatz wurde zum überwiegenden Teil mit dem Gewinn aus dem Sieg bei einem landesweiten Spielplatzwettbewerb und dem Verkauf des alten Feuerwehrhauses Brunn finanziert. Die Flächen für den Spielplatz wurden mit einem langjährigen Pachtvertrag mit Vorkaufsrecht von der Gemeinde gepachtet. Wie der überwiegende Teil der Bevölkerung noch weiß, "wurde vor nunmehr ca.

5 Jahren der Spielplatz von der Gemeinde aufgelassen, eingeebnet und damit die Fläche für einen Ankauf durch die Genossenschaft verfügbar. Nach der Errichtung des Feuerwehrhauses hat die Brunner Bevölkerung mit dem Spielplatz und dem Dorfanger ganz bewusst ein neues Zentrum mit entsprechenden

Öffentlicher Brief der Freiwilligen Feuerwehr, der Ortvorstehung

und der Dorfgemeinschaft von Brunn an der Pitten

 

Freiräumen, die nicht nur Platz für Brauchtumspflege, die unterschiedlichsten Aktivtäten von Feuerwehr und Ortsbevölkerung bot, sondern darüber hinaus auch der Trennung von unterschiedlichen Nutzungen diente, geschaffen. Nicht zuletzt wegen der beschriebenen Entwicklung, sondern auch infolge des Wissens, dass eine Gemeinde sehr wohl über entsprechende Möglichkeiten durch Nutzung der Instrumente der örtlichen Raumordnung verfugt, mit denen sie parzellenscharf einen Bebauung regeln kann, fühlt sich ein Großteil der Brunner Bevölkerung von Verantwortlichen der Marktgemeinde Bad Erlach im „Stich gelassen“, wenn die Entwicklung des Ortes durch ein Projekt mit intensiv verdichtetem Wohnbau und Bauformen beeinträchtigt wird, der unserem Empfinden nach massiv im Widerspruch zum Ortsbild und der ortsüblichen Bebauung steht.

Mit tiefer Betroffenheit auch deshalb, weil das Vorbringen der nahen Vergangenheit und die „Entwicklungsgeschichte“ der Flächen rund um das Feuerwehrhaus als „Schnee von gestern“ und unsere wohl begründeten Sorgen und Befürchtungen als persönliche „Emotionalität“ abgetan werden. Anhand der angefügten Unterschriftenliste versuchen wir deutlich zu machen, dass es sich dabei nicht um Einzelmeinungen handelt, sondern um das Empfinden, das beim Großteil der Bevölkerung vorherrscht, der sich fassungslos fragt, ob die Vorgangsweise den „neuen Weg“ beschreibt oder ob der regierenden Klasse einfach nur der Bezug zu den Sorgen, Ängsten, Bedürfnissen und Anliegen der Bevölkerung verloren geht oder schon verlorengegangen scheint. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der geringen Zeitspanne bis dato nur ein Teil der Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich mit seiner Unterschrift in der beigefügten Liste einzutragen.

Wir fürchten, dass von der Umsetzung des Projektes nicht Abstand genommen wird. Gleichzeitig wissen wir auch, dass bei projektgemäßer Realisierung des Vorhabens das Dorf Brunn an der Pitten in nachteiliger und kaum umkehrbarer Weise verändert wird. Dabei sind viele der erwartbaren negativen Auswirkungen nach erfolgter Projektumsetzung im jetzigen Planungsentwurf und die beabsichtigte Verbauung des Raumes in der geplanten Form großteils gar nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und Kosten zu beseitigen. Wir ersuchen daher die Gemeinde um den Ankauf von Flächen und eine Investition in den notwendigen Ausbau der Infrastruktur und die NÖ-Wohnbaugruppe uni die Änderung des Projekts entsprechend unserer nachfolgend angeführten Vorschläge und des beigelegten Entwurfs, damit zumindest die gravierendsten negativen Folgen verhindert bzw. gelindert werden könnten.

Es werden aber nicht nur Anstrengungen von Gemeinde und Genossenschaft erbeten, sondern auch die Feuerwehr und die Dorfgemeinschaft sind bereit ihren Beitrag zu leisten. Die Feuerwehr erklärt sich bereit, den von der FF Brunn an der Pitten gewünschten Parkplatz vis-á-vis vom Feuerwehrhaus, nach dem Ankauf der Grundflächen und der Errichtung einer Möglichkeit zu dessen Entwässerung durch die MG Bad Erlach, wie auch bereits das Feuerwehrhaus selbst, durch Eigenleistun­gen zu errichten.

 

 

 

 

HBI Andreas Gregor                               Birgit Jeitler                                       Dipl.-Ing Andreas Jeitler

Kommandant der FF Brunn                Ortsvorsteherin der KG Brunn an der Pitten               Fachlich versierter Vertreter der

                                                                                                                         Feuerwehr und Dorfgemeinschaft

                                                                                                                                           Brunn an der Pitten

 

 

 

 

Beilagen:       - nachfolgenden Änderungswünsche und Anliegen der Dorfbevölkerung

                      - samt zugehöriger Entwurfes der Dorfgemeinschaft vom 29.01.2018

                      - Übersichtsplan Projekt „Reihenhaussiedlung“ in geplanter Form

                      - Unterschriftenliste