465/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.03.2018
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Anfrage



 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Ermittlungen der StA gegen Beamte des BVT

Medienberichten zufolge ermittelt die WKStA gegen BeamtInnen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Die zugrundeliegenden Vorwürfe rund um nordkoreanische Reisepässe sind seit etwa einem halben Jahr bekannt.

Ein entsprechendes anonymes Dossier ist in den letzten Monaten an PolitikerInnen und JournalistInnen verschickt worden. Seitens des BM.I wurden die daran getätigten Vorwürfe etwa in einer Aussendung vom 27. Oktober 2017 zurückgewiesen. Dort heißt es: " (...) Es überrascht, dass übliche und reguläre Vorgänge auf Grundlage anonymer Skandalisierungen und weiterer nicht konkretisierte Behauptungen in vorliegender Form Gegenstand der Berichterstattung anerkannter Medien sein können. Nach Informationen des Innenministeriums stammen die Behauptung aus anonymen Schreiben, die in anderem Zusammenhang längst widerlegt worden sind. Warum anonymen Anschuldigungen, die sich in manchen Teilen einer sachlichen Überprüfung entziehen und in anderen Teilen längst widerlegt sind, dermaßen Raum zugestanden wird, ist in einer seriösen Betrachtung nicht nachvollziehbar."

(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20171027_OTS0118/klarstellung-zu-berichterstattung-ueber-pass-weitergabe-an-suedkorea)

Am Mittwoch den 28.3.2018 drangen im Zuge der nun doch getätigten Ermittlungen auf Basis ua. der oben skizzierten Vorwürfe BeamtInnen der EGS, der Sondereinheit der Polizei zur Bekämpfung von Straßenkriminalität, in die Büros des BVT ein und stellten angeblich Akten, Computer und weiteres Informationsmaterial sicher. Hierbei dürften nicht gezielt wenige konkrete Akten, sondern eine große Anzahl an Dokumenten und Daten beschlagnahmt worden sein. Laut den Anwälten der beschuldigten BVT-Mitarbeiter sollen bei der Hausdurchsuchung zudem ganze Festplatten kopiert worden sein. Dabei handle es sich um heikle Daten bezüglich Ermittlungen gegen Links- und Rechtsextremisten, Terroristen und ausländischer Spione. Zugriffe auf diese Daten sind stets zu protokollieren, nun wurden sie - angeblich in Pausch und Bogen - von der Einheit zur Bekämpfung von Straßenkriminalität kopiert. Zugriffe auf diese Kopien hochsensibler Daten werden sohin nicht protokolliert.


Der Einsatz einer bewaffneten EGS-Einheit im Zuge von Ermittlungen der WKStA liegt außerhalb deren Aufgaben- und Kompetenzbereich. Auch der Zeitpunkt dieses Zugriffs ist fragwürdig, da einerseits die Verdachtslage der WKStA schon sehr lange bekannt ist und andererseits der Vertrag des derzeitigen Direktors des BVT, Mag. Gridling, Ende März 2018 ausläuft. Zudem ist in höchstem Maße beunruhigend, dass von der EGS hochsensible Daten betreffs Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung kopiert worden sein sollen, auf welche nun ohne Protokollierung von BVT-externen Stellen zugegriffen werden könnte. Das gesamte Vorgehen ist kritisch zu hinterfragen, größte Transparenz hinsichtlich des Ablaufs und seiner Gründe ist notwendig.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wer ordnete aus welchem Grund den Einsatz der EGS im Zuge der gegenständlichen Ermittlungen an?

2.    Warum fand die Hausdurchsuchung zu diesem Zeitpunkt statt?

3.    Wann gingen bei der StA jeweils Sachverhaltsdarstellungen, Hinweise oä bezüglich jener Verdachtsmomente ein, die letztendlich zur bezeichneten Hausdurchsuchung der BVT-Büros durch die EGS führten?

4.    Wegen welcher Delikte wird gegen wie viele Beamte des BVT seit jeweils wann von der StA ermittelt?

5.    Gab es Anordnungen der StA, welche konkreten Daten, Unterlagen und Informationen aus dem BVT zu beschlagnahmen sind? Gab es spezielle Anordnungen, wie damit zu verfahren ist?

6.    Ist bekannt, wie mit den beschlagnahmten Gegenständen und Daten verfahren wurde?

7.    Wie beurteilt die StA oder lässt sie beurteilen, welche der beschlagnahmten Gegenstände und Daten für die konkrete Causa relevant sind, und welche nicht?

8.    Werden Zugriffe der StA oder von ihr untergeordneten Stellen insbesondere auf jene Daten des BVT protokolliert, die Informationen zu Rechts- und Linksextremismus, Terroristen und Ähnlichem betreffen?