590/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.03.2018
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Anfrage


der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.

betreffend Umsetzung Barrierefreiheit

 

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wurde von Österreich ratifiziert und trat mit 26. Oktober 2008 in Kraft. Damit wurde die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, die in der Konvention festgelegten Standards im Rahmen der nationalen Gesetzgebung umzusetzen – dies ist bisher noch immer nicht in allen Bereichen ausreichend geschehen.

So wurde beispielsweise - nach der Beschwerde eines blinden Linzers an das UN-Komitee zur Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention - festgestellt, dass Österreich seinen Verpflichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit nicht ausreichend nachgekommen ist. Das Gremium in Genf hat bereits am 24.3.2014 - also vor rund vier Jahren - der Republik Österreich empfohlen, gesetzliche Mindeststandards einer barrierefreien Fahrgastinformation im öffentlichen Verkehr einzuführen. Dies ist bis heute noch nicht in ausreichendem Umfang geschehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten Mängel hat das UN-Komitee zur Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in oben angeführten Zusammenhang festgestellt?

a.    Wie hat Ihr Ministerium auf die Feststellung dieser Mängel reagiert?

b.    Gab es eine diesbezügliche Stellungnahme Ihres Ministeriums?

                                  i.    Wenn ja, bitte um Übermittlung dieser.

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Gab bzw. gibt es noch weiteren Kontakt zu diesem Gremium in besagter Angelegenheit?

                                  i.    Wenn ja, wie oft und in welcher Form?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?


2.    Welche konkreten Maßnahmen hat das UN-Komitee zur Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in diesem Zusammenhang gefordert?

a.    Welche dieser Forderungen hat Ihr Ministerium bereits erfüllt?

                                  i.    Welche Kosten sind dadurch entstanden? Bitte um differenzierte Darstellung nach Forderung und Bundesland.

b.    Welche Forderungen befinden sich aktuell in Umsetzung? Bitte um differenzierte Darstellung nach Forderung, Bundesland und Umsetzungsstand.

                                  i.    Welche Kosten werden dadurch entstehen? Bitte um differenzierte Darstellung nach Forderung und Bundesland.

c.    Welche Forderungen befinden sich aktuell in der Planungsphase?

                                  i.    Bis wann werden diese umgesetzt sein? Bitte um differenzierte Darstellung nach Forderung, Bundesland und Zeithorizont.

                                ii.    Welche Kosten werden dadurch entstehen? Bitte um differenzierte Darstellung nach Forderung und Bundesland.

d.    Bis wann werden alle - Ihr Ministerium betreffenden Maßnahmen - umgesetzt sein, damit Österreich seiner Verpflichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit erfüllt? Bitte um differenzierte Darstellung nach Maßnahmen, Bundesland und Zeithorizont.

                                  i.    Mit welchen Gesamtkosten rechnen Sie in diesem Zusammenhang? Bitte um differenzierte Darstellung nach Maßnahme und Bundesland.

3.    Wurden bisher direkt betroffene Menschen von Ihrem Ministerium bei Planung und Umsetzung spezifischer Maßnahmen eingebunden?

a.    Wenn ja, in welcher konkreten Form und bei welchen Projekten?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Ist zukünftig bei Erarbeitung und Umsetzung spezifischer Maßnahmen eine größere Mitsprache- und bessere Partizipationsmöglichkeit für direkt Betroffene seitens Ihres Ministeriums geplant?

a.    Wenn ja, in welcher Form und ab wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wann ist mit einer Novelle der Straßenbahnverordnung zu rechnen?

a.    Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?

b.    Werden in dieser Novelle auch Menschen mit Sinneseinschränkungen berücksichtigt werden?