661/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.04.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ergebnis der Untersuchung über "Fake-Interviews" im BFA

Am 2. Februar 2017 wurden in einem Artikel der Tageszeitung "ÖSTERREICH’' schwerwiegende Vorwürfe gegen die Regionaldirektion des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Oberösterreich erhoben. Im Konkreten ging es dabei um den Fall eines afghanischen Ehepaares, deren Interviewprotokolle vom BFA mit vorgefertigten Textpassagen verfälscht wurden, Fragen und Antworten die nie gestellt wurden, wären angeblich einfach nachträglich eingefügt worden.

Aus diesem Grund stellte die damalige Nationalratsabgeordnete Alev Korun am 08.03.2017 eine parlamentarische Anfrage (12287/J, XXV.GP) an den Innenminister. In seiner Beantwortung vom 08.05.2017 (11769/AB, XXV.GP) verwies der Minister auf laufenden Ermittlungen. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen wurden allerdings bisher nicht veröffentlicht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Ermittlungsschritte wurden im oben genannten Fall getätigt?

2.    Welche Ergebnisse haben diese Ermittlungsschritte hervorgebracht?

3.    Wenn die Ermittlungen den vorgebrachten Vorwurf der nachträglichen Manipulation von Interview-Passagen bestätigt haben, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen getroffen?

a. Wenn ja, welche?

4.    Wenn die Ermittlungen den vorgebrachten Vorwurf der nachträglichen Manipulation von Interview-Passagen bestätigt haben, welche präventiven Maßnahmen wurden gesetzt um solche Manipulationen in Zukunft unmöglich zu machen?

5.    Wenn die Ermittlungen den vorgebrachten Vorwurf der nachträglichen Manipulation von Interview-Passagen bestätigt haben, welche rechtlichen Konsequenzen hätte dies für das betroffene Ehepaar?