778/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Kolba

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend strafrechtliche Ermittlungsverfahren zum VW-Diesel-Skandal

BEGRÜNDUNG

Im September 2015 hat die US-amerikanische Umweltbehörde kundgemacht, dass gegen VW in den USA Strafverfahren wegen des Betruges bei Abgasmessungen bei seinen Dieselfahrzeuge geführt werden. Eine Software sollte erkennen, wann sich das Fahrzeug auf einem Abgasprüfstand befindet und dann eine korrekte Abgasreinigung einschalten; dagegen wurde die Abgasreinigung im Normalbetrieb abgeschaltet bzw zurückgefahren. Die Folge war, dass im realen Betrieb weit über die Normen hinausgehende Abgaswerte an die Umwelt abgegeben wurden.

Im Herbst 2015 hat der VKI geschädigte Fahrzeuginhaber aufgerufen, sich beim VKI zu melden. Daraufhin haben sich rund 28.000 Geschädigte gemeldet.

Am 26.8.2016 hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung gegen unbekannte Täter vorgelegt und auf 14 Seiten vorgebracht, dass VW auch in Europa und damit auch in Österreich über Abgaswerte Kunden und Behörden getäuscht habe.

In der Folge haben sich alleine über den VKI tausende geschädigte Fahrzeughalter dem Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.

Am 1.8.2017 hat Dr. Peter Pilz ebenfalls eine sehr konkrete Sachverhaltsdarstellung gegen die Volkswagen AG, gegen die Porsche Austria & Co OG, gegen die Daimler AG, gegen die Dr. Inge HC F. Porsche AG, gegen die Audia AG, gegen die Bayrische Motorenwerke AG, gegen Ferdinand Karl Piech und gegen die Robert Bosch AG eingebracht. Darin wurde zum einen der Abgasbetrug näher beschrieben und zum anderen der Verdacht mitgeteilt, dass seit den 90er Jahren ein Kartell gebildet wurde, um den eigenen Gewinn zu steigern und insbesondere Fahrzeugkäufer bzw die Gesundheit der Bevölkerung durch überhöhte Abgaswerte zu schädigen.


Der VKI wurde erst im Frühjahr 2018 durch die Sozialministerin Hartinger-Klein und die AK beauftragt, mit Sammelklagen gegen VW vorzugehen. Im Zuge dieser Aktion teilte der VKI den Betroffenen mit Mail vom 24.4.2018 ua mit: „Leider hat die WKStA (Wiener Wirtschafts­und Korruptionsstaatsanwaltsschaft) bis dato nämlich nur unzureichende Ermittlungsarbeit im strafrechtlichen Verfahren gegen VW geleistet. Aus diesem Grund ist derzeit rechtlich nicht klar, ob Ihre bisherige Anmeldung als Privatbeteiligter tatsächlich zu einer Verjährungshemmung führt."

Es stellt sich daher die Frage, wie die WKStA diese Sachverhaltsdarstellungen verfolgt, welche Schritte der Aufklärung gesetzt wurden oder ob die WKStA - wie der VKI vermutet ­untätig geblieben ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.  Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit dem VW-Diesel-Skandal eingeleitet? Zu welchen Aktenzahlen werden diese Verfahren geführt?

2.  Gegen wie viele natürliche bzw juristische Personen wird in diesen Verfahren ermittelt? Gegen welche juristischen und natürlichen Personen wird ermittelt?

3.  Wie viele Privatbeteiligte haben sich dem oder den Ermittlungsverfahren angeschlossen?

4.   Bei welcher Staatsanwaltschaft (bzw welchen Staatsanwaltschaften) sind Verfahren derzeit anhängig?

5.  Wegen welcher Straftatbestände wird ermittelt?

6.   Wurde bereits ein Sachverständiger oder mehrere bestellt? Wenn ja, wer und mit welchem Auftrag?

7.   Hat die StA der Oberstaatsanwaltschaft bereits berichtet und wenn ja, wann?

8.   Hat die Oberstaatsanwaltschaft dem Ministerium bereits berichtet und wenn ja, wann?

9.  Wurde der Weisungsrat mit Weisungen an die Staatsanwaltschaft beschäftigt?

10.   Gibt es eine Zusammenarbeit mit deutschen Staatsanwaltschaften in dieser Angelegenheit? Wenn ja, mit welchen Staatsanwaltschaften wird zusammengearbeitet? Wie sieht diese Zusammenarbeit aus?