827/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.05.2018
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Christian Kovacevic,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend Dienstwägen der Bundesregierung

 

Bekanntlich orteten Bundeskanzler und Vizekanzler in einer  gemeinsamen Pressekonferenz vom 24.04. „zahlreiche Privilegien“ bei Sozialversicherungsträgern. So übten sie u.a. Kritik an der Anzahl von 160 Dienstwägen und an der Existenz von 1000 FunktionärInnen. Diese Kritik wurde bereits vom Hauptverband durch die Bekanntgabe der tatsächlich weitestgehend äußerst geringen Funktionsgebühren entkräftet. So erhalten die meisten der Funktionäre in Wahrheit lediglich ein Sitzungsgeld von 42 Euro. Ebenso wurde klargestellt, dass es sich bei den erwähnten 160 Dienstwägen im überwiegenden Ausmaß nicht um Dienstwägen für SpitzenfunktionärInnen handelt. Der Großteil der Fahrzeuge sind demnach Transportfahrzeuge, Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister und für Krankenbesuche.

 

Festzuhalten ist, dass die Herren Bundeskanzler und Vizekanzler einerseits behaupten, dass Sozialversicherungsträger Steuergeld nicht im Sinne des wirtschaftlichen Gebots der Zweckmäßigkeit verwendeten, andererseits sich allein deren persönliche Budgets um 66 Millionen Euro erhöhen, mit der Installierung von GeneralsekretärInnen in allen Ministerien eine neue und extrem teure Ebene von SpitzenverdienerInnen zulegen und den Apparat von PR-BeraterInnen und MitarbeiterInnen exorbitant aufblähen.

 

Insbesondere ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Mitteln der SteuerzahlerInnen, allen voran mit jenen, die vorwiegend der Repräsentanz und dem Stilempfinden der staatlichen Organe Rechnung tragen soll, einzumahnen.

 

Übt die Bundesregierung Kritik an der Anzahl der Dienstwägen der Sozialversicherungsträger, so ist für die Öffentlichkeit durchaus auch die Ausstattung des Fuhrparks in den jeweiligen Ressorts von Interesse.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Aus wie vielen Fahrzeugen besteht der aktuelle Fuhrpark der Zentralstelle in ho. Ressort mit Stand 01. Mai 2018? (Ersuche um Anführung der entsprechenden Automarke(n) und Modellbezeichnungen)

2.     Wann wurden diese unter 1. genannten Fahrzeuge jeweils angeschafft?

3.     Wie hoch waren die ursprünglichen (tatsächlichen) Anschaffungskosten für die unter 1. genannten Fahrzeuge?

4.     Besitzen die unter 1. genannten Fahrzeuge eine Sonderausstattung (zB. Hi-Fi-Anlagen, Fernseher, Cockpitverkleidung aus Holz, etc. - jeweils Angabe mit Art und Kosten der Sonderausstattung)?

5.     Welche Begründung lag für die Anschaffung der unter 1. genannten Fahrzeuge jeweils vor?

6.    Welcher Personenkreis ist für die Benützung dieser unter 1. genannten Fahrzeuge jeweils autorisiert (zB. Bundesministerin, Kabinettsmitarbeiter, Beamte)?

7.        Wie viele Kraftfahrer hält ho. Ressort im Personalstand?

8.        Welche Dienstkraftwägen (Marke) stehen der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend zu Verfügung?

9.        Wie hoch waren die Anschaffungskosten der unter 8. genannten Dienstkraftwägen?

10.  Sind die unter 8. genannten Dienstkraftwägen versichert? Bei welchem Versicherungsunternehmen sind diese versichert und wie hoch ist die jährliche durch das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend zu tragende Versicherungssumme?

11.  Stehen diese Dienstkraftwägen für private Nutzung der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, eines anderen Regierungsmitgliedes oder Staatssekretärs zur Verfügung?

12.   Gibt es innerhalb ho. Ressorts Regeln für die private Nutzung von Dienstwägen?

13.  Wenn ja zu 12.: Welche exakt und für welchen Personenkreis?

14.   Welche Privatfahrten (In- und Ausland) hat die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, beziehungsweise ein weiteres Regierungsmitglied mit einem Dienstwagen des ho. Ressorts im Zeitraum vom 18.12.2017 und 30.04.2018 absolviert? (Ersuche um Anführung der jeweiligen Reise und die Dauer der Beanspruchung)

15.  Hat die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend für diese unter 14. genannten Fahrten auch einen Kraftfahrer des ho. Ressorts in Anspruch genommen?

16.  Wenn ja zu 15.: Wann, für welche Reise und für welchen Zeitraum?

17.  Wie viele Kilometer wurden die unter 1. genannten Dienstkraftwägen im Zeitraum vom 18.12.2017 bis 30.04.2018 jeweils gefahren?

 

18.  Wie viele Kilometer wurden die unter 8. genannten Dienstkraftwägen im Zeitraum vom 18.12.2017 bis 30.04.2018 jeweils gefahren?

 

19.  Wie hoch waren jeweils die Erhaltungs- und Treibstoffkosten für die unter 1. genannten Dienstkraftwägen im Zeitraum vom 18.12.2017 bis 30.04.2018?

 

20.  Wie hoch waren jeweils die Erhaltungs- und Treibstoffkosten für die unter 8. genannten Dienstkraftwägen im Zeitraum vom 18.12.2017 bis 30.04.2018?

21.   Plant ho. Ressort weitere Fahrzeugankäufe im Jahr 2018 und folgende?

22.  Wenn ja zu 21.: Welche Fahrzeuge zu welchem Preis, wann und mit welcher Begründung?

23.  Waren die unter 1. und 8. genannten Fahrzeuge im Zeitraum vom 18.12.2017 bis 30.04.2018 in Straßenverkehrsunfälle verwickelt?

24.  Wenn ja zu 23.: Wann und mit welchem Schaden und wie hoch waren die Kosten der Schadensfälle?

25.  Hat das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend im Zeitraum vom 18.12.2017 bis 30.04.2018 für allfällige Strafmandate (Verstöße gegen die StVO, Parkraumstrafen, etc.) zu tragen gehabt?

26.  Wenn ja zu 25.: Aus welchem Anlassfall, wie hoch waren diese jeweils und mit welcher Begründung wurden diese durch das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend über eine allfällige Amtspauschale der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend bezahlt?