141/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Evaluierungsbericht der Bundesregierung gemäß § 4 des Bundesgesetzes über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (III-238 der Beilagen)

 

Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 16. Jänner 2019 den Evaluierungsbericht der Bundesregierung gemäß § 4 des Bundesgesetzes über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (III-238 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 19. März 2019 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Andreas Kühberger gab die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger eine einleitende Stellungnahme ab. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Doris Margreiter, Mag. Bruno Rossmann und Andreas Kühberger sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Bei der Abstimmung wurde der Evaluierungsbericht der Bundesregierung gemäß § 4 des Bundesgesetzes über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (III-238 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.

Wien, 2019 03 19

                            Ing. Christian Höbart                                                             Peter Haubner

                                     Schriftführer                                                                             Obmann