52/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III­155 der Beilagen)

Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat dem Nationalrat am 7. Juni 2018 den gegenständlichen Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2017 (III­155 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. Oktober 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig, den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter als Auskunftsperson gemäß § 40 Abs. 1 GOG den Beratungen beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Angela Lueger, Dr. Johannes Jarolim und Mag. Wolfgang Gerstl sowie der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Wittmann.

 

Bei der Abstimmung wurde der Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III­155 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2018 10 17

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                     Dr. Peter Wittmann

                                     Schriftführer                                                                             Obmann