75/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson K. G. (BVT) in der 4. Sitzung vom 4. September 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 7. November 2018 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson K. G. (BVT) zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2018 11 07

                               Gabriela Schwarz                                                                   Doris Bures

                                    Schriftführerin                                                                         Vorsitzende

 



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BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

4. Sitzung/medienöffentlicher Teil

Dienstag, 4. September 2018

Gesamtdauer der 4. Sitzung

10.03 Uhr – 18.58 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Chefinspektor K. G. (BVT)

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Ich danke vielmals, Herr Dr. Strauss, für diese Ausführungen. Ich erteile Ihnen gleich wieder das Wort für die Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten sowie gleich anschließend dann für die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte, Herr Dr. Strauss.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Herr K. G. (BVT), Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zum Beweisthema 3, Hausdurchsuchungen, angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Ich hebe daraus hervor: Sie können bei einzelnen Fragen, die Ihre Privatsphäre oder die Privatsphäre Ihrer Angehörigen betreffen oder wenn es für Sie oder Ihre Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde, die Aussage verweigern. Sie können weiters die Aussage verweigern, wenn die Beantwortung der Frage für Sie oder Ihre Angehörigen einen unmittelbaren bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteil nach sich ziehen, wenn die Beantwortung der Frage eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit verletzen oder wenn ein Kunst- oder Geschäftsgeheimnis offenbart würde, sofern Sie nicht von der Pflicht zur Geheimhaltung gültig entbunden wurden. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie haben das Recht, sich während der Befragung mit dem Verfahrensanwalt zu beraten. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit, Ihrer Person oder Dritter dies gebieten, wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder zur Erlangung einer wahrheitsgemäßen Aussage erforderlich ist.

Öffentlich Bedienstete, das muss ich betonen, dürfen sich bei der Befragung nicht auf die Verpflichtung zur Geheimhaltung berufen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht, also andersrum sozusagen, nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge und Übersetzungen dürfen weder von der Auskunftsperson, noch von einer allfälligen Vertrauensperson, die Sie nicht haben, angefertigt werden.

Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Mir ist ein Zettel mit Ihren Personaldaten vorgelegt worden, und ich frage Sie: Ist es richtig, was hier steht? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) Danke schön.

Wollen Sie eine einleitende Stellungnahme abgeben?

K. G. (BVT): Nein.

Vorsitzende Doris Bures: Dann kommen wir gleich zur Erstbefragung, die Dr. Strauss vornimmt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Fangen wir es einfach an: Was machen Sie aktuell beruflich?

K. G. (BVT): Ich bin für die Sicherheit des BMI beziehungsweise des BVT zuständig und mache mehr oder weniger die Zutrittskontrollen im BVT beziehungsweise auch im BMI. (Ruf: Bitte ins Mikrofon!)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Seit wann sind Sie beim BVT in dieser Funktion beschäftigt?

K. G. (BVT): Seit circa einem Jahr.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hausdurchsuchung: Inwiefern waren Sie von der Hausdurchsuchung am 28.2.2018 betroffen?

K. G. (BVT): Inwiefern ich da betroffen war? (Verfahrensrichter Strauss: Ja!) Ich hatte dort Dienst, und Oberst Preiszler ist mit Mag. Schmudermayer zu mir gekommen beziehungsweise in die Sicherheitszentrale. Es war so, wie es eigentlich im Aktenvermerk dargestellt ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Die Aktenvermerke sind uns sehr wohl bekannt, ich würde Sie als Auskunftsperson trotzdem ersuchen: Beschreiben Sie den Ablauf der Hausdurchsuchung aus Ihrer persönlichen Wahrnehmung!

K. G. (BVT): Es war der besagte Tag, um circa 9 Uhr, haben fünf Personen angeläutet, und da hat Oberst Preiszler seinen Dienstausweis vorgehalten und gesagt, er kommt vom LKA Wien und hat eine Besprechung im BVT. Daraufhin haben wir ihn hereingelassen, ersuchten ihn - - Er ist dann auf das Gelände gekommen und dann nochmals vor die Sicherheitszentrale. Da hat er den Dienstausweis wieder vorgehalten und gesagt, er hat eine Besprechung. Da wir keinen Termin hatten, ersuchten wir ihn, er soll hereinkommen, dass wir abklären, bei wem er diese Besprechung hat. Wie wir dann die zweite Tür von der Sicherheitszentrale aufgemacht haben – weil, ich meine, er ist ja ein Kollege, sage ich einmal –, hat er dann gesagt, dass das eine Hausdurchsuchung ist und dass diese das ganze BVT betrifft und wir ab sofort keine PCs, Sicherheitskameras oder sonst irgendwelche Sachen mehr bedienen dürfen, ansonsten droht eine Suspendierung.

In weiterer Folge habe ich dann die Ausweise verlangt. Es wurde auch die Staatsanwältin genannt, Mag. Schmudermayer, dass sie die Verfahrensleiterin dieser Hausdurchsuchung ist. Ich habe dann diese Ausweise kopiert, währenddessen die Tür offenstand, sind schon circa 40 Leute in Zivil in die Sicherheitszentrale hereingekommen und hatten da mehr oder weniger eine Einsatzbesprechung. Ich habe dann, sage ich einmal, Mag. Schmudermayer noch einmal gefragt, ob sie eine schriftliche Anordnung hat. Da hat sie gesagt: Nein. Da mich die Hausdurchsuchung nicht betrifft, wird das nicht mir, sondern den zuständigen Personen überreicht. Es muss genügen, dass sie mir das mündlich sagt.

Dann sage ich: Na ja, aber auf die Rechtmäßigkeit darf ich Sie nochmals hinweisen, dass Sie da im BVT sind und da klassifizierte Dokumente und dergleichen sind! Sagt sie: Ja, aber ein Antrag liegt vor! Daraufhin hat Oberstleutnant Preiszler dann die Zentralkarte für den Zutritt ins BVT verlangt. In weiterer Folge ist dann eine Einsatzbesprechung durchgeführt worden, dann haben sie sich eine Schutzweste übergezogen, wo Polizei draufgestanden ist – die Gruppe EGS, sage ich einmal –, und sind dann mehr oder weniger ins Gelände vom BVT gegangen.

Wir durften circa eine halbe Stunde nichts bedienen, die Sicherheitsmonitore, Einfahrts- -, kein Handy, nichts – mit der Androhung, falls wir etwas tun, dass das mehr oder weniger mit Gewaltanwendung zu unterbinden ist. Es sind auch noch, wie die Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, zwei EGS-Beamte für uns abgestellt worden, dass wir das einhalten.

Einen Blick auf die Monitore hatten wir, und da haben wir auch gesehen, dass das Einfahrtstor mit einem, ich sage einmal, vorgetäuscht defekten Fahrzeug blockiert wurde, somit ist die Operative, die OBS , die bei uns untergebracht ist, diese halbe Stunde auch behindert, sage ich einmal, gewesen.

Nach circa einer halben Stunde ist der Anruf zu den anderen Kollegen gekommen, dass wir die Sicherheitszentrale wieder bedienen dürfen beziehungsweise die Computer und dergleichen. Es ist dann im Zuge der Hausdurchsuchungen immer ein EGS-Beamter bei uns gestanden und hat gesagt: Den müsst ihr hereinfahren lassen und den nicht! Es ist dann auch ein zweiter Staatsanwalt, der sich aber bei uns nicht vorgestellt hat, der Hausdurchsuchung zugezogen worden, und nach einer Stunde oder so sind zwei Pkw von der Finanzpolizei gekommen, und es ist laufend Betrieb punkto Hausdurchsuchung gewesen.

Das Ende - - beziehungsweise wurde mir die Zentralkarte um ungefähr dreiviertel sieben, glaube ich, wieder übergeben.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Meine nächste Frage: Wie waren die Beamten ausgerüstet, die da hereinkamen?

K. G. (BVT): Normal in Zivil, bewaffnet mit Glock, aber verdeckt getragen, und die Polizeiüberziehweste – so weit die Beamten, die bei uns in der Sicherheitszentrale waren.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie, welche Daten oder Dokumente beschlagnahmt wurden?

K. G. (BVT): Nein, kann ich nicht sagen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Informationen über eine BVT-interne Nachbesprechung betreffend diese Hausdurchsuchung?

K. G. (BVT): Nein, habe ich nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich beende meine Erstbefragung. Ich glaube, das ist für den ersten Eindruck genug. Danke schön.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Vielen Dank, Herr Dr. Strauss, vielen Dank für die Erstbefragung, Herr K. G. (BVT)!

Bevor wir in die Befragung eingehen, möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass es eine Vereinbarung zwischen allen Fraktionen gibt, eben im Einvernehmen folgende Regelung hinsichtlich Redezeit vereinbart wurde: in der ersten Fragerunde 6 Minuten Nettofragezeit pro Fraktion, in der zweiten Runde 3 Minuten Nettofragezeit pro Fraktion und in der dritten Fragerunde 1 Minute. Im Anschluss an die dritte Fragerunde sind keine weiteren Fragen durch die Fraktionen mehr möglich.

Die Befragung findet in der Reihenfolge ÖVP, SPÖ, Freiheitliche, NEOS, Liste Pilz und so weiter mit jeweils wechselndem Beginn pro Auskunftsperson statt.

Im Sinne der Redeordnung gelangt nun Herr Abgeordneter Amon als Erster zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Hoher Ausschuss! Herr K. G. (BVT), herzlichen Dank, dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen.

Meine erste Frage ist – da gehe ich sehr an den Anfang zurück –: Können Sie uns schildern, wie üblicherweise der Zutritt zur Sicherheitszentrale erfolgt?

K. G. (BVT): Ja, normalerweise ist ein Besuch durch die internen Mitarbeiter angekündigt. Da wissen wir Bescheid, wer kommt, aber es kann auch sein, dass da jetzt jemand unvorhergesehen kommt oder dergleichen; aber der Zutritt ist so, dass wir einmal die Identität klären, vor Zutritt, oder das Ersuchen der Person bei der Außenkamera mit Gegensprechanlage, wo er hinwill oder was er will, wird dann von uns geprüft. Im zweiten Schritt geht er dann rein, ins BVT-Gelände selber aber noch nicht, nur in die Sicherheitszentrale, in das Vorfeld, sage ich einmal.

In der Sicherheitszentrale wird die Person dann von uns überprüft und auch auf die Besuchs- -, der Kollege wird dann verständigt. Es wird der Ausweis, so wie hier im Parlament, abgenommen und er bekommt eine Besucherkarte, und dann wird der jeweilige Kollege, bei dem er ist oder dergleichen, verständigt, und mit diesem wird er dann durchs Drehkreuz ins BVT, ins Besucherzimmer geleitet.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Werden Personen registriert und wird diese Registrierung aufbewahrt, wenn Personen ins Bundesamt kommen?

K. G. (BVT): Ja, wird von uns aufbewahrt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich möchte Ihnen das Dokument 5192 vorhalten, das ist der von Ihnen verfasste Aktenvermerk zur Hausdurchsuchung. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Sie haben bereits bei der Befragung des Herrn Verfahrensrichters darauf hingewiesen, dass Ihnen sozusagen Zwangsmaßnahmen angedroht worden sind. Können Sie das etwas genauer ausführen? Wie war da ungefähr der Wortlaut?

K. G. (BVT): Der war dahin gehend, dass er gesagt hat, wir sollen jede Kommunikation unterlassen, ansonsten ist das mit Suspendierung - - beziehungsweise hat er auch den anderen EGS-Leuten gesagt, sie sollen auf jeden Fall, wenn wir das nicht einhalten, dann mit Gewalt mehr oder weniger unterbinden, dass wir jemanden verständigen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Was haben Sie darunter verstanden: Gewaltanwendung?

K. G. (BVT): Na ja, also ich glaube, wenn ich zum Telefon oder irgendwohin gegriffen hätte, hätten wir mehr oder weniger Handgreiflichkeiten gehabt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hatten Sie den Eindruck, dass die Amtshandlung von der anwesenden Staatsanwältin geführt wurde?

K. G. (BVT): Nein, eigentlich nicht. Ich glaube, dass es von Oberst Preiszler - - Der Staatsanwältin habe ich nur die Frage gestellt, ob sie die leitende Staatsanwältin des Falls ist und ob das alles rechtmäßig ist, und das hat sie bejaht; aber die Führung der Hausdurchsuchung selbst hat Oberstleutnant Preiszler durchgeführt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): War Ihnen Frau Oberstaatsanwältin Schmudermayer bekannt, bevor sie in die Zentrale gekommen ist?

K. G. (BVT): Nein, war mir nicht bekannt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber sie hat sich ausgewiesen?

K. G. (BVT): Richtig.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben gesagt, sie hat Ihnen aber nicht irgendein schriftliches Dokument für diese Hausdurchsuchung vorgelegt, etwa einen richterlichen Beschluss oder Ähnliches.

K. G. (BVT): Ja, mit der Begründung, dass mich das nicht betrifft, und es gibt eine Anordnung. Ich in meiner Person konnte nicht wissen, um welchen Fall es sich da handelt. Es gibt ja auch die Gefahr im Verzug, wo keine schriftliche Anordnung da ist. Ich habe sie nochmals darauf hingewiesen, und sie hat gesagt, die Hausdurchsuchung ist rechtmäßig und ist auch vom Journalrichter angeordnet.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Noch einmal: Ihnen ist die Anordnung nicht ausgefolgt worden mit dem Hinweis, dass Sie nicht betroffen seien.

K. G. (BVT): Richtig.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich möchte noch einmal auf die Einsatzbekleidung zurückkommen. Sie haben gesagt, die Kollegen haben eine Überziehweste getragen. Wie waren sie sonst noch ausgestattet?

K. G. (BVT): Nein, als sie in der Sicherheitszentrale waren, nicht, nichts mehr; also im Winter halt eine normale Zivilkleidung und die Überziehkleidung.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Waren sie bewaffnet?

K. G. (BVT): Ja, mit der Dienstwaffe.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Mit der Dienstwaffe?

K. G. (BVT): Ja. Aber die haben sie verdeckt getragen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie schreiben in Ihrem Aktenvermerk, dass der polizeiliche Einsatzleiter von Ihnen verlangt hat, die zentrale Zutrittskarte herzugeben. (Auskunftsperson K. G. (BVT): Richtig!)

Das haben Sie dann auch gemacht, Sie haben die ausgehändigt.

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hätte es aus Ihrer Sicht eine andere Möglichkeit gegeben, die Kollegen durchs Haus zu führen, zu bringen?

K. G. (BVT): Na ja, wenn ich Gewalt anwende, kann ich zum Beispiel ein Auto neben das Einfahrtstor hinstellen oder den Zaun durchschneiden, dann bin ich auch drinnen. Also wie ...

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich meine: Hätte es auch die Möglichkeit gegeben, dass die zum Beispiel ein Kollege von Ihnen durchs Haus begleitet?

K. G. (BVT): Ja. Das ist abgelehnt worden, das habe ich auch angeboten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das haben Sie angeboten? (Auskunftsperson K. G. (BVT): Ja!) Das ist abgelehnt worden? (Auskunftsperson K. G. (BVT): Ja!) – Mit welcher Begründung?

K. G. (BVT): Wir brauchen Sie nicht!

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie schreiben in Ihrem Aktenvermerk auch, dass es eine kurze Einsatzbesprechung der Beamten in der Sicherheitszentrale gegeben hat. Haben Sie von dieser Einsatzbesprechung etwas mitbekommen?

K. G. (BVT): Eher nicht, weil es waren dann - -, in der Sicherheitszentrale sind zwei kleine Räume, und die waren dann so voll, und ich war beschäftigt mit dem Kopieren der Dienstausweise und mit der Frau Staatsanwältin beziehungsweise mit dem Herrn Preiszler bezüglich der Hausdursuchung zu reden, ich habe sie nochmals befragt. Da haben die anderen dann die Einsatzbesprechung durchgeführt. Also ich habe das nur am Rande - -, aber kann da nichts Konkretes sagen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie eigentlich von allen Personen, die sich sozusagen Zutritt verschafft haben, die Dienstausweise kopiert?

K. G. (BVT): Nein.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Von wie vielen ungefähr?

K. G. (BVT): Nur von der Führungsriege, also von den fünf Personen, die ich angeführt habe.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie sagen, dass zusätzlich noch etwa 40 Personen - -

K. G. (BVT): Circa, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie den Eindruck, dass die Beamten, die da eingedrungen, gekommen sind, sich im Haus ausgekannt haben?

K. G. (BVT): Sie müssen sich ausgekannt beziehungsweise müssen einen gehabt haben - -, weil sie dann gleich richtig ins Zweiergebäude gegangen sind, zur EDV oder wo sie hinwollten, also sie müssen einen gehabt haben, der sich auskennt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Oder ist Ihnen zum Beispiel aufgefallen, dass jemand einen Plan vom Gebäude mitgehabt hat?

K. G. (BVT): Nein, kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie lange sind Sie eigentlich bei einer polizeilichen Einheit? Sie haben gesagt, Sie sind ein Jahr im BVT. Waren Sie vorher auch schon bei der Polizei?

K. G. (BVT): Nein, ich war vorher in einer anderen Abteilung im BVT, also in der Sicherheitszentrale bin ich ein Jahr.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist Ihnen eigentlich schon jemals von irgendeinem anderen Kollegen Gewalt angedroht worden?

K. G. (BVT): Nein.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ihrem Aktenvermerk ist zu entnehmen, dass vom polizeilichen Einsatzleiter zwei Beamte zur Überwachung der Sicherheitszentrale eingeteilt worden sind. Wörtlich schreiben Sie, ich zitiere: „[...] und beauftragte sie dabei wörtlich mit der Unterbindung jeglicher Kommunikation der Beamten der SIZ“ – Sicherheitszentrale – „, notfalls mittels Gewaltanwendung sowie neuerlicher Androhung einer Suspendierung bei Zuwiderhandlung.“

Wurde Ihnen irgendwie mitgeteilt, auf welcher Rechtsgrundlage diese Suspendierung erfolgen soll?

K. G. (BVT): Wurde mir nicht mitgeteilt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist Ihnen bekannt, weshalb ein Kollege der Pressestelle der Landespolizeidirektion Wien bei dieser Hausdurchsuchung im BVT mit dabei war?

K. G. (BVT): Ja, der ist dann so um die Mittagszeit zu uns gekommen; weil die Hausdurchsuchung schon im Gange war, wurde dieser ins BVT zitiert, sage ich einmal, und der ist dann bei uns aufgeschlagen. Der hätte, falls irgendwie die Presse da Mitteilung bekommen hätte – er hat sich auch vorgestellt, ich glaube, ich habe das auch vermerkt –, die Pressearbeit übernehmen sollen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie sind Polizist: Ist das üblich, dass bei Hausdurchsuchungen Pressemitarbeiter dabei sind?

K. G. (BVT): Er war nicht dabei, er hat sich nur angemeldet.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Er ist hinbestellt worden, nicht?

K. G. (BVT): Er ist von der LPD hinbestellt worden, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hat man Medien erwartet?

K. G. (BVT): Weiß ich nicht.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber wäre das für Sie der Schluss?

K. G. (BVT): Na ja, normalerweise, sage ich einmal, nicht, wenn ich eine Hausdurchsuchung habe.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie sprechen in Ihrem Schreiben auch davon, dass eben aufgrund der Untersagung jeglicher Kommunikation die Sicherheitszentrale für eine halbe Stunde sozusagen nicht einsatzfähig war, außer Kraft gesetzt wurde. Welche Auswirkung könnte so etwas Ihrer Einschätzung nach haben?

K. G. (BVT): Na ja, es können Personen aufs Gelände kommen, ohne dass irgendwer, sage ich einmal, davon Kenntnis erlangt; weil wir diesbezüglich sicherheitstechnisch so ausgelegt sind, dass wir wahrnehmen, ob überstiegen wird oder dergleichen. Da gibt es einen Alarm und da sieht man das dann auf der Kamera und dergleichen; oder man sieht dann, dass kein unbefugter Zutritt zum Gebäude erfolgt beziehungsweise wenn irgendwelche Alarme bei besonders gesicherten Räumen losgehen, dann schaut man sich das an. Aber das war ...

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Also das Gebäude war in dieser Zeit nicht gesichert. Kann man das sagen?

K. G. (BVT): Richtig, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen, wie, in welcher Form Dokumente transportiert, abtransportiert worden sind?

K. G. (BVT): Nein.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Gar nicht? (Auskunftsperson K. G. (BVT): Gar nicht!) – Weil? Die sind bei Ihnen nicht mehr vorbeigekommen!?

K. G. (BVT): Nein. Richtig.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie während der Hausdurchsuchungen irgendwelche Wahrnehmungen gehabt, etwa durch, weiß ich nicht, Bildschirme, Kameras, die in den Gängen, in den Büros installiert sind? Haben Sie Wahrnehmungen, wie die Hausdurchsuchungen abgelaufen sind?

K. G. (BVT): Na ja, es ist ein hektisches Treiben, sage ich einmal. Es ist hin- und hergegangen, aber man hat nichts Konkretes - -, weil bei uns nicht die Büroräume selbst, sondern nur die Gänge überwacht sind.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber haben Sie Leute gesehen, die Kisten heraustragen oder Plastiksackerl?

K. G. (BVT): Ja, schon. Aber die sind dann kurzfristig vor den Eingängen gewesen oder waren platziert, und ich habe nicht immer die Hausdurchsuchung beobachtet, sage ich einmal.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Nachdem Sie gesagt haben, Sie hatten den Eindruck, dass man irgendwie ortskundig war, also sich auskannte, ohne einen Plan mitzuhaben, ich meine jetzt einen Grundriss oder Ähnliches: Haben Sie den Eindruck gehabt, dass diese Hausdurchsuchung sehr organisiert abgelaufen ist?

K. G. (BVT): Punkto anfangs, oder, ich sage einmal, die Situation, in der ich betroffen war, schon; dass das abgesteckt war.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben nur mehr Zeit für eine Frage!

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sind Sie während der gesamten Hausdurchsuchung in der Sicherheitszentrale verblieben?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke einstweilen. (Auskunftsperson K. G. (BVT): Bitte!)

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals. Nunmehr erhält Herr Abgeordneter Krainer das Wort. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auch ein Danke von meiner Seite an Sie, Herr K. G. (BVT), dass Sie dem Ausschuss hier zur Verfügung stehen.

Ich darf nur zusammenfassen, dass Sie mit der Suspendierung bedroht wurden, als die reinkamen; dass Sie angewiesen wurden, Ihre Arbeit in der Sicherheitszentrale nicht zu machen – das hat eine halbe Stunde gedauert, dass Sie Ihre Arbeit nicht machen durften, den Gebäudeschutz –; dass Sie noch einmal mit der Suspendierung bei Zuwiderhandlung und mit Gewaltandrohung bedroht wurden; dass Sie angeboten haben, mit dieser Keycard, die alle Türen öffnet, mitzugehen, und das wurde untersagt mit den Worten, man brauche Sie nicht; und Sie hatten den Eindruck, dass die, zumindest einer von denen, ortskundig war.

K. G. (BVT): Ja, das ist richtig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf Ihnen einen weiteren Akt vorlegen, das ist 5199. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein E-Mail, das von einem Mitarbeiter des BVT an einen anderen geschickt wurde. Sie sind hier in cc gesetzt. Erinnern Sie sich an dieses E-Mail? Sie müssten es bekommen haben. Sie können es einmal in Ruhe durchlesen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

K. G. (BVT): Ja, ja, kann ich mich erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da ist ein Absatz bezüglich SIZ – ich nehme an, das heißt Sicherheitszentrale –, da beschreibt ein Mitarbeiter des BVT, dass er bei einem Anwalt war und durchbesprochen hat, was jetzt aus Sicht des Anwalts verhältnismäßig war und was nicht.

Können Sie uns vielleicht sagen, was dieser Anwalt bezüglich der Sicherheitszentrale eindeutig festgehalten hat?

K. G. (BVT): Ich weiß nur, das Schreiben, es liegt jedem vor - - Soll ich das jetzt vorlesen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es liegt nicht jedem vor.

K. G. (BVT): Es liegt nicht jedem vor. Soll ich das jetzt vorlesen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das wäre sehr nett.

K. G. (BVT): „Bezüglich SIZ“ – Sicherheitszentrale –:

„Hier hat Mag. SACKMANN eindeutig festgehalten, dass durch die Drohung (2 malig) gegen die Kollegen der SIZ mit Suspendierung eindeutig der Tatbestand der Nötigung verwirklicht wurde und dies mit einer Sachverhaltsdarstellung an die STA Wien zu übermitteln sei. Die Kollegen der SIZ wurden dazu genötigt, die Zentralkarte auszuhändigen, obwohl es für die Durchführung der Hausdurchsuchung nicht unbedingt erforderlich gewesen wäre. Es hätte dieselbe Wirkung gehabt und hätte die HD nicht beeinflusst, wenn ein Mitarbeiter der SIZ die einschreitenden Organe in die EDV bzw. in die Räumlichkeiten EX“ – Extremismus – „und ND“ – Nachrichtendienst – „begleitet hätte. Diesbezüglich sind die Vorgesetzten gefragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten, die Kollegen der SIZ haben im Zuge der Berichtspflicht schon einen AV“ – Aktenvermerk – „an die Abteilungsleitung weitergeleitet.“

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Der Aktenvermerk ist eh der, der Ihnen vorhin vorgelegt wurde (Auskunftsperson K. G. (BVT): Richtig!), den wir ja, glaube ich, ausführlich besprochen haben. Das heißt, Sie haben die Information bekommen, dass ein Anwalt festgestellt hat – jedenfalls aus seiner Sicht –, dass diese Drohungen, die Ihnen gegenüber ausgesprochen wurden, Suspendierung, Gewaltanwendung, an und für sich Nötigung waren und Sie genötigt wurden, Ihre Arbeit nicht zu machen, und genötigt wurden, diese Karte auszugeben.

Haben Sie das auch als Nötigung empfunden?

K. G. (BVT): In gewisser Weise schon, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie, ob diese hier besprochene Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ergangen ist? Haben Sie davon schon etwas gehört?

K. G. (BVT): Nein, liegt mir nicht vor.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie gehört, dass es nicht passiert wäre?

K. G. (BVT): Ich kann weder das noch das sagen. Es wurde mir von der Leitung nichts gesagt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, keine Wahrnehmungen – das ist total okay.

Dann habe ich eigentlich nur noch folgende Frage: Haben Sie schon einmal eine Hausdurchsuchung im BVT persönlich miterlebt oder davon gehört, dass es eine gegeben hätte?

K. G. (BVT): Nein – beziehungsweise gehört, aber nicht miterlebt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gehört, es gab schon einmal eine. (Auskunftsperson K. G. (BVT): Richtig!) Haben Sie da gehört, dass da ähnlich vorgegangen worden wäre oder dass die – unter Anführungszeichen – „gesitteter abgelaufen“ wäre?

K. G. (BVT): Nein, die ist gesitteter abgelaufen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, die Kollegen, die dabei waren, haben berichtet: Das war schon einmal, aber das war ganz anders!

K. G. (BVT): Richtig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich frage Sie jetzt nicht, welche Kollegen das waren, denn die mögen Sie dann nicht mehr.

Wollen Sie uns kurz erzählen, was die erzählt haben?

K. G. (BVT): Nein, ich kann diesbezüglich nichts - -, ich habe nur die Wahrnehmung, wie es auch in der Öffentlichkeit gesagt worden ist, von der Hausdurchsuchung im BVT; aber sie ist sicher anders abgelaufen als diese.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, gut, herzlichen Dank! (Auskunftsperson K. G. (BVT): Bitte!) Ich habe keine weiteren Fragen mehr, danke also jedenfalls von meiner Seite, dass Sie sich zur Verfügung gestellt haben. (Auskunftsperson K. G. (BVT): Bitte!)

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Ich möchte für den weiteren Verlauf der Befragung schon darauf hinweisen, dass aus Sicht des fragestellenden Abgeordneten im Sinne der Zeitersparnis die Verlesung aus Akten vonseiten der Auskunftspersonen natürlich ein Vorteil ist, dass es aber nicht Sinn und Zweck ist, dass Auskunftspersonen aus Akten vorlesen; sie sollen über ihre Wahrnehmungen berichten und Fragen, die die Abgeordneten stellen, auch beantworten. Ich wollte darauf nur hinweisen. (Abg. Krainer: Ich habe, glaube ich, total viel Zeit übrig gelassen!) – Das stimmt, Herr Abgeordneter, mehr als die Hälfte der Zeit.

Herr Dr. Strauss möchte noch etwas sagen. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, es war nicht arg, aber ich möchte nur Folgendes sagen: Wenn Sie der Auskunftsperson etwas unterstellen, indem Sie eine Frage so stellen: War es so und so?, und sie antwortet dann mit Ja, dann muss ich mich fast einmischen.

Vorsitzende Doris Bures: Wir sind jetzt am Anfang der Befragung, da, glaube ich, ist es gut, wenn man alle Klarstellungen trifft, damit wir dann einen flüssigen Verlauf der weiteren Befragungen haben.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr K. G. (BVT), herzlichen Dank, dass sie heute zu uns gekommen sind! Sie sind ja schon länger im Polizeidienste tätig, in verschiedensten Dienststellen gewesen, wie Sie vorhin gesagt haben.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, würden Sie das Mikro ein wenig näher zu sich nehmen?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das wird ein bisschen schwierig, weil das Kabel eingeklemmt ist – ich werde mich nach vorne beugen –; das könnte man vielleicht für morgen reparieren.

Waren Sie im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit selbst schon einmal bei einer Hausdurchsuchung dabei?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie uns ganz kurz schildern – weil ich das nicht weiß, da ich nicht aus dem Polizeidienst komme –, erstens, was mich interessieren würde, wo gelehrt wird – auf der Polizeischule, nehme ich einmal an –, wie eine Hausdurchsuchung abläuft, beziehungsweise welche Ausbildungsschritte man da durchmacht und wie die Situation im Zuge einer Hausdurchsuchung ist? Ist das eher eine – sage ich jetzt einmal – kulante Situation oder ist das von Fall zu Fall verschieden? Ich nehme an, dass es einen Unterschied macht, ob ich eine Hausdurchsuchung in einer Bank mache oder ob ich eine Hausdurchsuchung im Rahmen einer Drogenrazzia mache. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

K. G. (BVT): Es ist, wie Sie schon sagten, situationsabhängig, wie ich die Hausdurchsuchung mache. Aber wie soll ich Ihnen das jetzt sagen? Soll ich Ihnen - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Bei wie vielen Hausdurchsuchungen in etwa waren Sie dabei? War es eine, waren es fünf, zehn, mehr als zehn, zwanzig?

K. G. (BVT): Nein, fünf (Abg. Jenewein: Fünf!), circa.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Bei diesen fünf Hausdurchsuchungen, bei denen Sie dabei waren, jetzt unabhängig davon, wo diese stattgefunden haben, wie war da der Umgangston? (Auskunftsperson K. G. (BVT): Also mein - -, wenn ich ...!) Ja, genau, das, was Sie persönlich erlebt haben! Mir geht es prinzipiell nur darum, einmal aufzuzeigen, wie so eine Hausdurchsuchung abläuft, was man sich darunter vorstellen kann.

K. G. (BVT): Das läuft so ab, dass man einmal eine gerichtliche Anordnung oder eine schriftliche vom Richter hat. Dann geht man zu der genannten Person hin, zeigt das der genannten Person beziehungsweise haben wir immer die Identität - -, ob das auch die Person ist, dass wir wissen, wer das ist. Dann hat man eine Anordnung: Was sucht man, wo sucht man und welche Behältnisse darf man durchsuchen?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Waren Sie Kommandant bei diesen fünf Hausdurchsuchungen?

K. G. (BVT): Nein.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie waren Teil dieses Teams?

K. G. (BVT): Genau.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wurden Sie da im Vorfeld von Ihrem zuständigen Kommandanten darüber aufgeklärt: Wir fahren jetzt dorthin, dort sind drei Stockwerke oder da ist eine Wohnung oder da ist – ich weiß es nicht – ein Büro, wir suchen das und das? Wurden Sie vor dieser Hausdurchsuchung ortskundig gemacht? Hat man Sie darüber informiert, was Sie da vorfinden werden?

K. G. (BVT): Ja, das ist eigentlich eine Vorfeldgeschichte, dass man das macht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist normal, das ist ein normales Prozedere, dass man sich ortskundig macht. (Auskunftsperson K. G. (BVT): Ja!) – Okay.

Sie haben vorhin ausgesagt, dass Sie in dieser Sicherheitszentrale, in der Sie sitzen, Monitore vor sich haben, auf denen Sie aber nur die Gänge sehen, auf denen Sie nicht die Büros wahrnehmen können. Ist das richtig?

K. G. (BVT): Richtig, ja.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das heißt, Sie haben auf den Gängen nur dieses Treiben gesehen, wenn einer vom Büro A ins Büro B geht und umgekehrt?

K. G. (BVT): Richtig.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Okay, alles klar. Ich frage Sie das deshalb, weil Sie vorhin gesagt haben, Oberst Preiszler hat diese Hausdurchsuchung geführt. Ist das eine Wahrnehmung, die Sie nur aus der Sicherheitszentrale haben? Oder haben Sie diese Wahrnehmung, weil die Kollegen darüber gesprochen haben? Oder haben Sie diese Wahrnehmung, weil Sie das irgendwie auf den Monitoren verfolgen konnten?

K. G. (BVT): Ich habe die Wahrnehmung dahin gehend, dass er in der Sicherheitszentrale ja das Wort gehabt hat und das angeordnet hat. Und es sind dann auch Telefonate von Oberst Preiszler an die - - Zum Beispiel haben wir ja, als der zweite Staatsanwalt hat einfahren dürfen, die Tür aufmachen müssen – das ist alles über Herrn Preiszler gelaufen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Der hat das gemacht, der hat dann gesagt: Türe auf!, oder: Türe zu!

K. G. (BVT): Nein, er hat das nicht gemacht. Er hat dann den Kollegen der EGS, der bei uns in der Sicherheitszentrale war, angerufen und gesagt, jetzt kommt der und der, den müsst ihr reinlassen. Das ist so - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wissen Sie, von wem er den Auftrag hatte, anzurufen? War das die Staatsanwältin? War das jemand anderer?

K. G. (BVT): Nein, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das können Sie nicht sagen?

K. G. (BVT): Das kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben vorhin gesagt, diese Hausdurchsuchung, von der Sie gehört haben, also jene, die schon einmal im BVT stattgefunden hat, ist anders abgelaufen als jene vom 28. Februar, Sie waren aber selbst nicht dabei. Ist das eine Mutmaßung von Ihnen oder kann man das als gesichert annehmen?

K. G. (BVT): Man kann sagen, das ist eine Mutmaßung von mir, weil ich nicht dabei war.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich frage Sie das deshalb – darum auch meine Eingangsfrage, ob Sie selbst schon bei Hausdurchsuchungen dabei waren –, weil ich so etwas noch nicht erlebt habe. Ich könnte mir vorstellen, dass das für jeden, der beteiligt ist, im Übrigen auch für die Polizeibeamten, nicht unbedingt eine angenehme Situation ist.

K. G. (BVT): Ja, so ist es.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie, wenn Sie selbst Teil von Hausdurchsuchungen waren, schon jemandem gesagt – ich weiß jetzt nicht –: Hände weg vom Telefon!, oder: Lassen Sie diese Lade zu!? Werden da Anweisungen gegeben und wird auch dazugesagt, dass, wenn so etwas nicht passiert, man andere Mittel – sprich Androhung von Gewalt – verwenden werde? Ist das ein normales Prozedere bei einer Hausdurchsuchung?

K. G. (BVT): Na ja, man sagt, dass er halt nichts angreifen oder verändern soll und dergleichen; dass er aber nicht anwesend sein darf bei der Hausdurchsuchung, das nicht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Was hätten aber Sie zum Beispiel als Teil einer Hausdurchsuchung gemacht, wenn sich jemand bei den fünf Hausdurchsuchungen, bei denen Sie dabei waren, Ihrer Anordnung widersetzt hätte? Was wäre die logische Konsequenz dessen gewesen?

K. G. (BVT): Wenn die Hausdurchsuchung durchzusetzen ist, dann ist es auch rein rechtlich - -, dass ich die Gewaltanwendung habe, oder zumindest, dass ich das durchsetzen kann.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar.

Ich möchte ganz kurz, vielleicht kommen wir dann noch dazu, ich weiß es noch nicht - - Sie haben vorhin gesagt, Herr Preiszler hat an der Tür geläutet, Sie haben gefragt: Was wollen Sie? Er hat gesagt, er hat einen Termin, daraufhin haben Sie die Tür geöffnet, um abzuklären, ob es da einen Termin gibt. Darauf hat er gesagt, das ist eine Hausdurchsuchung, und sich ausgewiesen, und dann kam auch die Frau Staatsanwältin. Dann haben Sie, und das ist für mich interessant, beschrieben, dass es da eine Drehtür gibt. Das heißt, anders kommt man gar nicht in das Gebäude hinein.

K. G. (BVT): Richtig, ja.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich frage Sie das deshalb, weil Sie gesagt haben, Sie durften 30 Minuten lang da quasi nicht arbeiten, weil das im Zuge der Hausdurchsuchung untersagt war. Meine Frage zielt darauf ab: War diese Drehtüre in diesen 30 Minuten ungesichert? Das heißt: Hätte man da durchgehen können, wenn man die Drehtüre nicht geöffnet hätte, oder nicht? Ich kenne die Örtlichkeit nicht, darum frage ich eher plastisch. Vielleicht können Sie das ganz kurz schildern.

K. G. (BVT): Die Drehtüre ist normalerweise eine Vereinzelungsanlage, wo immer eine einzelne Personen mit der Karte durchgehen kann.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wie am Flughafen.

K. G. (BVT): Die haben wir dann im Zuge dessen auf dauer-auf geschaltet, dass all die 40 Leute reingehen können.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Also wenn in dieser Zeit, in diesen 30 Minuten jemand durchgegangen wäre, wäre Ihnen das aufgefallen oder war dort so ein Treiben, dass Sie gesagt hätten: Ich habe keine Ahnung, wer da ist!?

K. G. (BVT): Richtig. Also ich habe keine Ahnung gehabt, wer wohin gehört.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Die Polizeibeamten, die die Hausdurchsuchung gemacht haben, hatten die allesamt Polizeiwesten an oder war das unterschiedlich? Manche haben diese Überziehwesten gehabt: Haben die alle gehabt oder haben die nur ein paar gehabt?

K. G. (BVT): Also sie hatten sie teilweise angezogen, teilweise waren sie noch nicht fertig mit dem Anziehen oder haben keine gehabt. Ich kann es jetzt nicht sagen; ich habe nicht alle abgefertigt, ob die jetzt - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja, ja, ich möchte nur wissen, inwieweit man die als Polizisten identifizieren konnte. Ich habe es selbst schon bei einer Polizeikontrolle auf der Autobahn erlebt, dass ein Polizist mit kurzer Hose und Leiberl ausgestiegen ist, er hat aber so ein Ding mit seinem Polizeiausweis umgehängt gehabt; also damit war eindeutig erkennbar, das ist ein Polizist, er war aber sonst nicht als Polizist erkennbar. Hat man die Leute, die dort die Hausdurchsuchung gemacht haben, mehr oder weniger als Polizisten erkennen können?

K. G. (BVT): Schon, ja.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Schon. – Das ist nicht unwesentlich, weil ja die Frage dann ist: Ist das jetzt ein Polizist oder nicht? Sie kennen ja die Leute nicht alle persönlich, das muss man ja in einen Zusammenhang stellen.

Sie haben vorhin auf die Frage, ob man da von Nötigung sprechen kann, gesagt: Ja, theoretisch schon. Ich möchte noch einmal ganz kurz auf das Thema Hausdurchsuchung an sich zurückkommen: Ist eine Hausdurchsuchung, wenn sie vor Gericht durchgesetzt ist und jemand gegen seinen Willen seine Wohnung, sein Büro oder was auch immer durchsuchen lassen muss, nicht eine Nötigung an sich? Wird da nicht immer jemand genötigt, dass er die Türen öffnet, dass er das Büro öffnet? (Vorsitzende Bures gibt das Glockenzeichen.)

K. G. (BVT): Ja.

Vorsitzende Doris Bures: Ich muss Sie bitte auf die nächste Runde verweisen, Herr Abgeordneter.

Frau Abgeordnete Dr. Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr K. G. (BVT), ich hätte nur eine Frage zum Aktenvermerksinhalt. Sie haben gemeint, es wurde Gewalt angedroht. Können Sie das genauer ausführen?

K. G. (BVT): Na, es - - Wie ich gesagt habe, die Androhung war dahin gehend: Falls wir uns den Anordnungen widersetzen, schreiten die Kollegen ein und verhindern, dass wir anrufen oder dergleichen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil Sie „anrufen“ sagen: Hätten Sie sonst wen angerufen, etwa die Rechtsabteilung des BVT?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie lange war das Auto vor dem Eingang in Pannensituation geparkt, das heißt die Arbeit des OBS lahmgelegt?

K. G. (BVT): Ich kann es nur schätzen – ich weiß es jetzt nicht –, eine Viertelstunde bis 20 Minuten, bis die Hausdurchsuchung begann, bis die Leute drinnen waren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie eine Anzeige wegen Nötigung angedacht oder eingebracht?

K. G. (BVT): Habe ich nicht, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es aufgrund Ihres Aktenvermerkes eine Diskussion innerhalb des BVT mit Vorgesetzten, mit Sonstigen, von der Sie eine Wahrnehmung haben?

K. G. (BVT): Es ist angedacht beziehungsweise besprochen worden, wie in Zukunft solche Hausdurchsuchungen ablaufen sollen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist besprochen worden. Was war das Ergebnis der Besprechung.

K. G. (BVT): Das ist noch ausständig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was wurde bisher diskutiert, nur dieses Thema?

K. G. (BVT): Nein, der ganze Ablauf und - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, wie Sie sich in Zukunft verhalten könnten, wenn so etwas wieder passiert?

K. G. (BVT): Genau, also wie das ablaufen soll.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, da gibt es Verbesserungsbedarf? (Die Auskunftsperson hebt die Schultern.)

Gab es Vorbesprechungen zu Ihrer heutigen Befragung? Waren Sie bei einer Vorbesprechung zur heutigen Befragung?

K. G. (BVT): Nein. Dass wir da instruiert worden wären: nicht, nein. Es hat nur eine Besprechung gegeben, rein zum Rechtlichen, zu der Situation, wie es abläuft (Abg. Krisper: Ja, das Sie klarer Bescheid wissen!) – ja, genau –, aber keine Instruierung, irgendetwas anderes zu sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu der Beschlagnahmung von Gegenständen, Daten?

K. G. (BVT): Wie gesagt: konkret nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen vom Kommen und Gehen der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, weil Sie ja wieder unten waren?

K. G. (BVT): Ich habe nur das Betreten durch Mag. Schmudermayer, sie ist über die Sicherheitszentrale gekommen - - Der zweite Staatsanwalt ist angeblich dann mit dem Fahrzeug reingefahren, er ist aber in die Sicherheitszentrale nie reingekommen. Ich weiß aber auch nicht, wann Frau Mag. Schmudermayer das BVT verlassen hat, weil sie nicht wieder über die Sicherheitszentrale - -, sondern mit dem Auto gefahren ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mit dem Auto, genau! – Danke sehr.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich möchte bei ein paar Punkten eine Spur genauer werden. Versuchen wir, uns das vorzustellen: Da läutet es bei Ihnen, außen bei der Sicherheitszentrale, Eingang Rennweg: Wen haben Sie da wahrgenommen?

K. G. (BVT): Wir haben fünf Personen wahrgenommen, die vor der Tür standen. Sie haben dann gesagt, dass sie vom LKA Wien sind, dass sie zum BVT zu einer Besprechung kommen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie da sofort nachgeschaut, ob die einen Besprechungstermin haben?

K. G. (BVT): Ja, das haben wir. Wir haben keinen Termin gehabt beziehungsweise haben wir nichts von einem Termin gewusst.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Warum haben Sie die dann reingelassen? (Auskunftsperson K. G. (BVT): Bitte?) – Warum haben Sie die dann reingelassen?

K. G. (BVT): Weil manchmal Kollegen kurzfristig auch anderen Kollegen sagen, dass sie kommen, oder darauf vergessen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Aha, okay. Mir geht es nur drum, wie gut das gesichert ist. Ich war neulich bei Wiener Wohnen (allgemeine Heiterkeit), da war es auch nicht klar; da habe ich so langen unten warten müssen, bis der Termin abgeklärt war, und habe keine Möglichkeit gehabt, den Eingangsbereich - - Natürlich gelten bei Ihnen aber andere Regeln als bei Wiener Wohnen.

Okay, Sie sehen, da gibt es keine Besprechung, und lassen sie trotzdem rein. Ich nehme das einfach so zur Kenntnis, weil es ein Faktum ist. Dann stehen die drinnen – und korrigieren Sie mich bitte, wenn ich das jetzt falsch wiedergebe – und Oberst Preiszler informiert Sie über die durchzuführende Hausdurchsuchung. Ist das richtig?

K. G. (BVT): Also wir haben zwei - - Wir haben ihn einmal reingelassen ins BVT – bei der Außenkamera, Rennweg –, dann ist er reingekommen, und er und die anderen Kollegen haben nochmals den Dienstausweis vorgehalten und gesagt, er ist bei einer Besprechung. Da haben wir die Tür von der Sicherheitszentrale aufgemacht, weil ich ja normalerweise von einem Kollegen nichts zu befürchten habe (allgemeine Heiterkeit – Abg. Pilz: Ja eh!), und als er dann in der Sicherheitszentrale war, hat er gesagt, dass er mit Mag. Schmudermayer die Hausdurchsuchung macht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die Ausfolgung der schriftlichen Anordnung zur Hausdurchsuchung verlangt haben?

K. G. (BVT): Ja, richtig.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wer hat diese Ausfolgung verweigert?

K. G. (BVT): Mag. Schmudermayer beziehungsweise auch Oberstleutnant Preiszler.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Welche Begründung hat sie dafür gegeben?

K. G. (BVT): Dass ich nicht der Betroffene bin und - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Hat sie Ihnen die Möglichkeit gegeben, die Betroffenen zu informieren?

K. G. (BVT): Nein, uns wurde ja sofort - - Wir haben ja jede Kommunikation - - Wir haben ja keinen mehr anrufen können oder dergleichen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das heißt, ohne Information der Betroffenen, ohne Information der Führung, ohne Information der Rechtsabteilung sind Ihnen Zwangsmaßnahmen für den Fall, dass Sie den Zutritt verweigern, angedroht worden. Ist das richtig?

K. G. (BVT): Richtig.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Jetzt kommen wir zu dieser Zentralkarte. Was ermöglicht die Zentralkarte den Beamten der EGS, was sie sonst nicht könnten?

K. G. (BVT): Ich sage jetzt einmal, während des normalen täglichen Betriebes sind ja in gewissen Räumen Kollegen anwesend. Diese Zentralkarte ist ja eigentlich dahin gehend gedacht, wenn irgendwelche Alarmauslösungen in diversen geheimen – ich sage einmal – Büros oder dergleichen aufschlagen, dass man dann nachschauen kann oder auch dass man hineinkommt, denn im BVT ist es so, dass nicht jeder Beamte in ein anderes Zimmer gehen kann. Es gibt diesbezüglich Sperrkreise. Diese Zentralkarte funktioniert aber dahin gehend, dass ich in jeden Bereich des BVT gehen kann.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ist es also möglich, mit der Zentralkarte unkontrolliert und unbegleitet zu allen Räumen des BVT Zutritt zu bekommen?

K. G. (BVT): Unkontrolliert nicht, weil man ja nachweisen kann, wer mit dieser Karte reingegangen ist, aber im Prinzip kann man überall rein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, okay.

Jetzt noch einmal zurück: Haben Sie diese Erklärung, dass es eine Dienstbesprechung gibt, diese Rechtfertigung oder Begründung (Auskunftsperson K. G. (BVT): Mhm!) als eine Täuschungshandlung empfunden?

K. G. (BVT): Wie meinen Sie das jetzt? Diese Suspendierung oder wie?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, dass die kommen und sagen, da gibt es eine Dienstbesprechung, und dann stellt sich heraus, es hat eh nie eine gegeben. Haben Sie das als Täuschung empfunden?

K. G. (BVT): Im Nachhinein betrachtet schon, ja; aber - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wollten Sie in Bezug auf die Anordnung der Hausdurchsuchung mit der Rechtsabteilung Kontakt aufnehmen?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie das auch der Staatsanwältin oder Oberst Preiszler gesagt?

K. G. (BVT): Wenn mir jede Kommunikation unterbunden wird und ich niemanden anrufen darf und ich nirgends hin darf, was - - Ich habe aber die Staatsanwältin dann nochmals gefragt, ob sie weiß, dass das das BVT ist, und ob die Hausdurchsuchung rechtens ist. Ich kann ja im Vorhinein nicht wissen: Ist Gefahr im Verzug, um welche Art von Fall handelt es sich?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das ist nämlich deshalb so wichtig, weil zu diesem Zeitpunkt – und darauf werden wir später zurückkommen – Hausdurchsuchungsanordnungen ohne erkennbare Unterschrift des Journalrichters vorgelegen haben. Ich habe selber diese nicht unterschriebenen Exemplare, ich habe Kopien davon. Der Punkt ist, das konnten Sie ja nicht überprüfen, weil Ihnen nichts gezeigt worden ist.

Wem hätte Ihres Wissens eine derartige Anordnung gezeigt werden müssen?

K. G. (BVT): Dem Betroffenen, aber es gibt ja auch laut Strafprozessordnung Gefahr im Verzug, dass man das erst nachträglich nachbringen kann.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay.

Nächste Frage: Sind Sie verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über Personen zu führen, die das BVT betreten?

K. G. (BVT): Also wir haben in unserer Ordnung drinnen, dass wir – ich sage einmal – wissen, wer in unser Gebäude kommt, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Sind Sie daran gehindert worden, die Identität sämtlicher 35 Beamten der EGS, die das BVT hier betreten haben, die Identität jeder einzelner dieser Personen zu kontrollieren?

K. G. (BVT): Also ich habe die weiteren Sachen oder Personen dann nicht mehr kontrolliert.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Warum?

K. G. (BVT): Na ja, weil eine Hausdurchsuchung vorliegt, mir jede Kommunikation unterbunden - - Und wenn man das, sage ich jetzt einmal, wissen will, wer aller da war, dann kann man das ja über die EGS erheben. Aber wenn ich - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich mache Ihnen ja keinen Vorwurf, sondern ich versuche nur, draufzukommen - - (Auskunftsperson K. G. (BVT): Ja.)

Sie sind verpflichtet – das stimmt ja auch –, die Identität jeder eintretenden Person zu überprüfen. Ich möchte nur draufkommen, warum sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, denn nur der Hinweis, dass eine Hausdurchsuchung stattfindet, ändert ja gar nichts daran, dass man überprüft, ob hier berechtigte Personen Zutritt erhalten oder vielleicht irgendjemand ganz anderer hineingeht.

Wer hat Sie daran gehindert, die Identität jeder einzelnen Person zu überprüfen?

K. G. (BVT): Im Zuge dessen habe ich es nicht als - - angesehen, dass ich da alle 35 überprüfe.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Also das war eh Ihre eigene Entscheidung?

K. G. (BVT): Richtig.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Noch einmal zurück zur Zentralkarte: Ist Ihnen für den Fall der Nichtausfolgung der Zentralkarte Gewalt angedroht worden?

K. G. (BVT): Eigentlich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie die allgemeine Gewaltandrohung so empfunden, dass sie sich auch auf die Ausfolgung der Zentralkarte bezieht?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay, also unter dem Eindruck dieser allgemeinen Gewaltdrohung. War das eine Androhung physischer Gewalt?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay, gut, das ist klar genug.

Haben Sie festgestellt, dass ein Beamter außer Dienstweste und Dienstwaffe noch einen anderen Ausrüstungsgegenstand mitgetragen hat?

K. G. (BVT): Also in der Sicherheitszentrale nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie festgestellt, dass ein Beamter eine sogenannte Ramme mitgetragen hat?

K. G. (BVT): Bei mir in der Sicherheitszentrale nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wissen Sie, wozu eine Ramme verwendet wird?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Können Sie uns das schildern?

K. G. (BVT): Zur Öffnung einer Tür, die versperrt ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, zur gewaltsamen Öffnung einer Tür, die versperrt ist, genau.

Jetzt abschließend noch einmal zurück zur Rolle der Staatsanwältin: Hat es irgendeinen Moment der Amtshandlung in Ihren Bereichen der Sicherheitszentrale gegeben, wo Sie den Eindruck hatten, die Staatsanwältin führt das Verfahren?

K. G. (BVT): Na, Sie selbst hat - - Wie gesagt, ich habe nur mit ihr gesprochen, ob diese Amtshandlung auch rechtens ist, und da hat sie das gesagt, dass sie eine Anordnung des Journalrichters hat, und das war es. Und das andere hat eigentlich Oberstleutnant Preiszler gesprochen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Meine Frage war ein bisschen anders. Hatten Sie in irgendeinem Moment der Amtshandlung den Eindruck, dass diese Amtshandlung und damit das Verfahren von der Staatsanwältin geführt wird?

K. G. (BVT): Ich weiß nicht, was - - Also mein Eindruck?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja.

K. G. (BVT): Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein. Gut, das ist ja ein durchaus für uns wichtiger Eindruck.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, ich habe dann einen etwas umfassenderen Vorhalt, den mache ich dann in der nächsten Runde. – Danke schön.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nun wieder zum allgemeinen Verständnis: Fragen, die einer Auskunftsperson etwas unterstellen, die durch die Antwort dann bejaht werden sollen, sind zu unterlassen. Wir sind immer hart an der Grenze davon. – Danke schön. (Abg. Pilz: Ich werde mich noch mehr bemühen!)  Ich habe auch nicht gleich unterbrochen, ich sage es nur.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke für den Hinweis.

Damit sind wir in der zweiten Runde: Herr Abgeordneter Amon, 3 Minuten Fragezeit. – Bitte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr K. G. (BVT), hatten Sie irgendwann während dieser Amtshandlung – nach der jetzt wirklich eher blumigen Schilderung – insgesamt den Eindruck oder irgendwann einmal einen Zweifel, ob diese Amtshandlung, die vonstattengeht, überhaupt rechtens ist?

K. G. (BVT): Ich meine, den Eindruck hatte ich nicht, denn ich meine, wenn die Oberstaatsanwältin da ist, sich ausweist und sagt, das ist eine Hausdurchsuchung, nehme ich einmal an, dass das alles korrekt ist und sie weiß, was sie tut.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Mich interessiert das deshalb, weil man ganz grundsätzlich ja davon ausgehen muss, dass im Verfassungsschutz eben außerordentlich sensible Daten gelagert werden und aufbewahrt werden.

Gibt es eigentlich irgendeine Form von Information, Ausbildung, Hinweise in Ihrer persönlichen Vorbereitung auf diese Tätigkeiten, wie zum Beispiel im Fall einer Staatskrise zu agieren ist, wenn sich jemand Zutritt verschafft?

K. G. (BVT): Na, wir haben da interne Schulungen über diese Vorgehensweise beziehungsweise wie es abläuft; aber das ist ja einmal eine andere Situation – sage ich – hier, oder?

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie viele Personen sind täglich oder wie viele waren konkret zu dem Zeitpunkt in der Sicherheitszentrale, als - -

K. G. (BVT): Bei uns sind täglich zwei Personen in der Sicherheitszentrale; wird besetzt durch zwei Personen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja, und wie sind Sie ausgerüstet?

K. G. (BVT): Wir haben Glock und Sturmgewehr.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben gesagt, es gab nach diesen Hausdurchsuchungen – oder Sie haben jedenfalls keine Wahrnehmung dazu, wenn ich Sie richtig verstanden habe – keine Besprechung.

K. G. (BVT): Nein, es gab lediglich die Besprechung, die Aufarbeitung, aber konkret nicht; beziehungsweise, aber das ist mehr oder weniger von der Sicherheitszentrale, von uns angeleiert worden - -, aber konkret - -

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie sich mit Kollegen noch über die Vorgänge unterhalten?

K. G. (BVT): Ja, mit den Kollegen von der Sicherheitszentrale schon, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Und was haben die Kollegen für einen Eindruck von den Vorgängen?

K. G. (BVT): Na ja, dass sich da etwas ändern muss bezüglich Zutritt, dass man das irgendwie ändern muss beziehungsweise auch, wann wer wo Zutritt - -; und auch diese Anordnung von der Staatsanwaltschaft, wie wir das abhandeln müssen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke, ich habe keine Fragen mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe nur noch eine Frage. Sie haben vorhin auf die Frage, ob eine Ramme, ein Rammbock – oder wie das technisch heißt, weiß ich ja nicht – mitgetragen wurde, gesagt, dass Sie das nicht in der Sicherheitszentrale gesehen haben. Haben Sie das über die Überwachungskameras gesehen, dass ein mutmaßliches Mitglied der EGS mit einer Ramme unterm Arm durchs Gebäude gelaufen ist?

K. G. (BVT): Ich selbst habe es nicht gesehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Bänder gesichert?

K. G. (BVT): Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war der Kollege?

K. G. (BVT): Das war der Kollege, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die gesicherten Bänder angeschaut?

K. G. (BVT): Habe ich mir nicht angeschaut.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gibt es eigentlich eine Kamera in der Sicherheitszentrale selbst, in diesem Raum?

K. G. (BVT): Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte kurz nachfragen: Sie schreiben in Ihrem Aktenvermerk von einem Hausbrauch. Meine Frage dahin gehend ist: Wenn man beim BVT anläutet und keinen Termin nachweisen kann, weil der vielleicht nicht eingetragen ist oder weil er vielleicht auch gar nicht ausgemacht ist, und, wie Sie schreiben, der Zutritt wird nach Hausbrauch gewährt, was meinen Sie damit?

K. G. (BVT): Es kommen ja auch Kollegen, die neu ins BVT kommen oder dienstzugeteilt werden oder dergleichen, denen muss man dann ja eine Zentralkarte oder eine Zutrittskarte ausstellen. Da haben wir die Vorinfo oder dergleichen, dann werden die, weil es ja einige Zeit dauert, in – ich sage einmal – kollegialer Weise in die Sicherheitszentrale - -, bis wir damit fertig sind. (Abg. Jenewein: Na, ich frage - -) Das ist dieser Hausbrauch.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich verstehe.

Sie haben nämlich jetzt gerade auch davon gesprochen, dass sich da etwas ändern muss, damit geregelt wird – ich habe das mitgeschrieben –, wer wann wo Zutritt hat. Halten Sie diese Zutrittsregelung insgesamt derzeit für ein Defizit? Aus Ihrer beruflichen Erfahrung: Ist das ein Defizit?

K. G. (BVT): Ein Defizit dahin gehend, sage ich jetzt einmal, weil nirgends irgendwie beschrieben ist, wie denn mit einer Hausdurchsuchung in unserem Amt umzugehen ist.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Also es gibt da nichts Schriftliches, gar nichts?

K. G. (BVT): Nein.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist einfach, wie es ist.

K. G. (BVT): Also punkto Hausdurchsuchung jetzt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Punkto Hausdurchsuchung, ja, alles klar.

Ich möchte noch ganz kurz auf die Hausdurchsuchung eingehen, weil hier immer wieder von Zwangsmaßnahmen gesprochen wird. Ist das aus Ihrer beruflichen Erfahrung normal, dass bei Hausdurchsuchungen Zwangsmaßnahmen angedroht werden?

K. G. (BVT): Normal nicht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich höre immer wieder, dass das ein Überfall gewesen sein soll. Meiner Meinung nach schaut ein Überfall so aus: Sturmweste, Schrotflinte, und es wird gerufen: Überfall! Geld her! – So stelle ich mir das halt irgendwie vor.

Würden Sie das als Überfall bezeichnen?

K. G. (BVT): Nein.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie würden das nicht als Überfall bezeichnen. – Danke. Keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): An sich ist ja gesetzlich vorgesehen, dass die Staatsanwältin vor Ort die Aktive ist und die Polizei nur sichert, also schaut, dass die Staatsanwältin beschlagnahmen und alles machen kann, was sie zu tun hat, und präsent ist, um das abzusichern.

Jetzt steht im Aktenvermerk von Ihnen: „Oberst P. verlangte sofort die Aushändigung der Zentralkarte, welche Zutritt zu allen Bereichen und Zimmern des gesamten BVT ermöglicht.“

Da hatte er dann also die Karte, die ihm den Zutritt ermöglicht, und nicht die Staatsanwältin?

K. G. (BVT): Richtig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob er die Karte an die Staatsanwältin weitergegeben hat?

K. G. (BVT): Weiß ich nicht im weiteren Verfahren, aber er ist mit der Karte aus der Sicherheitszentrale gegangen und hat sie mir dann auch wieder zurückgegeben, nach dem Ende.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Er hat sie Ihnen auch zurückgegeben?

K. G. (BVT): Richtig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn ich fragen darf: Wer hat den Verbesserungsdiskurs initiiert? Also: Wer hat diese Diskussion über die Verbesserung, was man bei der nächsten Hausdurchsuchung anders macht, angestoßen?

K. G. (BVT): Das war unsere Initiative beziehungsweise meine beziehungsweise die von den Kollegen von der Sicherheitszentrale.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und was sollte sich Ihrer Meinung nach konkret ändern?

K. G. (BVT): Dass man eine Hausdurchsuchung, auch im Beisein der Staatsanwaltschaft oder dergleichen - -, dass man dann punktuell regelt, wo, in welche Bereiche man hindarf – das ist jetzt meine persönliche - - –; dann dass die Rechtsabteilung dabei ist und dass bei der Hausdurchsuchung auch ein Kollege von der Sicherheitszentrale dabei ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann kam in diesem Fall die Rechtsabteilungsvertretung? (Auskunftsperson K. G. (BVT): Bitte?) – Wann kam in diesem Fall die Rechtsabteilungsvertretung zu Ihnen?

K. G. (BVT): Das weiß ich nicht. Die sind nicht zu uns in die Sicherheitszentrale gekommen. Ich weiß auch nicht, wann die dann zu den Kollegen gekommen sind. Das kann ich nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr. (Auskunftsperson K. G. (BVT): Bitte!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Am Beginn der Amtshandlung in der Sicherheitszentrale, sind Sie da mit Suspendierung bedroht worden?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Von wem sind Sie mit Suspendierung bedroht worden?

K. G. (BVT): Oberstleutnant Preiszler.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Oberstleutnant Preiszler hat die Möglichkeit, Sie vom Dienst zu suspendieren?

K. G. (BVT): Normalerweise hat das Landeskriminalamt Wien keine Möglichkeit mehr, aber ich weiß nicht, ob er die Vollmacht hatte, weil ich einmal annehme, dass das Ganze vom BMI oder von der Staatsanwaltschaft abgesprochen war.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Können Sie das ein bissel genauer schildern? Hat er Ihnen angedroht, dass Sie, wenn Sie nicht seinen Anordnungen Folge leisten, auf der Stelle oder wann auch immer vom Dienst suspendiert werden?

K. G. (BVT): Na er hat nur gesagt: Falls Sie die Anordnungen, also wenn ich die nicht einhalte, dann steht eine Suspendierung auch im Raum.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Hat er Ihnen angedroht, Sie selbst direkt vom Dienst zu suspendieren?

K. G. (BVT): Wenn Sie es jetzt konkret so sagen, nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das ist ein entscheidender Punkt, weil die Frage ist, ist er zuständig, und so weiter.

Was wollte Oberst Preiszler mit der Androhung der Suspendierung bewirken? Was hat er konkret verlangt?

K. G. (BVT): Dass wir jede Kommunikation unterlassen, dass wir keinen vom BVT von der Hausdurchsuchung verständigen, bis sie wahrscheinlich drinnen sind.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ist es dann ein zweites Mal zur Androhung der Suspendierung gekommen?

K. G. (BVT): Ja, und zwar hat er, wie er dann mit der Gruppe in die anderen Gebäude gegangen ist, zu den anderen Kollegen gesagt, dass wir keine Kommunikation oder dergleichen führen dürfen, und falls wir irgendetwas - -, dann sollen sie uns mit Gewalt daran hindern.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay.

Jetzt halte ich Ihnen ein internes BVT-Mail vom 14. März 2018 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Kennen Sie dieses Mail?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Da geht es darum, dass im Lichte der Erfahrungen mit der Hausdurchsuchung angeregt wurde: „Folgende Fragen sollten durch“ eine „Richtlinie geklärt werden:“.

Können Sie uns schildern, welche Fragen durch eine neue Richtlinie in Bezug auf mögliche Hausdurchsuchungen geklärt werden sollten? – Sie haben es ja da vor sich. (Verfahrensrichter Strauss: Frau Präsidentin! Entschuldigung, könnten wir die Dokumentennummer haben? Die steht da nicht drauf!) – Ja, Entschuldigung: 5196.

K. G. (BVT): Darf ich noch einmal die Frage hören?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Sie haben es vor sich, da steht: „Folgende Fragen sollten durch die Richtlinie geklärt werden“. Können Sie uns konkret schildern, um welche Fragen – das wird da eh aufgelistet – es geht und warum es notwendig war, diese Fragen zu klären?

Ich sage Ihnen gleich den Hintergrund meiner Frage: Ich möchte dann herausfinden, warum das nicht schon vorher klar war. Das sind ja wesentliche Fragen der Sicherheit.

K. G. (BVT): Das ist richtig, aber diese Fragen haben sich meines Erachtens erst durch die Hausdurchsuchung aufgetan, was ja eigentlich nie oder vorher in dieser Situation nie war.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wenn Sie jetzt so freundlich sind und einfach diese Fragen durchgehen und selbst dazusagen, warum es aus Ihrer Erfahrung notwendig war, diese Fragen durch eine neue Richtlinie zu beantworten.

Ich glaube, das Einfachste ist es, wenn Sie immer die Frage vorlesen und dann dazusagen, warum das wichtig ist.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Pilz, das ist genau das, was ich vorhin ausgeführt habe, nämlich dass die Auskunftsperson hier ist, um Ihre Fragen zu beantworten – das heißt, wenn Sie diese Frage formulieren, dann hat sie diese zu beantworten – oder um über ihre Wahrnehmungen zu sprechen, aber nicht, um aus Dokumenten vorzulesen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Tue ich gerne.

Erste Frage, die hier releviert wird: „Muss ich den durchführenden Beamten (StA/Polizei) in die Sicherheitszentrale Zutritt ermöglichen?“

Heißt das, dass das vorher niemand gewusst hat, zu diesem Zeitpunkt der Hausdurchsuchung, ob Sie den Zutritt ermöglichen müssen?

K. G. (BVT): Ja, das ist dahin gehend gemeint, ob wir die in die Sicherheitszentrale reinlassen oder ob wir die Sicherheitszentrale komplett - - und die dann vor Ort warten. Das ist jetzt diese - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, ja.

Die zweite Frage: „Genügt der mündliche Hausdurchsuchungsbefehl ohne nähere Erläuterungen?“

Heißt das, zu diesem Zeitpunkt war das auch unklar?

K. G. (BVT): Na ja, die Frage ist dahin gehend – das habe ich vorhin eh schon gesagt, glaube ich –, ob ein mündlicher Hausdurchsuchungsbefehl im BVT auch genügt oder ob da Gefahr im Verzug - -, ob man das annehmen kann oder ob uns ein schriftlicher Hausdurchsuchungsbefehl vorzuzeigen ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das war also nicht klar zu dem Zeitpunkt.

Dritte Frage: „Muss ich den durchführenden Beamten eine Zentralkarte aushändigen? (es könnte auch ein SIZ Beamter mitgehen und auch protokollieren, was alles geöffnet wird)“

War das also zu dem Zeitpunkt unklar, ob eine Zentralkarte auszuhändigen ist?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nächster Punkt: „Soll/darf ich einen Vorgesetzten oder das Referat BVT/1 Recht verständigen, obwohl das vom Einsatzleiter untersagt wird [...]“

War auch das unklar zu diesem Zeitpunkt?

K. G. (BVT): Na, das war jetzt nicht unklar, aber dahin gehend: Darf mich der daran hindern? Dass ich den nicht verständigen darf?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das war also zu dem Zeitpunkt nicht klar.

„Ist es zulässig, dass der Einsatzleiter die SIZ Beamten an der Vollziehung ihrer Aufgaben hindert?“

War auch das zu diesem Zeitpunkt unklar?

K. G. (BVT): So wie es gehandhabt war, dass ich daran gehindert - -, ja.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nur noch einen Satz: Das heißt also zusammenfassend, in einer der sensibelsten Einrichtungen der Republik Österreich waren all diese die Sicherheit betreffenden Fragen nicht geklärt. – Ist das richtig?

K. G. (BVT): So, wie Sie es formulieren, nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ) (erheitert): Okay, gut. (Allgemeine Heiterkeit.) Wie würden Sie es denn formulieren?

K. G. (BVT): Man muss schon unterscheiden, wer reinkommt. Wenn irgendeiner kommt - - Sie erklären das so, als würde jeder reinkommen können und sagen: Eine Zentralkarte her, dann komme ich da, und da gehe ich da hin! – So ist es aber nicht. (Neuerliche allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ) (erheitert): Wir können uns darauf einigen, dass es nicht ganz so ist.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Damit sind wir in der dritten Fragerunde.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon; 1 Minute Fragezeit in der dritten Fragerunde.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr K. G. (BVT), Sie haben gesagt, Sie waren auch schon bei Hausdurchsuchungen dabei. Waren Sie Polizist, bevor Sie ins BVT gekommen sind?

K. G. (BVT): Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sind Sie als Mitarbeiter des BVT einer besonderen Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

K. G. (BVT): Richtig, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das heißt, Sie gehen davon aus, dass jemand, der eine zentrale Zutrittskarte hat, normalerweise einer besonderen Sicherheitsüberprüfung unterzogen wird.

K. G. (BVT): Der zu uns ins BVT kommt und eine Zutrittsberechtigung - -

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Es bekommt ja nicht jeder – haben Sie gerade gesagt – eine zentrale Zutrittskarte. (Auskunftsperson K. G. (BVT): Ja, ja!) Also Mitarbeiter des BVT, die eine zentrale Zutrittskarte haben, sind sicherheitsüberprüft.

K. G. (BVT): Es gibt nur zwei zentrale Zutrittskarten (Abg. Amon: Mhm!), und die sind normalerweise unter Verschluss, die sind in der Sicherheitszentrale, oben im Lage- und Informationsmanagement, die am Wochenende Dienst haben, und dort wird auch protokolliert, wo die verwendet worden sind.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wissen Sie, ob Mitarbeiter der EGS sicherheitsüberprüft werden?

K. G. (BVT): Nein.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das wissen Sie nicht. – Danke.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie uns heute zur Verfügung gestanden sind; vor allem auch herzlichen Dank für diese aufschlussreichen Informationen.

Vorsitzende Doris Bures: Ich frage jetzt in der Fraktionsreihenfolge nach weiteren Wortmeldungen, da mir keine mehr vorliegen. – Bitte, Herr Abgeordneter Jenewein.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe noch drei kurze Fragen.

Was verstehen Sie unter dem Terminus Herr des Verfahrens? Ist da die Leitung der Ermittlungen insgesamt gemeint oder die Befehligung von Einsatzkräften bei einer Polizeieinheit? (Auskunftsperson K. G. (BVT): Hm!) Ich frage Sie deswegen, weil die Frage ist: Hat Herr Preiszler dort seine Einheiten befehligt und stand daneben die Staatsanwältin und hat ihm gesagt, was er zu tun hat, oder war es umgekehrt?

K. G. (BVT): Ich weiß nicht, was die Staatsanwältin oder was Herr Preiszler vorher ausgemacht haben oder wer das Wort führt oder dergleichen. Das müssen Sie Herrn Preiszler oder die Staatsanwältin fragen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Zweite Frage, die ich noch habe: Sie haben gesagt, Sie wurden über Konsequenzen aufgeklärt, wenn Sie das nicht tun; Suspendierung et cetera. Gehört bei einer Hausdurchsuchung das Aufklären über Konsequenzen dazu? Muss man denjenigen, den man durchsucht, über allfällige Konsequenzen aufklären, wenn er etwas nicht tut?

K. G. (BVT): Ja, kann man.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Die dritte Frage – Sie waren bei Hausdurchsuchungen dabei –: Wem zeigt der Kommandant die Anordnung: dem Erstbesten, dem Zuständigen, dem Direktor, denen, die zuständig sind, oder – ich weiß nicht – der Putzfrau, die im Gang steht? Wem zeigt er sie: dem Ersten, den er antrifft, oder dem Zuständigen? (Vorsitzende Bures gibt das Glockenzeichen.)

K. G. (BVT): Dem Betroffenen, den die Hausdurchsuchung betrifft.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Staatsanwältin hat Ihnen erklärt, warum es keine Hausdurchsuchungsanordnung gibt, die sie Ihnen zeigen kann, aber sonst: War sie aktiv oder war die Aktivität aufseiten des Obersts Preiszler?

K. G. (BVT): In der Sicherheitszentrale war mehr oder weniger Oberst Preiszler der Aktive.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich habe nur noch zwei kurze ergänzende Fragen.

Können Sie sich daran erinnern, wann der zweite Staatsanwalt ins BVT gekommen ist?

K. G. (BVT): Ich habe das im Aktenvermerk ver- - Ich habe das nur am Rande bekommen und ich weiß jetzt gar nicht, ich darf nachschauen - - Ich schätze nach circa einer Stunde oder so, mit dem Eintreffen der Finanzpolizei. Ich kann es nicht genau sagen. (Abg. Pilz: Aber ungefähr!) – Ungefähr, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das ist das eine.

Das Zweite ist die Frage – Sie haben erwähnt, Sie sind auch an der Bedienung der Sicherheitskameras gehindert worden –: Hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die Sicherheitskameras weiter zu bedienen, was hätte sich da geändert?

K. G. (BVT): Dahin gehend, also von den Sicherheitskameras - - Die Alarmanlagen, was anschlägt, Fehlalarme und dergleichen, kann man nicht rückstellen.

Dann Zutritte: wenn zum Beispiel wer reinkommt und reinfahren will, hätte er nicht reinfahren können.

Oder allgemein: Wenn vom Haus jemand angerufen hat oder dergleichen, habe ich nicht abheben können.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich versuche nur deshalb darauf zu kommen, weil wir später versuchen werden, nachzufragen, wie dieser Einsatz vonseiten der EGS und vonseiten der Staatsanwaltschaft vorbereitet worden ist. Daher ist es für mich wichtig, zu wissen: Was gewinnt man oder welchen Vorteil hat man als durchsuchendes Organ, wenn Sie in der Sicherheitszentrale die Kameras nicht mehr bedienen können? Das ist mir unklar. Warum wird gerade das von Ihnen verlangt?

K. G. (BVT): Ich weiß es nicht. Vielleicht hatten sie Angst, dass ich über die Sicherheitszentrale oder irgendwen jemanden verständigen kann; keine Ahnung.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das heißt, Sie glauben, es ist in erster Linie um die Unterbindung von Kommunikation gegangen (Auskunftsperson K. G. (BVT): Ja, richtig!), und nicht darum, das Anfertigen von Videoaufzeichnungen über bestimmte Bereiche zu verhindern.

K. G. (BVT): Das glaube ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay. Danke.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Da mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen für die Befragung mehr vorliegen, der Herr Verfahrensrichter auch keine ergänzenden Fragen an die Auskunftsperson mehr hat, bedanke ich mich bei Ihnen, Herr K. G. (BVT), dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung gestanden sind, und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

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