11.10

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sehr geehrte Mitglieder der Bundes­regierung! Hohes Präsidium! Geschätzte Damen und Herren! Selbstverständlich kön­nen Juristen und Vertreter der reinen Lehre immer argumentieren, dass wir gewisse Dinge nicht in die Bundesverfassung schreiben müssen, dass wir keine Beipacktexte benötigen. Nun haben wir dies hier allerdings begonnen, indem wir 2013 gewisse Staatsziele formuliert haben, und wenn die Tür einmal offen ist, dann ist sie auch schwer wieder zuzubekommen. Da geht es auch darum, dass man gewisse Emotionen beruhigt, die in dieser Wasserdebatte, die wir jetzt in den Verfassungsrang hinein­ziehen, hochkommen. 

Geschätzte Vorrednerin, Frau Dr. Rendi-Wagner, der Populismusvorwurf ging ja nicht deshalb an Sie, weil gesagt worden ist, Sie wollen die Trinkwasserversorgung vor der Privatisierung bewahren, sondern weil es eine permanente Verwechslung zwischen Wasserversorgung und Wasser per se gibt. Jeder weiß, dass das österreichische Wasser schon aufgrund des Wasserrechts zu einem großen Prozentsatz, wenn nicht nahezu zur Gänze in Privateigentum steht. Das sieht das Wasserrecht vor. In Österreich sind 50 Prozent Grundwasser und 50 Prozent Quellwasser. Wasser ist in Österreich daher Privateigentum und kann gar nicht privatisiert werden.

Anders ist es mit den von der Vorrednerin auch bereits erwähnten über 5 000 Was­serversorgern, die in Form der Wassergenossenschaften Körperschaften öffentlichen Rechts oder auch regionale Versorger wie in den größeren Städten sind, und immerhin noch 10 Prozent, meine Damen und Herren, haben eigene Hausbrunnen, das heißt, das private Wasser wird auch in der privaten Versorgungsanlage bezogen.

Angesichts dessen sollten wir, glaube ich, die Debatte ein bisschen nüchterner führen. Es spricht nichts dagegen, meine Damen und Herren, wenn wir uns als Ziel vornehmen, dass wir die Distribution des Privateigentums Wasser, die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in der öffentlichen Hand belassen. Das können wir gerne tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ob das aber notwendig sein wird, wird sich weisen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass sich durch dieses Bundesverfassungsgesetz am Status quo nichts ändern wird. Wir werden nach der Abstimmung in aller Ruhe auch weiterhin unser sauberes Wasser trinken können und summa summarum damit leben: Wasser war vor dieser Bestimmung nicht gefährdet und wird es nach Beschluss dieses Gesetzentwurfes auch nicht sein, und das ist gut so! (Beifall bei der ÖVP.)

11.13

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dipl.-Ing.in Maria Patek zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.