13.08

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir beschließen heute unter anderem das Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird. Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung war ein im Jahr 2000 gegründetes Gremium von Vertreterinnen und Vertretern des Nationalrates, der Sozialpartner, von PensionistInnenvertreterInnen und ergänzend auch von ExpertInnen. Diese Kommission hatte die Aufgabe, den Richtwert für eine Pensionsanpassung für das jeweils folgende Kalenderjahr zu er­rechnen. Außerdem erstellte diese Kommission ein Gutachten über die Haushalts­führung der gesetzlichen Pensionsversicherung für die nächsten fünf Jahre und einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pen­sions­versicherung.

Einer der großen Kritikpunkte an der Kommission war, dass sie aufgrund ihrer Größe – inklusive der kooptierten Experten waren es doch über 40 Personen – schwer zu gemeinsamen Beschlüssen kam. Die Handlungsfähigkeit dieser Kommission war also sehr eingeschränkt.

Nach langjähriger Diskussion verständigte man sich im Jahr 2016 darauf, mit 1.1.2017 eine neue und deutlich verkleinerte Alterssicherungskommission ins Leben zu rufen. Dieser Kommission obliegt es nun, sowohl den Bereich der gesetzlichen Pensions­versicherung als auch den Bereich der Pensionen des öffentlichen Dienstes jeweils getrennt einem Monitoring zu unterziehen. Neu dabei ist, dass nun eben auch die Pensionen des öffentlichen Dienstes von der Alterssicherungskommission durchleuch­tet werden. Der Anpassungsfaktor, der für die jährliche Anpassung der Pensionen relevant ist, wird nun nicht mehr von der Alterssicherungskommission festgelegt, son­dern direkt von den Experten im Sozialministerium.

Die Herausforderung für das Sozialministerium ist es, einen Experten auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder des Arbeits- und Sozialrechts zu finden, der dann im Einvernehmen mit dem BKA und dem Finanzministerium zu bestellen wäre. Das ist allerdings bis heute noch nicht gelungen. Da jedoch der Anpassungsfaktor für die Pensionen nicht mehr von der Kommission, sondern wie erwähnt direkt vom Ministerium festgelegt wird, ist die Auswirkung dieser Vakanz praktisch ohne Konsequenz, wie es auch der Vorsitzende der alten Kommission, Rudolf Müller, auf den Punkt gebracht hat.

Wie wird sich nun die Alterssicherungskommission zusammensetzen? – Mitglieder mit Stimmrecht werden zukünftig sein: je ein Experte/eine Expertin der Bundesarbeits­kammer und der WKÖ, zwei ExpertInnen des ÖGB, ein Experte/eine Expertin der Industriellenvereinigung, ein Experte/eine Expertin der Präsidentenkonferenz der LKÖ, je zwei ExpertInnen des Österreichischen Seniorenrates und der Bundesjugend­ver­tretung, je ein Experte/eine Expertin des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Digitali­sierung und Wirtschaftsstandort sowie des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Das sind insgesamt 14 stimmberechtigte Mitglieder, also doch deutlich weniger als in der früheren Kommission. Hinzu kommen noch Mitglieder ohne Stimmrecht – das sind die ExpertInnen der Pensionsversicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, je ein Entsandter des Österreichischen Instituts für Wirtschafts­forschung und des Instituts für Höhere Studien und zwei ExpertInnen der Wirtschafts-und Sozialwissenschaften beziehungsweise des Arbeits- und Sozialrechts.

Wir sehen also, dass wir eine mit ExpertInnen besetzte und stark verkleinerte Kom­mission haben werden, die in dieser Zusammensetzung nach ihrer Konstituierung ihre Aufgaben ohne Zweifel zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.12

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.