16.42

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Es mutet schon ein bisschen eigenartig an, Frau Kollegin Duzdar, wenn Sie hier hergehen und von Klima­schutz reden, wo es ja Ihre Fraktion im Bundesrat war, die zum Beispiel die Förderung von Biomasseanlagen blockiert hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Vogl: Ineffizient!) Da haben Sie jede Glaubwürdigkeit verspielt.

Die Frau Bundesministerin derzeit außer Dienst Elli Köstinger (Abg. Leichtfried: Was heißt derzeit? Muss ich eine tatsächliche Berichtigung machen? – Abg. Heinisch-Hosek: Derzeit?) – die heute keine Stimme hat, sodass sie nicht selbst sprechen kann – hat während Österreichs EU-Präsidentschaft viele Dinge durchgesetzt, zum Beispiel auch das Verbot von Einwegplastik. Unsere Bundesministerin hat also im Hinblick auf abfallwirtschaftliche Weiterentwicklung und auch für den Klimaschutz sehr, sehr vieles erreicht. (Abg. Leichtfried: Was wäre das konkret?) Ich glaube, diesbe­züglich braucht man Frau Köstinger wirklich gar nichts vorzuwerfen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Ein einziges Beispiel!)

Nun aber zum Abfallwirtschaftsrecht: Die Abfallbewirtschaftung in Österreich ist eine echte Erfolgsstory. Sehr früh hat Österreich und haben auch alle Bundesländer erkannt, dass man Abfall bewirtschaften muss. Es war unter anderem Joschi Riegler, der die ökosoziale Marktwirtschaft ins Treffen geführt hat. In der Steiermark wurde zum Beispiel im Jahr 1974 das sogenannte Müllbeseitigungsgesetz erlassen.

Schauen wir, wo wir heute stehen: Sie kennen vielleicht die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die im Bereich der Abfallwirtschaft eine fünfstufige Pyramide beinhaltet. Da steht die Müllbeseitigung an letzter Stelle und die Müllvermeidung an erster Stelle. Das Plastik­sackerlverbot ist eine klassische Maßnahme der Müllvermeidung, also oberste Priorität der sogenannten Abfallhierarchie auch in der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Die türkis-blaue Regierung hat die Novelle, die wir jetzt beschließen, also die AWG-Rechts­be­reinigungsnovelle, natürlich vorbereitet, als sie noch in Amt und Würden war. Sie hat sie vorbereitet, damit wir sie heute hier beschließen können. Es ist gut, dass es nun einen breiten Konsens dafür gibt.

Ich möchte ein bisschen vom Plastiksackerl weggehen, weil das schon genauer erör­tert wurde, und ein bisschen zu den anderen Rechtsbereinigungsmaßnahmen kom­men, die wir hiermit umsetzen. Sebastian Kurz hat 2017 versprochen, zu versuchen, Bürokratie zurückzunehmen, wo dies möglich ist. Eine Kollegin im Bundesrat, die Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich Sonja Zwazl, hat einmal formu­liert – und das möchte ich hier zitieren –: Bürokratie ist der größte Feind des Hausver­standes.

Unsere Aufgabe als Gesetzgeber muss es sein, immer darauf Bedacht zu nehmen, wo wir Bürokratie zurücknehmen müssen, weil sie uns in der Entwicklung behindert. Es gab diesbezüglich eine gemeinsame Arbeitsgruppe – dies ist gerade an Kollegen Feichtinger von der SPÖ gerichtet –, in der auch der Städtebund, der Gemeindebund, die Verbände vertreten waren, wo die Wirtschaftskammer dabei war, wo die Sozial­partner dabei waren, wo Unternehmer dabei waren, die versucht hat, auszuloten, wo wir das relativ stark regulierte Abfallrecht entrümpeln können. Jetzt beschließen wir einige Dinge, die absolut wichtig sind, um in der heutigen Zeit anzukommen.

Ich möchte nur ein Beispiel erwähnen: Derzeit ist es so geregelt, dass ein Gärtner, wenn er zum Beispiel jemandem zu Hause den Strauchschnitt macht, die Bäume zurechtstutzt und die Blumen auswechselt, nach dem jetzigen Reglement diese Abfälle, diese Bioabfälle, nicht mitnehmen dürfte. Warum nicht? – Weil er kein Abfall­sammler ist. Ein Abfallsammler braucht nach geltendem Recht eine Bewilligung des Landeshauptmannes.

Jetzt machen wir eine sogenannte Befreiung von der Erlaubnispflicht in § 24a des AWG, mit der wir eben derartige unnötige Regelungen einfach bereinigen. (Abg. Schellhorn: Da gibt es Tausende in der Gewerbeordnung!) Und an diesem Beispiel soll demonstriert werden, dass wir auch unsere eigenen Regelungen immer wieder hinterfragen müssen – ob sie zeitgemäß sind und ob sie auch vollziehbar sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schellhorn: Ja, ja!) Das tun wir mit dieser Rechtsbereinigungs­novelle ganz klar, und dazu führen wir auch noch das Plastiksackerlverbot ein. Gerade in diesem Punkt gilt der Grundsatz: Bürokratie kann der größte Feind des Haus­verstandes sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.47

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. – Bitte, Frau Bundesminister.