18.17

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte auch zum Thema Betriebskrankenkassen sprechen. (Abg. Leichtfried: Da geht euch die Muffn jetzt, das versteh’ ich!) Wir haben es gehört, seit 20 Jahren sagen alle Parteien: Wir müssen da Reformen umsetzen! – Wir, die türkise Bundesregierung gemeinsam mit den Blauen, haben dieses Reformpaket beschlossen und auf den Weg gebracht. (Abg. Leichtfried: Wo seid ihr jetzt eine Bundesregierung?)

Meine Damen und Herren, zu Ihren Anschuldigungen, wir sind keine Arbeitnehmer­vertreter: Herr Kollege Amesbauer und ich haben uns mit den Betriebsräten, mit den Obmännern der Betriebskrankenkassen getroffen, und diese waren es eigentlich, die gesagt haben, der Antrag von voriger Woche war kontraproduktiv. Heute wäre es noch möglich gewesen, dass man das eine Jahr oder etwas anderes gemeinsam hätte än­dern können, aber das haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, verbockt, und das müssen Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern da draußen einmal erklären. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir sind heute noch draußen zusammengesessen, und wir haben da eine wirklich gute Lösung. In Wahrheit – das ist unsere oberste Priorität – wird da niemand eine Ver­schlechterung erfahren. Das heißt, es kommt zu keinen Leistungsverschlechterungen. Die Versicherten werden keine negativen Auswirkungen spüren. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) In Wahrheit kann man das Türschild bei dieser Geschichte austauschen. Diese Gelder, 90 Prozent davon – dazu komme ich noch –, werden in eine Stiftung ge­bracht.

Das möchte ich jetzt ein bisschen erklären: Es wird da redaktionelle Anpassungen ge­ben, weitere steuer- und mietrechtliche Übergangsbestimmungen, Bestimmungen hin­sichtlich Kassenfunktion sowie eine Präzisierung des Übergangs der Betriebskranken­kassen auf Stiftungen mit 1.1.2020.

Ich sage Ihnen auch, das ist heute die letzte Möglichkeit. Wenn wir dieses Gesetz heute nicht beschließen, gibt es dort eine Art Brexit. Ich appelliere an Sie, in Ihrer Ver­antwortung für diese Kassen, für diese Gelder auch mitzustimmen (Abg. Matznetter: Sie tragen die Verantwortung!), denn 90 Prozent des Vermögens der Betriebskranken­kassen gehen auf die Stiftungen über, das restliche Vermögen der Betriebskranken­kassen wird per Verordnung des Sozialministeriums zwischen Stiftung und Österreichi­scher Gesundheitskasse geteilt. (Zwischenruf des Abg. Knes.)

Die bisherigen leitenden Angestellten der Betriebskrankenkassen werden Mitglieder des Stiftungsvorstands, und natürlich wird auch jeder einzelne Mitarbeiter dieser Kas­sen in die Österreichische Gesundheitskasse übergeführt. Die Österreichische Ge­sundheitskasse und die Stiftungen schließen Kooperationsverträge für das Versicher­tenservice; das bedeutet kundenorientiert einen sogenannten One-Stop-Shop.

Das, meine Damen und Herren, ist wirklich eine deutliche Verbesserung im Vergleich dazu, wenn wir heute nichts machen würden. Wir haben es uns bei dieser Reform wirklich nicht einfach gemacht. Wir haben intensiv verhandelt und jetzt haben wir das umgesetzt. 2017 haben wir das den Menschen versprochen und wir haben es ge­halten. Dafür sind wir in dieser Regierung angetreten, und bis zum Ibizavideo waren wir sehr erfolgreich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich fordere Sie auf – lieber Herr Kollege Leichtfried, Sie kommen aus dieser Region –, dieses Vorhaben mit Weitsicht und im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserer Region hier nicht schlechtzureden, sondern, im Gegenteil, daran mitzuarbeiten und es heute mitzubeschließen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Bevor ich einen Entschließungsantrag einbringe, möchte ich noch kurz die NEOS an­sprechen, und zwar betreffend Rechtsstaat: Wir haben uns Ihren Antrag angesehen und festgestellt, er ist eigentlich gleichlautend wie unser Entschließungsantrag; Sie können ruhig mit unserem, den ich jetzt einbringen möchte, mitgehen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prü­fung der Auswirkungen durch Beschlussfassungen vom 19. 9. 2019 in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 betreffend die Abschlagsfreistellung von Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit bzw. aus der Schwerarbeiterregelung soll dargestellt werden, wel­che Auswirkungen auf das Pensionssystem durch die neue Regelung zu erwarten ist, welche finanzielle Auswirkung kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten ist und welche Personengruppen diese Regelung in Anspruch nehmen können (Geschlecht, zu er­wartende Pensionshöhe, Berufsgruppen).“

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Prüfung der Auswirkungen durch Beschlussfassungen vom 19. 9. 2019 in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Mittwoch, den 25. September 2019 zu Top 6) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheits­polizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Ge­setz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psy­chotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfer­gesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Gewaltschutzge­setz 2019) geändert werden.

Mit Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 wurden Pensions­leistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit sowie die Schwerarbeiterre­gelung abschlagsfrei gestellt. Diese Bestimmungen wurden im ASVG, BSVG und GSVG festgeschrieben. Es wurde damit eine Regelung zurückgenommen, die im Jahr 2014 unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer eingeführt wurde, wonach Langzeit­versicherte mit 4,2% Abschlägen pro Jahr ab dem vollendeten 62. Lebensjahr in Pen­sion gehen konnten.

Die Gesetzesänderung wurde ins Parlament eingebracht, ohne dass ein formelles Be­gutachtungsverfahren möglich war und ohne dass es Klarheit über die finanziellen und strukturellen Auswirkungen auf das Pensionssystem gegeben hat.

Diese Auswirkungen sollen durch die Bundesregierung, insbesondere das BMASGK und das BMÖDS nachträglich noch dargestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 betreffend die Abschlagsfreistellung von Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit bzw. aus der Schwerarbeiterregelung soll dargestellt werden, welche Auswirkungen auf das Pensionssystem durch die neue Regelung zu erwarten ist, welche finanzielle Auswirkung kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten ist und wel­che Personengruppen diese Regelung in Anspruch nehmen können (Geschlecht, zu erwartende Pensionshöhe, Berufsgruppen).“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leicht­fried zu Wort gemeldet. – Bitte.