1050/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.11.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

 

Die größte Gesundheitskrise unserer Zeit fordert enormen Tribut. Nicht nur die gesundheitlichen Auswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, sind explodiert.

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt sind dramatisch. Die Arbeitslosenzahlen explodieren derzeit wie auch schon im Frühjahr. Die Corona-Arbeitslosigkeit, also der krisenbedingte Abstand zum Vorjahr, beträgt 79.000 Personen. Derzeit sind 437.421 Personen ohne Job. In Kurzarbeit sind 132.984 Menschen. Bis Jahresende wird die Arbeitslosigkeit wohl auf über 500.000 steigen.

Die Regierung darf nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit im Land steigt und steigt und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situationen schlittern.

Die Aussage von Bundeskanzler Kurz: „Koste es was es wolle!“ darf nicht zur hohlen Phrase verkommen, sondern muss mit Leben erfüllt werden.

Arbeitslose Menschen und ihre Familien brauchen jetzt eine bessere finanzielle Absicherung, weil es in Zeiten wie diesen nahezu unmöglich ist, wieder Arbeit zu finden. Umso wichtiger sind jetzt rasche Hilfen, welche die wirtschaftlichen bzw. sozialen Bedrohungen durch Corona für die ArbeitnehmerInnen abfedern.

Es ist notwendig, zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, also Arbeitslosengeld, Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge, einen Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent auszuzahlen. Damit ist eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert.

Es braucht einfach eine bessere finanzielle Absicherung der von Arbeitslosigkeit Betroffenen, unbürokratisch und ohne das AMS (Arbeitsmarktservice) noch mehr zu belasten, als es jetzt schon ist. Daher soll dieser Zuschlag automatisch (ohne Antrag) über die Finanzämter abgewickelt werden.

Dieser Zuschlag ist auch für die Zeit nach Corona notwendig, denn auch nach der COVID-Krise wird die Arbeitslosigkeit hoch bleiben – es braucht ausreichend Binnennachfrage, damit insbesondere die kleinen Unternehmen, der Wirt ums Eck, der Friseur etc. wieder Nachfrage haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen inklusive KrankengeldbezieherInnen, ein „COVID-19-Ausgleich“ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales