1234/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend verpflichtende Frauenquoten in Vorständen

In Österreich gilt seit 1. Jänner 2018 eine verpflichtende Geschlechterquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte von börsenotierten Gesellschaften sowie in Gesellschaften, in denen dauernd mehr als 1000 Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind. Diese ist im Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer im Aufsichtsrat (GFMA-G) verankert.

Die 30-Prozent-Quote im Aufsichtsrat großer Unternehmen in Österreich zeigt Wirkung. Seit dem Inkrafttreten erhöhte sich der Frauenanteil in den Kontrollgremien deutlich von 18,8 auf 27,2 Prozent. In 66 Prozent der gelisteten österreichischen Unternehmen sind inzwischen mindestens zwei Aufsichtsräte Frauen. Nach und nach setzt sich die Erkenntnis durch, dass gemischte Teams besser arbeiten und auch die wirtschaftliche Performance des Unternehmens positiv beeinflussen.

Großen Nachholbedarf gibt es jedoch weiterhin in den Vorstandsetagen. Um den Frauenanteil in den Vorständen ebenfalls zu heben, ist eine Quote dringend erforderlich. Am 1. Jänner 2021 waren bloß 15 von 190 Vorstandsmitgliedern von ATX‑Unternehmen Frauen und somit nur 7,9 Prozent weiblich besetzt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Anhebung des Frauenanteils in den Vorständen von staatsnahen sowie börsennotierten Unternehmen und in Gesellschaften, in denen dauernd mehr als 1000 Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind, auf mindestens 30 Prozent bis zum Jahr 2024 vorschreibt sowie für den Fall der Nicht-Erfüllung für die betroffenen Unternehmen Sanktionen vorsieht.“

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss