124/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Finanzierung aus einer Hand für Gewaltschutzmaßnahmen

Rund ein Drittel aller Frauen in Österreich war schon einmal Opfer sexualisierter Gewalt (Zahlen 2014, BMFFJ), die Dunkelziffer aller von Gewalt Betroffenen ist höher. Die bereitgestellten Mittel zur Finanzierung von Gewaltschutzeinrichtungen, präventiven Angeboten und Täter_innenarbeit in Österreich sind zu gering und nicht langfristig abgesichert.

Im Bereich tätige Organisationen und Vereine beklagen unter anderem, dass Förderverträge zeitlich zu kurz befristet sind, es eine unübersichtliche Vielzahl von öffentlichen Förderstellen gibt und dass die Mittel nicht ausreichen, um effektiven Gewaltschutz zu gewährleisten.

NEOS haben in einer Anfrageserie an sechs unterschiedliche Ressorts abgefragt, wie hoch die jeweiligen Förderungen zwischen 2016 und 2019 im Bereich des Gewaltschutzes waren und welche Schwerpunkte dabei von den jeweiligen Minister_innen gesetzt wurden. Insgesamt wurden von fünf unterschiedlichen Ressorts im Jahr 2018 über 12 Millionen Euro an Förderungen für Projekte, Vereine und Organisationen, die im Gewaltschutzbereich tätig sind, ausbezahlt, wobei es in vielen Fällen zu Doppel- und Mehrfachförderungen von einzelnen Einrichtungen durch mehrere Ministerien kam. 2018 wurden Förderungen im Gewaltschutzbereich von folgenden Ministerien ausbezahlt [ 1 ]: 

Ressort

Betrag in EUR

BMASGK

579.189

BMVRDJ

7.066.981

BMBWF

112.362

BMFFJ

3.291.918

BMI

1.254.910

Gesamt

12.305.360

Um effektiven Gewaltschutz und die bestmögliche Betreuung für Opfer von Gewalt sicherzustellen, muss die Finanzierung in diesem Bereich übersichtlicher, transparent und planbarer werden.

Derzeit müssen Gewaltschutzeinrichtungen Jahr für Jahr um Förderzusagen zittern, langfristige Planungen sind so nicht möglich. Daher ist es notwendig, ein Finanzierungskonzept auszuarbeiten, das längerfristige Planung und mehrjährige Förderverträge ermöglicht. Nur so kann gewährleistet werden, dass Gewaltschutzeinrichtungen vorausplanen und effektiv arbeiten können. Die Abwicklung von Förderungen zu dem soll seitens des Bundes durch eine einzige Stelle erfolgen, die für Kohärenz in den Förderungen sorgt. 
[ 1 ] Anfragebeantwortungen: BMASGK (3538/AB, XXVI.GP), BMBWF (3552/AB, XXVI.GP), BMVRDJ (3573/AB, XXVI.GP), BMFFJ (3542/AB, XXVI.GP), BMI (3550/AB, XXVI.GP)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich ein einheitliches und langfristiges Finanzierungskonzept für den Gewaltschutzbereich auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen. Dieses Konzept soll unter anderem folgende Punkte beinhalten:

·        Ein höheres Budget für Gewalt- und Opferschutzmaßnahmen

·        Einheitliche, langfristige Fördermodelle mit erreichbaren Wirkungszielen

·        Eine einzige auszahlende und koordinierende Stelle des Bundes, die für Kohärenz der Förderungen sorgen soll

·        Einführung längerer Förderperioden, um Gewaltschutzeinrichtungen eine langfristigere Planung zu ermöglichen und zusätzlich dazu punktuelle Projektförderung aus demselben Topf" 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.