1372/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend mehrmalige Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds

 

 

Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können seit 15. April 2020 um Unterstützung aus dem Familienhärtefonds ansuchen. Viele Familien haben dieses Angebot angenommen und auch eine einmalige finanzielle Unterstützungszahlung erhalten.

Bislang war es aber eben nur möglich, unabhängig von der Familiensituation, unabhängig von der Länge der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit und unabhängig von der Dauer von Homeschooling oder Distance Learning bzw. lediglich tageweisem Unterricht in den Schulen eine einmalige Unterstützung aus dem Familienhärtefonds zu beziehen. Viele Familien haben bereits im Jahr 2020 diese Zahlung erhalten.

Die Coronakrise hat sich auch im Jahr 2021 fortgesetzt und dauert noch immer an. Viele Betriebe müssen geschlossen bleiben, die Arbeitslosenzahlen sind extrem hoch, die Maßnahmen zur coronabedingten Kurzarbeit wurden verlängert. Das im Jahr 2021 andauernde wochenlange Homeschooling und Distance Learning und der derzeit nur tageweisen Unterricht in den Schulen stellen die Familien und hier besonders finanzschwache Familien und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher vor immense Herausforderungen.

Eine allfällige finanzielle Unterstützung aus dem Familienhärtefonds im Vorjahr war nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, viele Familien haben ihre Rücklagen mittlerweile aufgebraucht, viele Eltern sind noch immer arbeitslos bzw. in Kurzarbeit.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration wird aufgefordert, die Leistungen aus dem Familienhärtefonds insofern zu erweitern, dass auch jene Familien, die bereits im Jahr 2020 eine Unterstützungszahlung aus dem Familienhärtefonds erhalten haben, im Jahr 20201 um eine weitere Unterstützungszahlung ansuchen können.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Familienausschuss ersucht.