1416/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Steuerrechtliche Lösung für Grenzgänger im Home-Office 

 

In Österreich ansässige Arbeitnehmer_innen mit einem Dienstverhältnis und Arbeitsort im grenznahen Ausland stellen einen nicht unwesentlichen Teil der gesamten Arbeitnehmerschaft. So arbeiten in Vorarlberg rund 8.000 der dort wohnhaften Unselbständigen in der benachbarten Schweiz, das sind zirka 5% der insgesamt dort ansässigen Arbeitnehmer_innen.  Die durch die COVID-19 Pandemie verstärkte Inanspruchnahme von Home-Office vieler Grenzgänger führt zu sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problemen. Die unsichere Rechtslage war besonderes für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten problematisch, da diese nur 25 % Prozent ihrer Arbeitstage von zu Hause aus arbeiten dürfen. Während im sozialversicherungsrechtlichen Bereich die 25 %-Regel für Grenzgänger aus der Schweiz und Liechtenstein, derzeit bis Ende Juni 2021 aufgehoben ist, steht den Grenzgängern in die Schweiz steuerrechtlich ein neuer Hürdenlauf bevor.

Grundsätzlich unterliegt das Steuer-Prozedere für in der Schweiz arbeitende Grenzgänger dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und der Schweiz. Demzufolge haben Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Österreich wohnen, in der Schweiz eine Quellensteuer zu zahlen, die je nach Kanton bzw. Gemeinde verschieden hoch ausfällt. Diese wird von den Schweizer Betrieben einbehalten und an Kanton/Gemeinde gezahlt. Darüber hinaus zahlen die Grenzgänger Einkommensteuer in ihrem Wohnsitzland Österreich. Die in der Schweiz entrichtete Quellensteuer wird aber bei der Berechnung der Einkommenssteuer in Österreich angerechnet. Die verstärkte Home-Office Tätigkeit vieler Grenzgänger im Zuge der COVID-19 Pandemie führt dazu, dass in Österreich ansässige Arbeitnehmer_innen, die in Schweizer Betrieben arbeiten, nicht mehr physisch im Betrieb in der Schweiz anwesend sind. Damit wird aber das im DBA festgelegte Besteuerungsrecht des Arbeitsortsstaates aufgehoben, das an diese Anwesenheit vor Ort geknüpft ist. 

Mit allen anderen Anrainerstaaten (Deutschland, Liechtenstein, Italien und Frankreich) konnte die Schweiz bereits Verständigungsvereinbarungen abschließen, denen zu Folge die Arbeitstage eines Arbeitnehmers weiterhin im Staat des Arbeitsorts besteuert werden, selbst wenn dieser im Home-Office anstatt vor Ort im Betrieb in der Schweiz tätig ist. Nur mit Österreich konnte noch keine entsprechende Regelung gefunden werden. Deswegen sind die österreichischen Grenzgänger derzeit mit folgendem Problem konfrontiert: Laut Doppelbesteuerungsabkommen steht den Schweizer Kantonen für die Tage im Home-Office kein Besteuerungsrecht zu. Zahlreiche Schweizer Unternehmer behalten aber während der Home-Office Tage die Quellensteuer weiterhin (automatisiert) ein und führen sie an Bezirk/Kanton ab. Da die österreichischen Steuerbehörden für solche Tage aber keine Quellensteuer aus der Schweiz anerkennen können, muss der Grenzgänger beim Kanton bis zum 31.März des Folgejahres um Rückerstattung der Quellensteuer für diese Tage im Home Office ansuchen. Hierzu ist eine Aufzeichnung des Home-Office seitens des Arbeitgebers notwendig. 

Während dieselbe Frage für die rund 9.000 Auspendler_innen nach Liechtenstein gelöst ist, ist für die Pendler_innen in die Schweiz dringend eine Lösung gefordert, die eine steuerrechtliche Kontinuität sowohl für die in Österreich ansässigen Grenzgänger als auch die betroffenen Betriebe in der Schweiz auch für Zeiten des Home-Office gewährleistet. 

 

Quellen:

https://vorarlberg.orf.at/stories/3069291/

https://www.grenzgaenger-vgv.at/wp/2021/01/keine-quellensteuer-in-der-schweiz-bei-home-office/

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004202

https://www.wko.at/service/steuern/Doppelbesteuerungsabkommen-mit-der-Schweiz---Ueberblick.html

https://www.remm-steuerberatung.at/home-office-regelung-oesterreich-schweiz/

https://www.b-quadrat.at/spezialgebiete/grenzgaenger/informationen-fuer-neue-grenzgaenger-in-die-schweiz-oder-liechtenstein/grenzgaenger-steuer/

https://www.agv-rheintal.ch/keine-quellensteuer-fuer-oesterreichische-grenzgaenger-waehrend-homeoffice-frist-fuer-rueckforderung-beachten/

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft eine steuerliche Regelung für jene in Österreich ansässigen Arbeitnehmer zu vereinbaren, die als Grenzgänger und Wochenaufenthalter bei Schweizer Unternehmen beschäftigt sind und aufgrund der Pandemie im Home-Office in Österreich arbeiten."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.