1572/A XXVII. GP

Eingebracht am 03.05.2021
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Antrag

der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Epidemiegesetzes 1950

Das Epidemiegesetz 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2021, wird wie folgt geändert:

In der Überschrift des § 2 entfällt der Punkt.

Artikel 2

Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Das COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG), BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2021, wird wie folgt geändert:

In § 11 Abs. 3 wird das Wort „denen“ durch das Wort „der“ ersetzt.

 

 

Begründung

 

 

Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss