1661/A XXVII. GP
Eingebracht am 20.05.2021
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Antrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Markus Koza,
und Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut), BGBl. I Nr. 135/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 6 entfällt der Ausdruck „finanziellen“.
2. Dem § 9 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 tritt mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“
Begründung
Der Entfall des Ausdrucks dient lediglich der Klarheit der Anordnung und ist somit eine redaktionelle Anpassung.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales