2029/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Steuerliche Maßnahmen zur Mobilisierung privater Mittel für Bildung

 

Bildung ist der Schlüssel zur Entfaltung, zu einem freien und selbstbestimmten Leben. Die ausreichende Finanzierung von Bildungsmaßnahmen stellt einen bedeutenden Teil dieser Bewältigung dar. Dies hat auch die Regierung erkannt, die in ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 darauf hinweist, dass die "Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit" (S. 80) geprüft, sowie die "Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bildungsbereich" ausgeweitet werden soll (S. 297).

Seit Jahren wird in diversen Studien auf das Mobilisierungspotenzial von Spenden für Bildung hingewiesen, denn in Österreich sind Spenden für Bildung gemäß § 4a Abs 2 und 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) nur in eingeschränktem Ausmaß begünstigt. So sind Spenden nur für wissenschaftliche Forschungsaufgaben und Erwachsenenbildung, nicht aber etwa für frühkindliche, schulische oder außerschulische Bildungsinitiativen spendenbegünstigt oder von der Kapitalertragsteuer befreit. 

Gemäß einer Studie des IHS betreffend "Investitionen in die österreichische Forschungslandschaft" erfolgen mehr als 50% der F&E-Ausgaben durch den Unternehmenssektor, der private gemeinnützige Sektor ist hingegen verhältnismäßig klein. Zusätzlich hat die ECO Austria in ihrer Studie "Fiskalische Effekt von Maßnahmen zur Förderung von Gemeinnützigkeit" festgestellt, dass die Begünstigung von Spenden für alle Bildungsmaßnahmen nur einen überschaubaren Steuerausfall von 10-15 Millionen Euro zur Folge hätte. Dem stehen 35 Millionen Euro gegenüber, die gemäß der Studie zusätzlich von Privaten in Bildung investiert werden würden. Bedenkt man die erhöhten Steuereinnahmen, die gesteigerte Bildung nachweislich langfristig mit sich bringt, ist der kurzfristige Steuerausfall vernachlässigbar: Eine Verschiebung der Bevölkerungsanteile in den unterschiedlichen Bildungsschichten von niedrigerer zu mittlerer bzw. von mittlerer zu hoher Qualifikation um jeweils 1 Prozentpunkt verbessert den Primärsaldo der öffentlichen Haushalte langfristig jeweils um etwa 150 Millionen Euro.

 

Quellen: 

Lappöhn, Sarah und Plank, Kerstin (2019), "Investitionen in die österreichische Forschungslandschaft" [Research Report] (https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/5190/1/ihs-report-2019-lappoehn-plank-investitionen-oesterreichische-forschungslandschaft.pdf)

Graf, Nikolaus; Strohner, Ludwig und Thomas, Tobias (2019), "Fiskalische Effekt von Maßnahmen zur Förderung von Gemeinnützigkeit" (http://ecoaustria.ac.at/wp-content/uploads/2019/05/EcoAustria-Studie-Fiskalische-Effekte-von-Ma%C3%9Fnahmen-zur-F%C3%B6rderung-von-Gemeinn%C3%BCtzigkeit.pdf)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Erweiterung der Spendenbegünstigung auf Bildungsmaßnahmen unabhängig von der demographischen Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) vorsieht, sowie analog dazu auch eine KeSt-Befreiung für Spenden zugunsten bildungsfördernder Maßnahmen unabhängig von der demographischen Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) sicherstellt."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.