2032/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Mehr Transparenz für die Transparenzdatenbank

 

Gerade die Enthüllungen der letzten Wochen und Monate haben gezeigt, wie wichtig es wäre - vor allem wenn es um geförderte Studien geht -die Möglichkeit zu haben, jede einzelne von einem Bundesministerium gewährte Förderung gesondert einsehen zu können - um mehr Transparenz zu gewährleisten und einen weiteren Missbrauch von Steuergeldern besser vorbeugen zu können. Aktuell ist dies jedoch weder im Rahmen der Förderungsberichte (Anfragebeantwortung 7617/AB), noch im Rahmen der Transparenzdatenbank der Fall. Zwar wird in der österreichischen Transparenzdatenbank derzeit ein großer Teil der Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden erfasst, sie verfehlt jedoch nach wie vor ihr Ziel, einen vollständigen Überblick über das staatliche Förderungsangebot zu bieten und zur Steuerung und Kontrolle dieser Förderungen beizutragen. Darüber hinaus ist auch die Transparenz bei der Transparenzdatenbank nicht ausreichend gewährleistet.

Auch der Österreichische Rechnungshof (Prüfbericht 2021 zur Transparenzdatenbank; https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Transparenzdatenbank.pdf) und der Budgetdienst des Parlaments (https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/BUDGETBERICHTE/FOERDERUNGEN/index.shtml) kommen zu einem ähnlichen Schluss:

Mit einer Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes und einer neuen Transparenzdatenbank–Abfrageverordnung sollte sichergestellt werden, dass Förder-Abwicklungsstellen ab Ende 2019 umfassende Einsicht auf Informationen erhalten konnten. Zudem sollen die Daten in anonymisierter Form auch anderen Institutionen (z. B. Wirtschaftsforschungsinstitutionen, Universitäten, Gebietskörperschaften) für alle Zwecke der TDB und des Transparenzportals überlassen werden können. Unklar ist jedoch, wie diese gesetzliche Möglichkeit dann in der Praxis gehandhabt wird.

Unverständlich ist generell, weshalb der Kreis der Einsichtsberechtigten bei der Transparenzdatenbank so klein gehalten wird und zum Beispiel der Österreichische Nationalrat (Abgeordnete und Budgetdienst) als parlamentarisches Kontrollorgan keinerlei Einsichtsrechte besitzt. Hier wäre dringend für eine entsprechende Konkretisierung der einsichtsberechtigten Institutionen zu sorgen.

Was den Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen in der Transparenzdatenbank betrifft, so beschränkt sich dieser derzeit auf die Möglichkeit zum Aufruf eines Leistungsangebots am Transparenzportal (inkl. entsprechende Auszahlungssummen pro Jahr). Zudem können Auswertungen zu den jährlichen Auszahlungssummen je Leistungsangebot abgerufen werden und  Förderungsbezieher_innen können ihre bezogenen Förderleistungen abfragen.

Im Sinne einer höheren Transparenz sollten die Informationen in der Transparenzdatenbank auch der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden und zwar deutlich über die derzeitig eher allgemeinen Informationen zu Förderprogrammen und Fördersummen hinaus. Im EU Transparency Award Module (TAM) müssen Förderungen über 100.000 EUR eingemeldet werden und können öffentlich abgefragt werden (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=en). Im Sinne einer höheren Transparenz und eines sorgsamen Umgangs mit Fördermitteln sollten dementsprechend auch in der österreichischen Transparenzdatenbank Förderungen an Unternehmen und Vereine ab einer Fördersumme von 2.000 EUR öffentlich einsehbar gemacht werden. 
 Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, für eine größere Transparenz der Transparenzdatenbank zu sorgen, indem der Kreis der Einsichtsberechtigten deutlich erweitert wird (unter anderem auch auf den Österreichischen Nationalrat) und Förderungen an Unternehmen und Vereine bereits ab einer Fördersumme von 2.000 EUR öffentlich einsehbar gemacht werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.