2070/A XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2021
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Antrag

der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes

Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, BGBl. Nr. 459/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 180/2021, wird wie folgt geändert:

1. Im § 17 Z 2 wird das Zitat „Schauspielergesetz, BGBl. Nr. 441/1922“ durch das Zitat „Theaterarbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2021“ ersetzt.

2. Dem § 19 Abs. 1 wird folgende Z 51 angefügt:

      „51. § 17 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales

 

Begründung

Zur Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes:

Zu Z 1 (§ 17):

Zitatbereinigung.