2071/A XXVII. GP
Eingebracht am 18.11.2021
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ANTRAG
der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2021, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 79 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 80 samt Überschrift tritt mit Ende Dezember 2021 außer Kraft.“
Begründung
Mit der gegenständlichen Regelung soll eine ausschließlich für das Jahr 2014 anwendbare Evaluierungsbestimmung entfallen. Diese hat keinen Anwendungsbereich mehr.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales