2071/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 18.11.2021

 

 

Änderungen laut Antrag vom 18.11.2021

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2021, wird wie folgt geändert:

 

 

1. Dem § 79 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 6 angefügt:

 

 

„(6) § 80 samt Überschrift tritt mit Ende Dezember 2021 außer Kraft.“

(6) § 80 samt Überschrift tritt mit Ende Dezember 2021 außer Kraft.