2168/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.12.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc.,

Genossinnen und Genossen

betreffend umfassender Gewaltschutz

Sexuelle, körperliche oder psychische Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und stellt einen massiven Verstoß gegen das Recht auf Leben, Freiheit und Würde sowie auf die körperliche und seelische Unversehrtheit dar. Gewalt hat viele Wurzeln. Die Ursachen von Aggression und Gewalt sind so zahlreich und vielfältig wie die Gewalthandlungen selbst. Gewalt gegen Frauen dient dazu, Macht und Kontrolle über Frauen auszuüben und äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und Lebenschancen. Am Ende von Gewaltspiralen stehen Femizide, die in Österreich mitunter bereits mehrmals monatlich zu beklagen sind. Die Corona Pandemie hat die Situation für gewaltbetroffene Frauen zusätzlich verschärft. Es braucht daher umfassende Maßnahmen und einen Schulterschluss aller politischen Ebenen, um die Gewalt an Frauen endlich zu stoppen! Gewaltschutzexpert*innen kritisieren, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel bei weitem nicht ausreichen. Im letzten Jahr schnürte die Bundesregierung zwar ein Gewaltschutz-Paket, doch reicht dieses bei weitem nicht aus, umfassenden Gewaltschutz sicherzustellen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert dem Nationalrat umgehend ein Gewaltschutzpaket zuzuleiten, das folgende Punkte enthält: umzusetzen

·         228 Mio. Euro und 3.000 Arbeitsplätzte zusätzlich für Gewaltschutz;

·         einen regelmäßigen, strukturell verankerten Austausch zwischen den Bundesländern, der Bundesregierung und aller im Gewaltschutz tätigen Expert*innen im Rahmen eines neu einzurichtenden Gewaltschutz-Dialogs;

·         die deutliche Erweiterung der Budgetmittel des Bundes für die Akuthilfe, die gegenwärtig vorrangig von den Bundesländern finanziert wird;

·         einen deutlichen Schwerpunkt auf Prävention sowie Initiativen zum Aufbrechen von Geschlechterstereotypen;

·         Hochrisiko-Fallkonferenzen in allen Bundesländern;

 

·         kontinuierliche, niederschwellige, öffentliche Informationskampagnen und umfassende Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen in ganz Österreich;

·         Aufbau einer Stabsstelle zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention im Frauenministerium;

·         Ausarbeitung von neuen Maßnahmen für den Gewaltschutz anhand von Best Practice Beispielen aus Europa.

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss